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Ehe anerkannt im EU-Ausland, aber Schwierigkeiten in D (Gelesen: 6.026 mal)
Themen Beschreibung: verheiratet mit Drittstaatlerin, Freizügigkeit über Jahre wahrgenommen (UK), Frau UK residency als Ehefrau erhalten,
kenzohh
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02.04.2015 um 17:19:35
 
Hallo, falls falsche Sektion bitte verschieben:

Kurz die Vorgeschichte, dann die Problematik.

Ich habe über Jahre mein EU Freizügigkeitsrecht wahrgenommen und während dieser Zeit, meine Frau (Nigeria) in Lagos standesamtlich, kirchlich und traditionell geheiratet.

Meine Frau und ich haben dann für 4 Jahre in London gelebt. Das Touristen/Journalisten Visa meiner Frau wurde nach 4 monatiger Bearbeitungszeit durch eine residence permit als Familienmitglied eines EEA nationals ersetzt.

Zusätzlich erhielt meine Frau während dieser Zeit durch die deutsche Botschaft in London Schengen Visa, da wir verheiratet sind (Vorlage der Heiratsurkunde).

Im Januar dieses Jahres sind wir nach Deutschland gezogen, da ich beruflich versetzt wurde.
Vorabinformationen bei der lokalen AB ergaben, das es mit der AE für meine Frau keine Probleme geben wird, bedingt durch meine wahrnehmung des Freizügigkeitsrechts, was sich bis dato auch als korrekt erweist. Lt. aussage der AB wird sie die eAE in den nächsten Tagen erhalten.

Nun zu meinem Problem, wofür ich Rat bzw. Auskunft benötige:

2 Tage nach unserer Ankunft haben wir uns wie gefordert beim Einwohnermeldeamt angemeldet und unter Vorlage unserer Heiratsurkunde (nigerianisch) auch eine Meldebestätigung erhalten, welche wir für die AB benötigten.

Da ich Grenzgänger bin (arbeite in Luxembourg/wohne in Deutschland) benötigte ich ein paar Tage später für die Ausstellung meiner luxembourger Steuerkarte eine sogenannte "Haushaltsbescheinigung", die meine Adresse und meinen Familienstand bestätigt.

Diese Haushaltsbescheinigung konnte mir jedoch nicht erstellt werden, da mir die Sachbearbeiterin mitteilte, das in der Akte mein Familienstand auf "unbekannt" geändert wurde. Auf Nachfrage wurde mir gesagt, das das Einwohnermeldeamt die Gültigkeit meiner Ehe nicht anerkennt und ich müßte mich an das Standesamt wenden.

Das Standesamt war freundlich und bemüht, verwies aber immer wieder auf die Heiratsurkunde und unsicheres Urkundenwesen in Nigeria. Ich könne ja eine nachregistrierung meiner Ehe , mit der dazugehörigen Urkundenüberprüfung beantragen. Kostenpunkt €750.

Meine Hinweise das
a) UK meine Ehe und die vorgelegte Heiratsurkunde anerkannt hat
b) die deutsche Botschaft London zwei Schengenvisa unter Vorlage der Heiratsurkunde ausgestellt hatte
c) die AB nicht an der Ehe zweifelt

wurden sowohl vom Standesamt als auch dem Einwohnermeldeamt als irrelevant abgetan.


Durch einen Notfallbedingten Krankenhausaufenthalt meiner Frau, ergaben sich daraus dann auch noch Schwierigkeiten mit der Krankenversicherung meiner Frau (familienversichert). Nachdem ich erneut beim Einwohnermeldeamt vorstellig wurde, weitere Dokumente vorlegte und darauf drängte den Familienstand anzupassen, wurde mir von der Amtsleiterin allen ernstes nahegelegt, in Deutschland erneut zu heiraten, falls ich keine €750 erübrigen könnte um eine Nachregistrierung meiner Ehe beim Standesamt vorzunehmen.

Damit es im Rahmen der Krankenversicherung (Rechnung mittlerweile mehrere tausend Euro) für mich keine weiteren Probleme gibt, erhielt ich per Email das Angebot das mein Familienstand auf verheiratet geändert wird, die Haushaltsbescheinigung entsprechend erstellt wird, wenn ich mich verpflichte besagte Nachregistrierung meiner Ehe, inkl. Dokumentenüberprüfung und Übernahme der Kosten innerhalb von 2 Monaten zu beantragen.

