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Möchte meine Freundin aus Argentinien heiraten - Einreise als Touristin (Gelesen: 10.032 mal)
Themen Beschreibung: Wir haben uns entschlossen zu heiraten. Ich bin Deutscher, sie Argentinierin. Muss sie zurück?
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Antwort #15 - 14.04.2015 um 18:13:53
 
Aras schrieb am 14.04.2015 um 17:46:23:
Würde ich nicht. Koch ist kein Mangelberuf. Also erstmal kein Einschnitt in die wirtschaftlichen Interessen Deutschlands. Und zweitens ist der Zweck nicht die Erwerbstätigkeit sondern die eheliche Lebensgemeinschaft.


Tja, da die eheliche Lebensgemeinschaft nun mal in der Regel auf der Erwerbstätigkeit fusst - wie das Leben im allgemeinen überhaupt - ist es bei der Frage der Zumutbarkeit der Nachholung des Visumsverfahrens von der Ausländerbehörde sehr wohl zu berücksichtigen, ob die Ehefrau, statt Einkommen zu erzielen, hohe Kosten für die Nachholung des Visumsverfahrens aufzubringen hat.
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marcelo22
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Antwort #16 - 14.04.2015 um 18:14:01
 
Runenwolf schrieb am 14.04.2015 um 17:36:21:
Na, dann wird sie ja ohnehin nochmals nach Hause zurückmüssen, um evtl. eine Arbeit zu kündigen, vielleicht eine Wohnung kündigen, Verträge sind ja mit Sicherheit auch vorhanden, die geregelt werden müssen. Außerdem hat sie ja  mit Sicherheit auch noch einige persönliche Dinge zu Hause, die sie selbst in einen 3-monatigen Urlaub nicht mitgenommen hat.


Sie wohnt noch bei ihren Eltern und ist dort gemeldet in Argentinien. Nebenbei hätte sie sogar "Anspruch" auf eine deutsche Staatsbürgerschaft, da ihr Vater Deutscher ist. Sie hat diese aber bisher nicht beantragt. Die Idee wäre die später zusammen im Urlaub nach Argentinien zu fliegen, um den Rest erledigen.
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Antwort #17 - 14.04.2015 um 18:20:19
 
marcelo22 schrieb am 14.04.2015 um 18:14:01:
Nebenbei hätte sie sogar "Anspruch" auf eine deutsche Staatsbürgerschaft, da ihr Vater Deutscher ist. Sie hat diese aber bisher nicht beantragt.


Wenn ihr Vater im Zeitpunkt ihrer Geburt deutscher Staatsbürger war, dann ist sie deutsch. Da muss sie gar nichts beantragen ... außer natürlich einem deutschen Pass.
Wenn ihr Vater nach ihrer Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hat, dann kann sie daraus nicht einfach etwas ableiten.

Und wenn ihr sowieso nach Argentinien fliegen wollt, dann frag ich mich, warum das jetzt zu viel Geld kostet. Später kostet es doch auch etwas.

Ich frage deshalb etwas "provokativ", da ich während meiner Zeit in der ABH mit genau solchen Dingen konfrontiert wurde und auf Nachfragen die hahnebüchendsten Antworten bekommen habe.
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Antwort #18 - 14.04.2015 um 18:22:40
 
marcelo22 schrieb am 14.04.2015 um 18:14:01:
Nebenbei hätte sie sogar "Anspruch" auf eine deutsche Staatsbürgerschaft, da ihr Vater Deutscher ist. Sie hat diese aber bisher nicht beantragt. 


Entweder hat sie die deutsche StA oder nicht. Wahrscheinlich ist sie von Geburt an Deutsche. Das sollte sie sofort klären, weil dann alle Probleme gelöst wären. Mach zu dem Thema einen Thread unter Personenstandsrecht auf, dann antworten dir die Experten.
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marcelo22
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Antwort #19 - 14.04.2015 um 18:59:53
 
Runenwolf schrieb am 14.04.2015 um 18:20:19:
Und wenn ihr sowieso nach Argentinien fliegen wollt, dann frag ich mich, warum das jetzt zu viel Geld kostet. Später kostet es doch auch etwas.

Ich frage deshalb etwas "provokativ", da ich während meiner Zeit in der ABH mit genau solchen Dingen konfrontiert wurde und auf Nachfragen die hahnebüchendsten Antworten bekommen habe.


