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Möchte meine Freundin aus Argentinien heiraten - Einreise als Touristin (Gelesen: 10.015 mal)
Themen Beschreibung: Wir haben uns entschlossen zu heiraten. Ich bin Deutscher, sie Argentinierin. Muss sie zurück?
erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #30 - 16.04.2015 um 16:57:26
 
Mick schrieb am 16.04.2015 um 07:08:39:
Du verstehst das falsch.


das will ich nicht ausschliessen.
Dann ist der Anspruch eben nur gegeben, wenn alle Voraussetzungen erfüllt.
Damit ergibt sich der Anspruch mit der Erfüllung der zeitlich letzten Voraussetzung.

Aber damit würde tatsächlich ein Anspruch auf AE 28.1 bei folgendem Szenario bestehen
a) einer der Verlobten, visumpflichtig, reist mit Schengenvisum nach D ein ohne ertmal die Absicht zu haben, in D zu bleiben
b) Deutsche(r) Verlobte(r) macht einen Heiratsantrag, Heirat in DK ist einfach möglich, beide heiraten
c) nach Eheschliessung in DK wird in D das A1 Zertifikat erworben

Anspruch ist mit A1 in D nach Einreise in D entstanden.
Es liegt ein Nachentschluss des Ausländers vor, da er vor Einreise noch gar nichts vom Heiratsantrag wissen konnte.

AE kann gegeben werden. Oder muss?


Petersburger schrieb am 16.04.2015 um 12:02:17:
Unterscheide "Anspruch herbeiführen" und "Anspruch entsteht/ist entstanden"

hmm, ich sehe den Unterschied, den du meinst.
Ich frage mich allerdings, wei ein Anspruch entstehen kann, ohne herbeigeführt worden zu sein.

In Deinem Beispiel wurde der Anspruch durch Zeugungsakt herbeigeführt und entsteht 9 Monate später. Hier unabsichtlich  herbeigeführt.
In meinem wird er durch das Bestehen des A1 Tests herbeigeführt und entsteht Minuten oder Stunden oder Tage später, je nach dem, wann das Institut das Zertifikat ausstellt und zustellt. Hier absichtlich herbeigeführt.

Kann einem absichtliche Herbeifühurung eines Anspruches anspruchsschädlich angelastet werden?
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asula
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Möchte meine Freundin aus Argentinien heiraten - Einreise als Touristin
Antwort #31 - 21.04.2015 um 01:40:56
 
Hallo,
rechtlich kann ich Dir wahrscheinlich nicht weiterhelfen, möchte aber doch noch was dazu sagen, da mein Lebensgefährte und Vater meiner Kinder auch Argentinier ist.

Hat Deine Freundin schon die Unterlagen zum Heiraten dabei?
So wie ich Argentinien kennengerlernt habe, ist es unmöglich innerhalb dieser kurzen Zeit die Unterlagen mit Apostille, Überbeglaubigung, Übersetzung und was man dazu sonst noch alles braucht in Argentinien zu beschaffen und dann auch noch im Original hier in Deutschland zu haben.

Du findest es teuer, dass Deine Freundin wieder nach Argentinien zurück muss, da sie 2000 km von Buenos Aires weg wohnt? Zumindest hört sich das in Deinem Post so an.
Das teure ist der Flug nach Argentinien, die 2000 km Fahrt nach BsAs ist dagegen ein Klacks und kaum der Rede wert.
Ein Rückreiseticket müsste sie ja sowieso haben.

Ehrlich, für mich hört sich das so an, als ob Ihr von vornherein geplant hättet, dass sie in Deutschland bleibt, und das gleiche Gefühl wird auch Eure Ausländerbehörde haben.

Vielleicht könnt Ihr ja schon vor ihrer Ausreise mit der Ausländerbehörde sprechen, damit das Visaverfahren beschleunigt werden kann, so dass es statt mehreren Monaten nur ein paar Wochen dauert, bis sie wiederkommt.

Habt Ihr Euch schon wegen der deutschen Staatsbürgerschaft erkundigt? Die Deutsche Staatsbürgerschaft wird vererbt. Wenn Ihr Vater also Deutscher bei Ihrer Geburt war, ist sie durch Geburt automatisch deutsch.

Mein Sohn ist in Argentinien geboren. Er ist durch Geburt argentinisch und deutsch. Damals mussten die Geburtsurkunden ans Standesamt 1 in Berlin geschickt werden, und wir bekamen seinen deutschen Reisepass.
Informier Dich dort mal. Vielleicht können die Euch weiterhelfen.

Viel Erfolg
Asula
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