Ich habe dieses ebenfalls per email zugesagt und auch sofort die Bescheinigung erhalten. Dies jedoch nur unter dem Druck diese ebenfalls für die Krankenversicherung zu benötigen um nicht auf den sich auflaufenden Krankenhauskosten sitzenzubleiben.

Über den gesamten Vorgang wurden mir bisher, weder vom Einwohnermeldeamt, noch vom Standesamt, Bescheide oder Entscheidungen zugestellt, in der mir Gründe dargelegt oder Rechtsmittelbelehrungen aufgezeigt wurden.

Mir stellt sich jetzt die Frage an euch, ob das Vorgehen bzw. der gesamte Ablauf der involvierten Behörden/Ämter rechtsgemäß ist oder ob ihr ein Fehlverhalten erkennt, welches zu einem für mich nachteiligen Ergebnis führte.

Wie sollte ich eurer Meinung hier weiter vorgehen? Ich fühle mich zur Kostenübernahme genötigt, und mir scheint es unlogisch meinen Familienstand vor der Überprüfung schon anzuerkennen, denn meine Ehe wird nicht gültig nur durch die Zusage der Überprüfung.

Ist es überhaupt gerechtfertigt die Anerkennung des familienstands  "verheiratet" zu verweigern, im Hinblick auf die Historie UK, deutsche Botschaft, etc.

Für Feedback wäre ich dankbar.





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Antwort #1 - 02.04.2015 um 17:31:43
 
in D nochmal zu heiraten ist natürlich Quatsch, geht ja auch nicht mehr. Was die Behörden im UK so akzeptieren ist auch tatsächlich irrelevant.

Bei einer Auslandseheschließung ist es nun mal so, dass jede deutsche Behörde tatsächlich für sich selbst entscheidet, ob sie von einer wirksamen Eheschließung ausgeht oder nicht. D.h. was Botschaft und Ausländerbehörde akzeptieren, müssen Standesamt und Meldebehörde tatsächlich nicht. Der einfachste Weg wäre insofern eine Nachregistrierung der Ehe denn eine Urkundenüberprüfung wird m.E. jedenfalls wenn ihr den Familienstand geändert haben möchtet so oder so auf Euch zukommen.
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Antwort #2 - 02.04.2015 um 17:32:35
 
kenzohh schrieb am 02.04.2015 um 17:19:35:
Ist es überhaupt gerechtfertigt die Anerkennung des familienstands  "verheiratet" zu verweigern, im Hinblick auf die Historie UK, deutsche Botschaft, etc.

Ja. Jede Behörde muss pflichtgemäß die Urkunde überprüfen.

Wir haben dieses Thema schon mehrfach hier im Forum besprochen. Es läuft darauf hinaus, dass das Einwohnermeldeamt selber die Kosten von 750€ tragen müsste, da das Einwohnermeldeamt der Auftraggeber ist. Dadurch das die dich an das Standesamt verwiesen haben und du die Nachregistrierung mit Dokumentenüberprüfung beantragt hast, bist du der Kostenträger geworden.

Fakt ist, dass das Einwohnermeldeamt hier die Amtspflicht zum Ermitteln des richtigen Familienstandes hat. Du bist nur verpflichtet Dokumente vorzulegen, die dem Einwohnermeldeamt bei der Entscheidungsfindung helfen. Wenn das Einwohnermeldeamt meint, dass die Urkunde nicht glaubhaft ist, dann muss das Einwohnermeldeamt die Überprüfung durchführen. Der Eintrag: Familienstand "unbekannt" ist somit eine Bankrotterklärung des Meldeamtes.
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Antwort #3 - 02.04.2015 um 17:38:27
 
Nachtrag:
Ich habe die Beantragung bisher nicht vorgenommen, wurde aber vor kurzen daran erinnert diese wie zugesagt vorzunehmen.
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Antwort #4 - 02.04.2015 um 17:50:49
 
Willst den Antrag zurücknehmen? Informier dich vorher über Rücknahmegebühren
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Antwort #5 - 02.04.2015 um 17:53:57
 
Ich habe bisher keinen Antrag gestellt, den ich zurück nehmen kann.
Ich habe nur per Email zugesagt einen solchen zu stellen, woraufhin mein  Familienstand wieder auf "verheiratet" geändert wurde, und die benötigte Haushaltsbescheinigung ausgestellt wurde.