Prinzipiell frage ich immer erst "warum nicht" und nicht "warum".  Wenn, dann fliegen wir im Februar 2016. 1. Jetzt haben wir nicht genug Geld. 2. werden wir dann auch feiern wollen mit ihrer Familie (das muss man planen und kostet) 3. Kann ich jetzt keinen Urlaub nehmen. 4. finde ich es schlimm, dass man mir vorschreiben will, dass ich 2 Monate von meiner Frau getrennt leben muss, wegen einer Verwaltungsvorschrift. Ich fühle mich da diskriminiert. 5. Hat sie jetzt ein sehr gutes Arbeitsangebot. Wer weiß, was die Zukunft bringt. etc.
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Antwort #20 - 14.04.2015 um 19:04:22
 
marcelo22 schrieb am 14.04.2015 um 18:59:53:
Prinzipiell frage ich immer erst "warum nicht" und nicht "warum".Wenn, dann fliegen wir im Februar 2016. 1. Jetzt haben wir nicht genug Geld. 2. werden wir dann auch feiern wollen mit ihrer Familie (das muss man planen und kostet) 3. Kann ich jetzt keinen Urlaub nehmen. 4. finde ich es schlimm, dass man mir vorschreiben will, dass ich 2 Monate von meiner Frau getrennt leben muss, wegen einer Verwaltungsvorschrift. Ich fühle mich da diskriminiert. 5. Hat sie jetzt ein sehr gutes Arbeitsangebot. Wer weiß, was die Zukunft bringt. etc. 


So, das sind schon mal ein paar Antworten, die mich zumindest zum Teil überzeugt hätten, dass der Entschluss zu heiraten nicht bereits vor der Einreise erfolgt ist und dass die ganzen Überlegungen durchaus Sinn machen.
Damit können die Sachbearbeiter bei eurer ABH vielleicht auch etwas anfangen.

Aber klär erst mal die Staatsangehörigkeit deiner Freundin, vielleicht sind die Probleme dann erst mal vom Tisch.

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Antwort #21 - 14.04.2015 um 21:22:42
 
Aras schrieb am 14.04.2015 um 17:46:23:
Zumindest muss der Anspruch in Deutschland entstehen... wobei natürlich auch argumentiert werden könnte, dass man erst in Dänemark geheiratet hat und das Sprachzertifikat danach erst in Deutschland erworben hat.

ich fürchte die Argumentation zieht nicht.
Der Anspruch entsteht mit der Eheschliessung, A1 ist Voraussetzung und begründet keinen Anspruch.
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Antwort #22 - 15.04.2015 um 10:53:00
 
erne schrieb am 14.04.2015 um 21:22:42:
Der Anspruch entsteht mit der Eheschliessung, A1 ist Voraussetzung und begründet keinen Anspruch.


Falsch: Ohne Sprachkenntnisse kein Anspruch.
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Antwort #23 - 15.04.2015 um 17:27:27
 
Petersburger schrieb am 15.04.2015 um 10:53:00:
Falsch: Ohne Sprachkenntnisse kein Anspruch. 


dann schliesst du dich der Argumentation an, dass man in DK mit Schengenvisum heiraten kann, dann nach D einreist, in D A1 Zertifikat besorgt und sich darauf beruft, dass der Anspruch mit A1 in D entstanden ist und (mit Erfolg) AE als Ehegatte beantragen kann?
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Antwort #24 - 15.04.2015 um 21:44:47
 
Ich habe meinen Mann auch in Dänemark geheiratet und zwar über eine Agentur aus dem Internet! Du schickst die Unterlagen die du zur Hochzeit in Dänemark brauchst per E-Mail an die Agentur und sie macht dir fix nen Termin beim Standesamt. Und nach 5 Tagen haben wir dann in Aerosköbing geheiratet!!
Du musst nur darauf achten, dass die Heiratsurkunde eine internationale Apostille hat, denn nur dann ist die Urkunde auch in Deutschland legal.
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Antwort #25 - 15.04.2015 um 22:02:52
 
erne schrieb am 15.04.2015 um 17:27:27:
dann schliesst du dich der Argumentation an, dass man in DK mit Schengenvisum heiraten kann, dann nach D einreist, in D A1 Zertifikat besorgt und sich darauf beruft, dass der Anspruch mit A1 in D entstanden ist und (mit Erfolg) AE als Ehegatte beantragen kann? 


Meine Argumentation ist, das ein solches Vorgehen minitös geplant wäre, damit bei Einreise schon die Bleibensabsicht besteht, damit bereits die erste visafreie Einreise illegal wäre und damit der Aufenthalt ebenfalls. Damit wäre es dann unerheblich das nach der zweiten Einreise aus DK ein A1 erworben wird.

Sabine33 schrieb am 15.04.2015 um 21:44:47:
ch habe meinen Mann auch in Dänemark geheiratet und zwar über eine Agentur aus dem Internet! Du schickst die Unterlagen die du zur Hochzeit in Dänemark brauchst per E-Mail an die Agentur und sie macht dir fix nen Termin beim Standesamt. Und nach 5 Tagen haben wir dann in Aerosköbing geheiratet!!


Agenturen braucht es eigentlich nicht. Gerade in Südjütland gibt es viele Standesämter die auch in deutsch Auskunft geben und mit denen kann man direkt Termine vereinbaren als auch die geforderten Unterlagen absprechen.

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Antwort #26 - 15.04.2015 um 23:50:52
 
erne schrieb am 15.04.2015 um 17:27:27:
dann schliesst du dich der Argumentation an, dass man in DK mit Schengenvisum heiraten kann, dann nach D einreist, in D A1 Zertifikat besorgt und sich darauf beruft, dass der Anspruch mit A1 in D entstanden ist und (mit Erfolg) AE als Ehegatte beantragen kann? 

