Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
FZV (Gelesen: 3.598 mal)
Nimalin
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZV
30.03.2015 um 15:48:46
 
Guten Tag,

ich bin seit längerer Zeit stiller Mitleser.
Immer interessiert an neuen Ausführungen. Ganz herzlichen Dank für die vielen Infos und Anregungen die hier zu finden sind.

Meine Angelegenheit ist folgende:

Ich bin Deutsche, seit einem Jahr mit einem Kenianer verheiratet (fand im Zentralstandesamt in Nairobi statt).
Ich arbeite seit vielen Jahren im Tourismus und bin mit Land und Leuten sehr vertraut.

Meinen Mann habe ich aber in Deutschland kennengelernt, als er geschäftlich hier zu tun hatte.

Zur Zeit hat er ein Jahresvisum für die EU bzw Schengen, welches auch noch bis 08/15 läuft. Mitte Februar 15 hat mein Mann das FZV in NBO gestellt.
Die Unterlagen sind vollständig, Rückfragen gab es keine.

Ich lese hier öfters, es werden Urkundenprüfungen durchgeführt. Um welche Art handelt es sich dabei?

Die Geburtsurkunde meines Mannes ist ok. Der Pass natürlich auch. Unsere Ehe wurde in Deutschland registriert und wir haben diese EXTRA nachbeurkunden lassen.

Die ABH hat mir eben telefonisch mitgeteilt, dass heute Ihre Befürwortung ans Bundesverwaltungsamt raus ist.

Ende April ist eigentlich der Umzug meines Mannes geplant.

Meine Frage nun nochmal direkt:

-- Was prüft jetzt noch die dt. Botschaft + wie lange dauert das jetzt erfahrungsgemäss bis das Visa erteilt wird?

Ich hoffe der Werdegang ist nachvollziehbar. Ansonsten fragt bitte einfach.

Ich freue mich über Antworten.

VG Nimalin

       
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZV
Antwort #1 - 30.03.2015 um 15:54:07
 
Die Botschaft sagt normalerweise am Anfang, wenn irgendeine Urkunde noch geprüft werden soll, auch weil sie dann vom Antragsteller die Vorauszahlung für die Prüfung will.

Wenn bei der Botschaft alles klar ist und bei der Ausländerbehörde alles klar, kann es nicht mehr lange dauern. Hängt dann eher von Osterferien als von den Einzelheiten des Antrags ab.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Nimalin
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZV
Antwort #2 - 30.03.2015 um 16:02:46
 
Vielen Dank Reinhard für die schnelle Info.

Das sind gute Nachrichten.

Da es keine Nachfragen vor Ort gab, gönnen wir einfach allen Mitarbeitern und Involvierten ein frohes Osterfest und hoffen auf ganz baldige Nachricht  Smiley

VG N
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZV
Antwort #3 - 30.03.2015 um 16:13:03
 
Nimalin schrieb am 30.03.2015 um 15:48:46:
Ich lese hier öfters, es werden Urkundenprüfungen durchgeführt. Um welche Art handelt es sich dabei?


wenn (wirklich!) bereits eine Nachbeurkundung stattgefunden hat, dann liegt ja eine deutsche Heiratsurkunde vor, die von deutschen Behörden auch ohne weiteres "anerkannt" werden muss.

Eigentlich hätte das damals zuständige Standesamt für die Nachbeurkundung der Eheschließung auch die Identitätsdokumente (insbes. Geburtsurkunde) Deines Mannes überprüfen lassen können (per Vertrauensanwalt in Kenia). Wenn das bereits gemacht wurde, dann gibt's nichts mehr zu prüfen. Wenn das Standesamt damals darauf verzichtet hat, dann könnte es jetzt noch von der ABH oder der AV gefordert werden.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Nimalin
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZV
Antwort #4 - 30.03.2015 um 18:13:56
 
Vielen Dank für die Info Muleta.

Die Nachbeurkundung hat tatsächlich stattgefunden, uns war sehr wichtig das es deutsches Format bekommt. War also nicht nur eine Anerkennung, und hat auch nochmal extra gekostet.

Die Geburtsurkunde meines Mannes wurde nicht geprüft. Ich gehe jetzt mal davon aus, das diese glaubwürdig ist. Mein Mann ist Großstädter und dort wird alles über das Zentralstandesamt erfasst.
Ich hoffe also, es bleibt so unkompliziert wie Reinhard sagte.

VG N
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Nimalin
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZV
Antwort #5 - 12.04.2015 um 23:26:29
 
7 Wochen seit Abgabe aller Unterlagen vor Ort und keine Regung von irgendeiner Seite. Wie reagieren denn die AV'en auf Nachfrage?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZV
Antwort #6 - 12.04.2015 um 23:39:44
 
Ruf doch erstmal beim Bundesverwaltungsamt an und frag wo der Antrag gerade liegt...

Dazu brauchst du die Referenznummer, die dein Mann bei der Antragsabgabe erhalten hat.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Nimalin
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZV
Antwort #7 - 13.04.2015 um 13:35:05
 
Danke für den Tipp.  Habe ich gemacht.

Die Dame lies mich wissen, dass alles am 30.3. zurück an die AV gegangen ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZV
Antwort #8 - 13.04.2015 um 13:54:40
 
Vermutlich hatte die AV vom 2. April bis zum 6. April Urlaub gehabt. D.h. die arbeiten grade mal seit 4 Tagen. Außerdem muss die Post auch erstmal ankommen, sortiert und bearbeitet werden.

Meine Empfehlung: Noch 1-2 Wochen warten, bevor man die kontaktiert und den Sachstand fragt.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Nimalin
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZV
Antwort #9 - 21.04.2015 um 14:40:43
 
8,5 Wochen seit Antragstellung für's FZV!! Bis dato keine Information der AV.
In 3 Wo haben wir Hochzeitstag, in 4 Wo Konfirmation.
Dafür das mein Mann noch einen Haushalt (uvm) in der Zeit auflösen soll....krieg ich langsam Panik.

Hat jemand eine Idee?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZV
Antwort #10 - 21.04.2015 um 14:49:03
 
Dein Mann könnte (als Antragsteller) bei der Auslandsvertretung per Mail nachfragen, wann ein Ergebnis zu erwarten ist.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Nimalin
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZV
Antwort #11 - 21.04.2015 um 15:01:31
 
-----> lt Kontaktseite der dt. Botschaft:

Anfragen, vor allem Sachstands- und Zwischenanfragen zu Urkundenüberprüfungs- und Visaverfahren können ebenfalls nicht per E-Mail beantwortet werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZV
Antwort #12 - 21.04.2015 um 15:17:40
 
Dann solltest du dich an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes wenden. Das ist gleichzeitig die Beschwerdestelle.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Nimalin
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZV
Antwort #13 - 23.04.2015 um 12:22:57
 
Zur Info:

Ohne Nachfragen unsererseits wurde meinem Mann heute morgen der Pass inkl. Visum vom Zustelldienst der AV ausgehändigt.

Bis auf 2 Tage wurden die 9 Wochen Bearbeitungszeit (6 -9 Wo lt AV) ausgeschöpft.
Dafür, dass hier noch die Osterzeit inkludiert war, ging es für mein Erachten wirklich sehr zügig.

Nicht eine Nachfrage, nicht ein zu prüfendes Dokument!

Ein wirklich positives Beispiel in unserem Fall.





Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema