Sehr geehrte Leser des Forums,
als langjähriger stiller Leser, benötige ich nun einmal selbst dringenden Rat. Es geht um das Thema Aufenthaltsrechte eines EU-Bürgers (Deutsch) und seiner Frau aus Russland.
Bis 2012 lebten die Ehepartner zusammen in der Schweiz, danach für ein Jahr in Thailand sowie seither in Spanien. Die Einreise nach Spanien erfolgte mit gültigem Pass und Visum. In der Zwischenzeit lief der Pass der russischen Ehefrau jedoch ab und auch die Schweizer Aufenthaltsbewilligung besitzt keine Gültigkeit mehr. In Spanien wurde zwar eine Aufenthaltsbewilligung beantragt sowie die Registrierung am Wohnsitz vorgenommen, doch der Pass lief ab, bevor diese Bewilligung erteilt werden konnte. Außerdem befanden sich die Eheleute 2013 und 2014 jeweils mehrere Monate in anderen EU-Staaten, jeweils unter der 3-Monatsgrenze, welche die Anmeldung erforderlich gemacht hätte. Hauptwohnsitz ist und war immer Spanien.
Allerdings wurde der Wunsch einer Verlängerung des russischen Passes, bei den russischen Botschaften, in verschiedenen EU-Ländern, immer wieder abgelehnt. Da man keine Aufenthaltskarte oder Genehmigung des jeweiligen Landes vorlegen konnte.
Mittlerweile ist der Pass seit über einem Jahr abgelaufen. Die Frage ist, was als nächstes zu tun wäre?
Aktuell befinden sich RU-Ehefrau und EU-Gatte, bei Freunden in Italien und planen in den kommenden Wochen wieder nach Spanien, an den Hauptwohnsitz zurückzureisen.
Folgende Varianten stehen zur Auswahl:
a) Der Versuch über die spanische Botschaft in Italien, ein Dokument zu erhalten, welches den Wohnsitz in Spanien bestätigt oder, dass Spanien, trotz des abgelaufenen Passes, eine Aufenthaltskarte ausstellt, oder ein Ersatzdokument, welches den Aufenthalt bestätigt und wenigstens die Rückreise zum Wohnsitz ermöglicht.
b) Die Ehefrau fliegt, zwecks Passverlängerung/Erneuerung in ihr Heimatland Russland und beantragt von dort ein Visum zur Einreise nach Spanien. Sie hat allerdings Bedenken, ob das Visum dann problemlos erteilt wird, da man ihr evtl. in Italien eine
Einreisesperre in den Computer einträgt.
Der Ehemann rät zu Variante a), da man einen EU-Familienangehörigen, wegen abgelaufener Dokumente, nicht ausweisen oder an der Grenze zurückweisen darf.
Andererseits zieht, das Leben ohne Aufenthaltskarte, die Berechtigung zum Aufenthalt ist aber natürlich durch die Ehe gegeben, möglicherweise ein Verfahren in Spanien nach sich. Wobei es sich da hier eher um eine Geldstrafe handeln dürfte.
Doch wie sehen die nächsten Schritte konkret aus? Gibt es vergleichbare Erfahrungen?
Danke für die Informationen.
Viele Grüße
Max