Ich werde gerade aufgefordert den Antrag wie zugesagt vorzunehmen.
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Antwort #6 - 02.04.2015 um 18:08:18
 
Ich würde die Haushaltsbescheinigung nehmen und den Antrag vorerst verschleppen... Wenn ihr Kinder plant wäre es aber empfehlenswert dies in die Wege zu leiten.
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Antwort #7 - 02.04.2015 um 18:58:41
 
Eine Nachregistrierung der Ehe ist nicht unbedingt erforderlich, wenngleich auch sinnvoll und empfehlenswert, aber die vertrauensanwaltliche Überprüfung ist bei Ländern mit unsicheren Urkundenwesen unerlässlich.

Guckst Du hier:
http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619738/Daten/4973895/Merkblatt_Nig...
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Antwort #8 - 02.04.2015 um 19:21:39
 
Danke soweit...

Das die Nachregistrierung nicht erforderlich ist war mir bekannt, ich war aber auch der Meinung gelesen zu haben, das eine im Ausland, nach dort gültigem Recht geschlossene Ehe auch in Deutschland gültig ist.

Eventuell ist meine Fragestellung/Problem auch nicht ganz eindeutig aber ich habe kein Problem die Kosten einer Registrierung zu tragen, und viele haben mir geraten zu beantragen, zahlen und ich habe keine Probleme mehr.

Jedoch habe ich ein Problem, wenn von mir verlangt wird gesetzeskonform zu agieren und meinen Pflichten als deutscher Staatsbürger nachzukommen, wenn ich den Eindruck habe das der deutsche Staat vertreten durch seine Behörde/Ämter  hierbei nicht so genau nimmt.

Und hier beziehe ich mich auf die Handhabung meines Falles, keine Bescheid,  schriftlichen Erklärungen, und das abwälzen von Kosten und Aufwand an mich, ohne jegliche Aufklärung über meine Rechte und Möglichkeiten.

Aber vielleicht bin ich auch völlig falsch davor.
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Muleta
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Antwort #9 - 02.04.2015 um 19:35:15
 
kenzohh schrieb am 02.04.2015 um 19:21:39:
Das die Nachregistrierung nicht erforderlich ist war mir bekannt, ich war aber auch der Meinung gelesen zu haben, das eine im Ausland, nach dort gültigem Recht geschlossene Ehe auch in Deutschland gültig ist.


das ist auch so - ohne wenn und aber.

Nur geht es der Behörde gar nicht primär um die Frage, ob die Eheschließung wirksam war. Sondern darum, ob eine Eheschließung überhaupt stattgefunden hat und -in letzter Konsequenz- ob es dafür einen brauchbaren Nachweis gibt. Denn was nutzt die schönste (wirksame) Eheschließung, wenn die Eheleute eine solche nicht beweisen können? Und da kommt jetzt die nigerianische Heiratsurkunde ins Spiel, die eben von einer deutschen Behörde nicht ohne weiteres als Nachweis einer Eheschließung anerkannt werden muss.

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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Antwort #10 - 03.04.2015 um 02:19:53
 
kenzohh schrieb am 02.04.2015 um 19:21:39:
Eventuell ist meine Fragestellung/Problem auch nicht ganz eindeutig aber ich habe kein Problem die Kosten einer Registrierung zu tragen, und viele haben mir geraten zu beantragen, zahlen und ich habe keine Probleme mehr.

Jedoch habe ich ein Problem, wenn von mir verlangt wird gesetzeskonform zu agieren und meinen Pflichten als deutscher Staatsbürger nachzukommen, wenn ich den Eindruck habe das der deutsche Staat vertreten durch seine Behörde/Ämter  hierbei nicht so genau nimmt.

Und hier beziehe ich mich auf die Handhabung meines Falles, keine Bescheid,  schriftlichen Erklärungen, und das abwälzen von Kosten und Aufwand an mich, ohne jegliche Aufklärung über meine Rechte und Möglichkeiten.

Da bist du aber bei weitem kein Einzelfall. Natuerlich versucht jeder zunaechst Aufwand und Kosten zu vermeiden/abzuwaelzen, auch und gerade der Staat. Das kann man z. B. an tausenden stattgegebenen Widerspruechen und erfolgreichen Klagen gegen Jobcenter-Bescheide sehen.

