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Eheschließung zwei Ausländer ohne Arbeit (Gelesen: 1.310 mal)
jojojo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eheschließung zwei Ausländer ohne Arbeit
18.04.2015 um 17:29:34
 
Hallo,
ich hätte eine Frage und hoffe darauf, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Ich wäre sehr dankbar dafür...

Mein Freund und ich wollen demnächst heiraten. Wir sind beide Ausländer.
Ich habe eine Niederlassungserlaubnis. Er hat einen befristeten Aufenthalt bis Anfang nächsten Jahres nach dem Gesetz §16 Abs.4. Mein Freund kam als ausländischer Student hierher, ist mit seinem Abschluss fertig und sucht eine Arbeit. Das heißt, wenn er keine Arbeit bis zum nächsten Jahr findet, muss er zurück in seine Heimat.

Wir möchten bald heiraten, was nichts mit der Aufenthaltsfrist zu tun hat, sondern weil wir das seit 2 Jahren vor haben.

Nun meine Frage:
Darf man in solch einer Situation in Deutschland heiraten? Insbesondere in dem Fall, wenn beide Personen von Hartz 4 leben? Oder hat das Einkommen in diesem Fall nicht viel damit zu tun?

Vielen Dank für Eure Antworten.
Grüße

P.S.: Das Leben von Hartz 4 ist eine vorübergehende Situation, da wir beide studiert haben und haben gute Berufsaussichten haben. Ich würde bitten, vom Kommentaren wie "findet erst eine Arbeit, heiratet dann" abzusehen, da wir uns es genug überlegt haben.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.04.2015 um 17:59:00
 
Ihr dürft natürlich heiraten.  Das ist ein Menschenrecht.

Wenn ihr euch vom ehefähigkeitzeugnis befreien lassen müsst, dann wird man beim Standesamt euch nach eurem Einkommen Fragen. Aber keine sorge. Es geht dann um die Berechnung der Gebühren und nicht um euch vom heiratrn abzuhalten.

Welche Staatsangehörigkeit besitzt ihr jeweils?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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jojojo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 18.04.2015 um 22:19:00
 
Aras schrieb am 18.04.2015 um 17:59:00:
Ihr dürft natürlich heiraten.  Das ist ein Menschenrecht.

Wenn ihr euch vom ehefähigkeitzeugnis befreien lassen müsst, dann wird man beim Standesamt euch nach eurem Einkommen Fragen. Aber keine sorge. Es geht dann um die Berechnung der Gebühren und nicht um euch vom heiratrn abzuhalten.

Welche Staatsangehörigkeit besitzt ihr jeweils?


Super.  Weil uns wurde geraten, dass mindestens einer von uns eine Arbeit findet soll und wir dann heiraten, damit es beim Heiraten keine Probleme gibt. Ich bin türkischer, er ist tunesischer Herkunft.
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tiggger
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 18.04.2015 um 22:30:07
 
jojojo schrieb am 18.04.2015 um 17:29:34:
Wir möchten bald heiraten, was nichts mit der Aufenthaltsfrist zu tun hat, sondern weil wir das seit 2 Jahren vor haben.

Es ist gut, dass die Heirat nichts mit der Aufenthaltsfrist zu tun hat, denn sie aendert daran ja erstmal nichts. Sollten weder er noch Du eine (ausreichende) Arbeit finden wird er naechstes Jahr ausreisen muessen.
Beachte auch, falls Du hinterherziehst Deine NE leicht weg ist.
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Aras
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 18.04.2015 um 22:39:32
 
Naja.. Bin kein Experte in ARB 1/80, aber er wird ja wohl als Familienangehöriger eines Assoziansberechtigten höchstwahrscheinlich wertvolle Rechte ableiten können. Ausserdem wird er wohl uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang bekommen können.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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