Es steht leider nirgendwo eindeutig, daß bundeseinheitlich auf die LU-Sicherung zu verzichten ist. Das ist erst ab Geburt des Kindes unzweifelhaft.
Mit anderen Worten:
Wird die
VE gefordert, könnt Ihr sie entweder abgeben (auch ein Dritter, Eltern z.B.) oder dagegen argumentieren.
Sinngemäß:
Wenn die
AE "zum Kind" keiner LU-Sicherung bedarf und ein "Visum zur Geburt" im Sinne des Kindes erteilt werden soll, dann darf das Visum auch nicht am fehlenden
LU scheitern ...
Und müßt mit dem Gegenargument leben, daß im schlimmsten Fall (es kann keine
AE erteilt werden) die Kosten der ggf. zwangsweisen Ausreise gesichert sein müssen.
Reiseversicherung kommt aus derselben Richtung. Dein Ehemann ist ab der Einreise bei Dir familienversichert, sofern Du in der gesetzlichen
KV bist.
Daß das Geld kostet, ist klar. Ob Du Dich nun mit der
ABH streiten willst oder lieber dieses Geld noch investierst, damit der Zeitdruck geringer wird, ist allein Deine Entscheidung.