Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Eheschließung mit Flüchtling (Gelesen: 1.314 mal)
Nael
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eheschließung mit Flüchtling
19.04.2015 um 13:41:58
 
Hallo,

mein Partner und ich möchten nun endlich Heiraten, aber er besitzt keine Geburtsurkunde mehr. Das Ausländeramt verlangt von uns das er sich um seine Urkunde kümmern muss, allerdings bin ich mir sicher das er das als Flüchtling nicht brauch.
Kurz zu uns.
Mein Partner ist Vietnamese und ich Deutsche. Er hat eine Niederlassung und lebt jetzt seit 18 Jahren in Deutschland. Wir sind seit 12 Jahren zusammen und haben 2 Kinder 10 und 5 Jahre alt. Wir sind zwar Geringverdiener aber arbeiten alle beide.

Kennst sich vielleicht jemand mit Urkunden und Flüchtlingsrecht aus? Danke hä?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung mit Flüchtling
Antwort #1 - 19.04.2015 um 13:43:54
 
Besitzt er einen Reiseausweis nach Artikel 28 der GFK (http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/e/e1/Konventionspass_Deutschland.p...) und falls ja, ist darin vermerkt dass die Personenangaben auf eigenen Angaben beruhen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Tina05
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 155

Hessen, Germany
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung mit Flüchtling
Antwort #2 - 22.04.2015 um 10:10:05
 
Nael schrieb am 19.04.2015 um 13:41:58:
Das Ausländeramt verlangt von uns das er sich um seine Urkunde kümmern muss,...
Ich denke mal, ihr meint das Standesamt, oder?

Zitat:
... und haben 2 Kinder 10 und 5 Jahre alt.
Welche Unterlagen hattet ihr für die Beurkundung der Geburten vorgelegt? Existierte seine Geburtsurkunde damals evtl. noch und das Geburtsstandesamt hat sich eine Kopie gemacht?

Grundsätzlich muss jeder in Deutschland für die Eheschließung eine Geburtsurkunde vorlegen, auch deutschem Recht unterliegende Flüchtlinge sind davon nicht ausgenommen. Andere Nachweise können nur akzeptiert werden, wenn eine Urkunde nicht (mehr) beschafft werden kann - und darüber solltet ihr euch mit eurem Standesamt unterhalten, denn dort fällt die Entscheidung.
Zum Seitenanfang
  

Gruß
Tina
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema