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Asyl gemledet in Frankreich (Gelesen: 5.165 mal)
Themen Beschreibung: Standesamtliche Trauung in Deutschland möglich?
Liri_dona
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20.03.2015 um 17:22:53
 
Hallo zusammen,

meine Freundin hat mir eure Seite empfohlen, daher habe ich mich auch gleich angemeldet Smiley

Ich habe mich letzten Sonntag verlobt. Mein Verlobter und ich möchten unsere standesamtliche Trauung und soweit die dafür erforderlichen Dokumente beantragen.

Zu uns:
Ich bin deutsche Staatsbürgerin, er ist Kosovo-Albaner und wohnt seit 5 Jahren in Frankreich. Er ist in Frankreich seit 5 Jahren asyl gemeldet, er kann sich daher nur in Frankreich aufhalten.

Gibt es eine Möglichkeit die standesamtliche Trauung in meinem Wohnort in Deutschland durchführen zu lassen? z.B. Visum für Eheschließung?!  Oder bleibt uns nur Frankreich als Alternative?

Wenn ja, welche Unterlagen muss ich hier in Deutschland beantragen, um die Trauung dort durchzuführen?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Vielen, lieben Dank!

Grüße
Donka
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Antwort #1 - 20.03.2015 um 17:36:48
 
Liri_dona schrieb am 20.03.2015 um 17:22:53:
welche Unterlagen muss ich hier in Deutschland beantragen, um die Trauung dort durchzuführen?


das entscheidet immer nur das Standesamt, welches die Trauung durchführen soll

Liri_dona schrieb am 20.03.2015 um 17:22:53:
Er ist in Frankreich seit 5 Jahren asyl gemeldet,


was heisst das genau?

Liri_dona schrieb am 20.03.2015 um 17:22:53:
er kann sich daher nur in Frankreich aufhalten.


offenbar wurde er aber nicht anerkannt.
Daher wird er in F wohl nur geduldet.
Damit wird er schwerlich ein Visum bekommen
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Liri_dona
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Antwort #2 - 20.03.2015 um 18:12:37
 
Vielen Dank fürs antworten!

Ja, nicht anerkannt und daher nur geduldet Griesgrämig

Und wir wissen nicht weiter... Griesgrämig

Wäre es dann einfacher, dass wir uns in Frankreich standesamtliche trauen. Oder wird es hier Probleme geben, weil er asyl gemeldet ist?!

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Liri_dona
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Antwort #3 - 20.03.2015 um 18:14:23
 
Ach so ich vergaß, ja seit 5 Jahren asyl gemeldet. Er ist aus Kosovo geflohen und hat über seinen Anwalt in Frankreich schon 5 Jahre gekämpft, um nicht zurück zu kehren.
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Antwort #4 - 20.03.2015 um 18:26:37
 
Liri_dona schrieb am 20.03.2015 um 18:12:37:
Wäre es dann einfacher, dass wir uns in Frankreich standesamtliche trauen. Oder wird es hier Probleme geben, weil er asyl gemeldet ist?!


Hallo,

hat er einen gültigen Nationalpass? Liegt dieser oder hat dieser den französichen Behörden vorgelegen?
Wenn bisher nein - zum Heiraten muss er ihn vorlegen...

Du kannst davon ausgehen, dass Einreise und Aufenthalt in DEU unerlaubt wären und ansonsten die gleichen Problematiken auftauchen (Dokumentenlage, Aufenthaltsstatus).

Gruß



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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Liri_dona
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Antwort #5 - 20.03.2015 um 18:32:22
 
ja, er hat einen gültigen Nationalpass (kosovarischen Pass). Wenn er dort geduldet ist, kann das Standesamt gegen eine Trauung in Frankreich sprechen?
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reinhard
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Antwort #6 - 20.03.2015 um 18:35:13
 
Entweder das,

oder

Du meldest die Heirat beim Standesamt in Deiner Stadt an, Ihr besorgt alle nötigen Papiere dafür,

dann fährt er nach Kosova, beantragt dort das FZF-Visum zum Heiraten. Dann muss das Standesamt nur der Ausländerbehörde bestätigen, dass alles vorliegt, und er kann normal mit Visum einreisen.

Könnte für ein späteres Leben in Deutschland die unkomplizierteste Lösung sein. In Deutschland heiraten, in Deutschland leben ist später der einfachste Start.

Sonst habt Ihr außer albanischen und deutschen auch noch französische Dokumente.
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Liri_dona
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Antwort #7 - 20.03.2015 um 18:44:48
 
Stimmt, so haben wir nicht noch französische Dokumente! FZF-Visum ist das Visum nur zur standesamtlichen Trauung oder schon das Visum zum hier leben?
Muss er die Deutsch-Kenntnisse schon bei der Trauung nachweisen?

Danke vielmals für eure Antworten!
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reinhard
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Antwort #8 - 20.03.2015 um 19:08:43
 
Liri_dona schrieb am 20.03.2015 um 18:44:48:
Stimmt, so haben wir nicht noch französische Dokumente! FZF-Visum ist das Visum nur zur standesamtlichen Trauung oder schon das Visum zum hier leben?


Beides. Es ist ein nationales Visum (Einwanderung) zum Heiraten und anschließendem Bleiben.


Zitat:
Muss er die Deutsch-Kenntnisse schon bei der Trauung nachweisen?


Ja. Er muss zum Visum-Antrag sein A1-Zertifikat legen. Das muss aus den letzten Monaten sein.


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Liri_dona
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Antwort #9 - 22.03.2015 um 14:22:04
 
Vielen Dank für eure Antworten! Smiley
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Antwort #10 - 22.03.2015 um 16:12:12
 
reinhard schrieb am 20.03.2015 um 18:35:13:
dann fährt er nach Kosova, beantragt dort das FZF-Visum zum Heiraten. Dann muss das Standesamt nur der Ausländerbehörde bestätigen, dass alles vorliegt, und er kann normal mit Visum einreisen.

Könnte für ein späteres Leben in Deutschland die unkomplizierteste Lösung sein. In Deutschland heiraten, in Deutschland leben ist später der einfachste Start. 


Ohne Absprache über den Anwalt mit den fränzösischen Behörden kann das in eine Sackgasse enden. Ggf. verhängen die Behörden bei Ausreise eine Einreisesperre und melden diese an SIS. Dann müßte erst in langwierigen Konsultationsverfahren geprüft werden ob ein FZF zur Eheschließung erteilt wird.

Erst wäre malzu prüfen ob eine Eheschließung in Frankreich mit der Duldung möglich wäre. Und der wirklich einfachste Weg wäre anschließend Umzug im Rahmen der  EU-Freizügigkeit, der Threadstellerin,  nach Frankreich. In diesem Moment hätte der Ehemann sofort eine abgleitete Freizügigkiet und damit einen rechtmäßigen Aufenhalt in Frankreich, wenn auch abhängig von der Ehefrau.

Nach ein paar Jahren währe auch ein Rückumzug nach DEU möglich. Die EU-Freizügigkeit kann in das Heimatland mitgenommen werden, wenn sie im EU-Ausland nachhaltig ausgeübt wurde.



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Antwort #11 - 26.07.2015 um 12:59:56
 
Hallo ihr Lieben,

jetzt bin ich es wieder. Ich brauche dringend eure Hilfe!!

Ich hatte euch geschrieben, dass ich mich verlobt habe und mein Verlobter in Frankreich lebt und dort asyl gemeldet ist.

Jetzige Situation:
Er ist nach Kosovo zurück gekehrt, um in Kosovo einen Deutschkurs zu besuchen. Was er jetzt auch gerade macht. Wenn er den Deutschtest besteht, können wir dann einen Antrag auf Visum zur Eheschließung in Deutschland beantragen.