Du kennst jetzt die Rechtslage: Eine Nachregistrierung ist nicht erforderlich. Die Meldebehoerde muss das Melderegister ordentlich fuehren und wenn ihr dazu die nigerianische Heiratsurkunde nicht verlaesslich genug scheint, muss sie selbst die Ueberpruefung anstossen und bezahlen.
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Antwort #11 - 03.04.2015 um 02:33:48
 
kenzohh schrieb am 02.04.2015 um 19:21:39:
Jedoch habe ich ein Problem, wenn von mir verlangt wird gesetzeskonform zu agieren und meinen Pflichten als deutscher Staatsbürger nachzukommen, wenn ich den Eindruck habe das der deutsche Staat vertreten durch seine Behörde/Ämterhierbei nicht so genau nimmt.


Die Behörden kommen nur ihren Vorschriften nach. Und die besagen, dass nigerianische Personenstandsurkunden im Regelfall nicht ohne Überprüfung anzuerkennen sind. Das hat also erstmal nichts mit der Ehe zu tun sondern mit der Beurkundung der Eheschließung.

Natürlich kann man nun auf Krawall das Meldeamt dazu veranlassen eine Urkundenüberprüfung anzustoßen. Damit ist dann der Personestand auf verheiratet geändert, aber eine glaubhafte Personenstandsurkunde hast du immer noch nicht.

Und die nächste Behörde kann das wieder tun. Jedesmal wartest du dann 3 + x Monate bis die Überprüfung durch ist, ggf. auch schneller wenn das Konsulat die alte Überprüfung wiederverwendet. Sollte sich der jetzt schwelende Konflikt in Nigeria verschlimmern geht ggf. überhaupt nichts mehr.

Eine Nachregistrierung der Ehe muss man nur einmal machen. Man hat dann eine deutsche Personenstandsurkunde mit all den Vorteilen.

An eurer Stelle hätte ich das bereits aus dem Vereinigten Köngreich gemacht. Für Personenstandsurkunden aus Ländern mit unsicheren Urkundenwesen oder Kriesenregionen ist das eigentlich ein muss.
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Antwort #12 - 03.04.2015 um 02:55:43
 
Eine einmal überprüfte Urkunde muss nicht erneut überprüft werden. Wäre natürlich schön, wenn das Einwohnermeldeamt das für einen kostenlos macht Smiley.

Theoretisch könnte man die jetzige Zusage zur Nachbeurkundung platzen lassen, nachdem man die benötigte Bescheinigung hat. Wo ist das Problem? Gibt keine Sanktionsmöglichkeit. Entweder die setzen den Familienstand auf ledig oder die setzen ihn wie vorher auf unbekannt. In beiden Fällen könnte man die Meldebehörde belangen, denn das Melderegister ist kein Spielzeug, das man beliebig verändern kann.

Ansonsten kann man auch Fragen der potentiellen Kinder auch einfach per notarieller Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtsteilung regeln. Das sollte auch günstiger als die 750 € sein. Man kann ja zusätzlich die nigerianische Heiratsurkunde der Sammelakte beilegen.

Aber dann gibts immernoch das Problem, dass weiterhin jede Behörde die Urkunde hinterfragen kann. Also GKV und Finanzamt... Wobei die sich eher am Melderegister orientieren.
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Antwort #13 - 03.04.2015 um 08:56:24
 
Danke für das Feedback soweit.

Ich werde wohl so verfahren, das ich dem Einwohnermeldeamt und dem Standesamt mitteile, das ich keine Registrierung meiner Ehe beantragen werde. Zumindest nicht zum jetzigen Zeitpunkt.

Ich möchte herausfinden wie das Meldeamt darauf reagiert, wenn ich auf deren Dienstpflichten verweise, alle geforderten Dokumente für eine Überprüfung der Heiratsurkunde (die auch alle ausnahmslos vorhanden sind) anbiete, aber die Kostenübernahme ablehne.

Schade das es kein Feedback zu dem Punkt gab, das mir keine rechtsmittelfähigen Bescheide ausgestellt bzw. Schriftverkehr vorhanden ist in dem das Meldeamt seine Entscheidung begründet bzw. das geforderte Verfahren in dieser Angelegenheit darlegt..

Das hätte mich schon interessiert, aber auf den werde ich zukünftig bestehen.



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Antwort #14 - 03.04.2015 um 10:28:51
 
Nächstes Mal schriftlicher Antrag und dann eben auf schriftlichen Bescheid bestehen. Und wenn nicht gibts immernoch die Möglichkeit der Dienstaufsichtsbeschwerde.
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