Das Standesamt hat eine Fachaufsicht. Wenn ein Standesbeamter nicht mehr weiter weiß, dann muss er sich an die Fachaufsicht wenden.
War nicht auch deine Frau auch adoptiert und so?
Zitat:Auch diese Beurkundungen sind gemäß Abs. 3 in einem beim Standesamt I in Berlin geführten Verzeichnis zu erfassen. Besonderheiten bei der Beurkundung, weil einzelne Angaben fehlen oder urkundlich nicht belegt werden können, wie dies zB bei Auslandsadoptionen gelegentlich vorkommt, sollen in den Ausführungsvorschriften Berücksichtigung finden.
Kay-Uwe Rhein, Personenstandsgesetz 1. Auflage zum § 36 des PStG
Wenn das Standesamt anhand der Unterlagen erkennt, dass der Personenstandsfall, also die Geburt deiner Frau, stattgefunden hat, dann muss die Beurkundung stattfinden. Normalerweise muss auch der biologische Vater und die biologische Mutter eingetragen werden. Und dann als Folgebeurkundung ("Randvermerk") die Adoption vermerkt werden. Wenn jetzt aber Angaben fehlen, dann greift das obige Zitat.
Siehe auch:
- OLG Düsseldorf · Beschluss vom 26. April 2013 · Az. I-3 Wx 211/12, Rn. 23 – 29
- OLG Stuttgart · Beschluss vom 6. Februar 2012 · Az. 8 W 19/12
- OLG Hamm · Beschluss vom 15. April 2004 · Az. 15 W 480/03, Rn. 17 und 20
Oder anders formuliert:
Der Standesbeamte muss nach der ermessensfehlerfreien materialrechtlichen Prüfpflicht des Personenstandsfalles die gesicherten Angaben verwenden und die Geburt beurkunden.
--------------
Zu deiner anderen Frage:
Eine deutsche Geburtsurkunde ist grundsätzlich unbefristet gültig. Wenn aber die Chinesen ein Verfallsdatum drauf anbringen, dann sollte man mit dem Standesbeamten entsprechend diskutieren. Man sollte auch entsprechend auf die Schwierigkeit der Beibringung einer neuen Urkunde anhand einer guten Dokumentation der jetzigen Urkundenbeschaffung nachweisen.