Hallo, falls falsche Sektion bitte verschieben:
Kurz die Vorgeschichte, dann die Problematik.
Ich habe über Jahre mein EU Freizügigkeitsrecht wahrgenommen und während dieser Zeit, meine Frau (Nigeria) in Lagos standesamtlich, kirchlich und traditionell geheiratet.
Meine Frau und ich haben dann für 4 Jahre in London gelebt. Das Touristen/Journalisten Visa meiner Frau wurde nach 4 monatiger Bearbeitungszeit durch eine residence permit als Familienmitglied eines EEA nationals ersetzt.
Zusätzlich erhielt meine Frau während dieser Zeit durch die deutsche Botschaft in London Schengen Visa, da wir verheiratet sind (Vorlage der Heiratsurkunde).
Im Januar dieses Jahres sind wir nach Deutschland gezogen, da ich beruflich versetzt wurde.
Vorabinformationen bei der lokalen AB ergaben, das es mit der
AE für meine Frau keine Probleme geben wird, bedingt durch meine wahrnehmung des Freizügigkeitsrechts, was sich bis dato auch als korrekt erweist. Lt. aussage der AB wird sie die eAE in den nächsten Tagen erhalten.
Nun zu meinem Problem, wofür ich Rat bzw. Auskunft benötige:
2 Tage nach unserer Ankunft haben wir uns wie gefordert beim Einwohnermeldeamt angemeldet und unter Vorlage unserer Heiratsurkunde (nigerianisch) auch eine Meldebestätigung erhalten, welche wir für die AB benötigten.
Da ich Grenzgänger bin (arbeite in Luxembourg/wohne in Deutschland) benötigte ich ein paar Tage später für die Ausstellung meiner luxembourger Steuerkarte eine sogenannte "Haushaltsbescheinigung", die meine Adresse und meinen Familienstand bestätigt.
Diese Haushaltsbescheinigung konnte mir jedoch nicht erstellt werden, da mir die Sachbearbeiterin mitteilte, das in der Akte mein Familienstand auf "unbekannt" geändert wurde. Auf Nachfrage wurde mir gesagt, das das Einwohnermeldeamt die Gültigkeit meiner Ehe nicht anerkennt und ich müßte mich an das Standesamt wenden.
Das Standesamt war freundlich und bemüht, verwies aber immer wieder auf die Heiratsurkunde und unsicheres Urkundenwesen in Nigeria. Ich könne ja eine nachregistrierung meiner Ehe , mit der dazugehörigen Urkundenüberprüfung beantragen. Kostenpunkt €750.
Meine Hinweise das
a) UK meine Ehe und die vorgelegte Heiratsurkunde anerkannt hat
b) die deutsche Botschaft London zwei Schengenvisa unter Vorlage der Heiratsurkunde ausgestellt hatte
c) die AB nicht an der Ehe zweifelt
wurden sowohl vom Standesamt als auch dem Einwohnermeldeamt als irrelevant abgetan.
Durch einen Notfallbedingten Krankenhausaufenthalt meiner Frau, ergaben sich daraus dann auch noch Schwierigkeiten mit der Krankenversicherung meiner Frau (familienversichert). Nachdem ich erneut beim Einwohnermeldeamt vorstellig wurde, weitere Dokumente vorlegte und darauf drängte den Familienstand anzupassen, wurde mir von der Amtsleiterin allen ernstes nahegelegt, in Deutschland erneut zu heiraten, falls ich keine €750 erübrigen könnte um eine Nachregistrierung meiner Ehe beim Standesamt vorzunehmen.
Damit es im Rahmen der Krankenversicherung (Rechnung mittlerweile mehrere tausend Euro) für mich keine weiteren Probleme gibt, erhielt ich per Email das Angebot das mein Familienstand auf verheiratet geändert wird, die Haushaltsbescheinigung entsprechend erstellt wird, wenn ich mich verpflichte besagte Nachregistrierung meiner Ehe, inkl. Dokumentenüberprüfung und Übernahme der Kosten innerhalb von 2 Monaten zu beantragen.
Ich habe dieses ebenfalls per email zugesagt und auch sofort die Bescheinigung erhalten. Dies jedoch nur unter dem Druck diese ebenfalls für die Krankenversicherung zu benötigen um nicht auf den sich auflaufenden Krankenhauskosten sitzenzubleiben.
Über den gesamten Vorgang wurden mir bisher, weder vom Einwohnermeldeamt, noch vom Standesamt, Bescheide oder Entscheidungen zugestellt, in der mir Gründe dargelegt oder Rechtsmittelbelehrungen aufgezeigt wurden.
Mir stellt sich jetzt die Frage an euch, ob das Vorgehen bzw. der gesamte Ablauf der involvierten Behörden/Ämter rechtsgemäß ist oder ob ihr ein Fehlverhalten erkennt, welches zu einem für mich nachteiligen Ergebnis führte.
Wie sollte ich eurer Meinung hier weiter vorgehen? Ich fühle mich zur Kostenübernahme genötigt, und mir scheint es unlogisch meinen Familienstand vor der Überprüfung schon anzuerkennen, denn meine Ehe wird nicht gültig nur durch die Zusage der Überprüfung.
Ist es überhaupt gerechtfertigt die Anerkennung des familienstands "verheiratet" zu verweigern, im Hinblick auf die Historie UK, deutsche Botschaft, etc.
Für Feedback wäre ich dankbar.