Schön und gut, wenn das Schreiben von der Schweizerische Eidgenossenschaft nicht wäre  weinend

Um nach Kosovo zu verreisen, hat mein Verlobter von dem kosovarischen Konsulat in Genf einen Reisedokument erhalten, der 1 Monat Gültigkeit hatte. Sie sagten ihm, er könne damit problemlos von Genf verreisen. Auch an dem Reisetag gab es keinerlei Probleme. Er ist dort mit einem reinen Gewissen hin.
Jetzt erhielt mein Verlobter Post. Leider auf Französisch.  Ich verstehe das Schreiben nicht. Aber ein Verwandter übersetzte das Schreiben und sagte es handelt sich um eine Strafe. Er war ja in Frankreich Asyl gemeldet und hat die Schweiz illegal betreten.  Daher kann er bis Juni 2017 nicht mehr in die Schweiz.  Auch wird ihm das Recht, im Schengener Raum sich Asyl zu melden, genommen. Jetzt streiten sich die Geister, mein Verlobter hat bei versch. Anwälten im Kosovo angefragt. Die einen sagen, ja er darf bis Juni 2017 kein Asyl im Schengener Raum beantragen. Die anderen sagen, damit ist auch das Recht zur Eheschließung und Familienzusammenführung untersagt!!! Wir wollten im November/Dezember die Ehe in Deutschland schließen und jetzt kommt so was  Traurig

Wisst ihr einen Rat? Ich wäre euch sehr dankbar dafür!

Wenn von euch jemand französisch kann, würde ich auch das Schreiben hier beifügen.

Traurig grüßt euch
Donka

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Antwort #12 - 26.07.2015 um 13:05:54
 
Du hattest hier ja gelesen, dass er die Ausreise mit den französischen Behörden klären sollte, um keine Sperre zu erhalten.

Er hat nun das Gegenteil gemacht: Illegale Einreise in die Schweiz.

Er müsste jetzt ggf. mit Unterstützung eines Anwaltes in der Schweiz zunächst diese Sache klären. Falls er von der Schweiz eine Einreisesperre erhält, gilt die auch für Deutschland. Sie gilt allerdings für höchstens fünf Jahre.

Eine "Erlaubnis", ab einem bestimmten Zeitpunkt Asyl zu beantragen, gibt es auf dieser Welt nicht. Vergiss das.

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Antwort #13 - 26.07.2015 um 13:16:11
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Ja, aber die vom kosovarischen Konsulat in Genf stellten ihm das Reisedokument aus und sagten, es würde keine Probleme geben.

Es wäre jetzt gut zu wissen, ob damit nur das Asyl melden verboten ist und wir aber trotzdem unser Verfahren zur Eheschließung/Familienzusammenführung weiter verfolgen können.
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Antwort #14 - 26.07.2015 um 13:26:29
 
Nochmal:

Wer verfolgt wird und Asyl beantragen muss, darf das ohne jede Einschränkung jederzeit und überall.

Du hast hier die richtige Auskunft bekommen, dass er seine Ausreise mit den französischen Behörden klären muss und von dort aus nach Kosova ausreisen muss.

Eine illegale Einreise in die Schweiz ist natürlich illegal. Er hatte kein Visum von der Schweiz bekommen. Von irgendwelchen Falschauskünften von irgend jemandem kannst Du Dir nichts kaufen.

Er muss jetzt mit der Schweiz die illegale Einreise und Ausreise klären, ggf. mit Hilfe einer Anwältin oder eines Anwalts. Falls die Schweiz eine Einreisesperre verhängt, darf auch Deutschland kein Visum geben. Solange er das nicht klärt, weißt auch Du es nicht. Du bist darauf angewiesen, dass er die Frage klärt – durch eine verbindliche Auskunft der zuständigen Schweizer Behörde.

Klar ist: In Kosova hält er sich legal auf. Dort kann er Deutsch lernen. Falls er von der Schweiz eine Einreisesperre erhält, erfährt er das spätestens, wenn er bei der deutschen Botschaft ein Visum zum Heiraten in Deutschland beantragt. Bis dahin hat er aber schon jede Menge Geld für das A1-Zertifikat und die Dokumente (inkl. Dokumentenprüfung) im Visumverfahren ausgegeben. Falls er eine Einreiseperre (SIS-Eintrag) hat und dann erst alles klärt, werden die meisten Dokuemnte ungültig und er muss zwei Jahre später alles von vorne anfangen.

Deshalb mein Tipp, dass er zunächst seine illegale Einreise in die Schweiz hinsichtlich der Folgen mit der zuständigen Schweizer Behörde klärt.
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