@erne,
Du stürzt mich in Zweifel. Du bist länger als ich im Forum und schreibst in etwa ebenso aktiv. Solltest Du meine Beiträge zu solchen Themen nicht gelesen haben und meine Meinung nicht kennen?

Was soll dann diese Frage?

Selbstverständlich ist ein Daueraufenthalt nach Einreise aufgrund Kurzaufenthaltsregeln grundsätzlich nicht zulässig.
Damit meine ich sowohl Einreise mit Schengenvisa als auch visafrei.

Wer das - durchaus nicht unmögliche - Entstehen eines Grundes zum Daueraufenthalt samt Anspruch gleichsetzt mit dem bewußten, planmäßigen Herbeiführen einer solchen Situation, handelt unlauter.

Darunter zu leiden haben seit Jahren diejenigen, die "möglicherweise" einen deutschen Partner haben könnten und "möglicherweise" in Zukunft mal einen Anspruch haben könnten. Da wird der Rückkehrwille gleich viel intensiver bezweifelt.
Und sogar die Ehepartner von Auslandsdeutschen müssen sich mit solchen Dingen herumschlagen.

Und - tief enttäuscht - weise ich auf das Wort "grundsätzlich" etwas weiter oben hin, damit es nicht untergeht.
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Antwort #27 - 16.04.2015 um 03:05:07
 
Petersburger schrieb am 15.04.2015 um 23:50:52:
Was soll dann diese Frage?


ich war mir nicht sicher, wei ich deinen Einwand, dass ohne A1 kein Anspruch besteht, bewerten sollte.

Ich verstehe das Gesetz so:
Als Ehegatte eines Deutschen hat man einen Anspruch auf eine AE.
WEnn eine  AE Beantragung mit Schengenvisum erfolgreich sein soll, dann muss der Anspruch auf die AE in D enstanden sein, mithin nach einer Eheschliessung in D. Damit kann er eben nicht bei einer Eheschliessung in DK entstehen.

A1 ist "Voraussetzung", begründet aber keinen "Anspruch". Selbstverständlich gibt es keine AE ohne dass sie Voraussetzung erfüllt ist, aber der Anspruch begründende Aspekt ist die Eheschliessung und nicht das Erlangen des A1 in D.

Nach deiner Antwort, dass A1 auch den Anspruch begründet, kann man deine Anwort so verstehen, dass bei einem nachgewiesenen oder glaubhaften "Nachentschluss" die Ausstellung des Zertifikats A1 nach Einresei nach D den Anspruch auf AE begründet. Und das kann ich nicht nachvollziehen und wage zu bestreiten.
Nur eine Eheschliessung in D begründet einen Anspruch auf AE bei Nachentschluss. Dass die AE ohne A1 nicht gegeben wird, stand für mich ausser Frage. 
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Antwort #28 - 16.04.2015 um 07:08:39
 
erne schrieb am 16.04.2015 um 03:05:07:
Ich verstehe das Gesetz so:Als Ehegatte eines Deutschen hat man einen Anspruch auf eine AE.

Du verstehst das falsch. Einen Anspruch auf Erteilung einer
AE hat man grundsätzlich nur dann, wenn auch alle Voraus-
setzungen erfüllt sind. Dazu gehört die Eheschließung (mit dem
Willen, die Ehe in D. zu führen), dazu gehört A1.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Antwort #29 - 16.04.2015 um 12:02:17
 
Danke, Mick.

Ergänzung:
Ich bin der Letzte, der sich einem echten "Nachentschluß" in den Weg stellt.

Jedoch zeigt meine ganz persönliche Praxis genau einen Fall, in dem ich diesen Nachentschluß erkennen konnte:
Da erfuhr (!) ein junger Mann bei einer Besuchsreise, daß ... seine vorige Besuchsreise zum selben Ort nicht folgenlos geblieben war.
Die Mutter des Kindes hatte ihm das bisher nur noch nicht mitgeteilt, weil sie keinen Dauerkontakt wollte. Hier war zwar der Anspruch nicht nach der Einreise entstanden, aber der Entschluß zu einer übersiedlung nach Deutschland war glaubhaft erst nach der Einreise entstanden. Ein echter Nachentschluß also.

Wer mit den zu einer Eheschließung erforderlichen Unterlagen einreist (oder sie vorab bereits eingereicht hat) oder wer - ohne daß das sonst irgendwie gebraucht würde - ein A1-Zertifikat in der Tasche hat, dem glaube ich einen Nachentschluß nicht.
Ein solches Zertifikat - nicht kostenlos zu haben - hat mir bisher noch niemand vorgelegt, der nicht seine Grundkenntnisse der deutschen Sprache in geeigneter Form belegen wollte. Die Anlässe hierfür kann man mühelos an den Fingern einer Hand abzählen.

Und zur nochmals:
Unterscheide "Anspruch herbeiführen" und "Anspruch entsteht/ist entstanden".
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