Aras schrieb am 17.03.2015 um 09:39:44:Du solltest einfach eine Krankenversicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung abschließen
das geht nicht. Man kann sich nicht dort versichern, wenn man gar nicht in D lebt und auch kein Tatbestand für eine Versicherungspflicht oder eine freiwillige Versicherung erfüllt ist. Was evtl. gehen würde ist, eine Aufnahmezusage zu erhalten - aber auch da sehe ich eher dunkel, weil eine
KV dazu nicht verpflichtet ist und man genauer prüfen müsste, ob der Weg in die GVK jetzt offen ist.
Da in Deutschland aber KV-Pflicht besteht, ist das Vorliegen einer
KV überhaupt nicht entscheidend für das Visum: denn nach der Einreise kann und muss sowieso eine
KV abgeschlossen werden. Die Frage für die ABH/AV ist insofern "nur": wieviel wird die Versicherung dann kosten? Und sofern keine Anhaltspunkte für eine GKV-Versicherung gegeben sind, ist dann eben von einer PKV im Basistarif auszugehen - und das sprengt dann regelmäßig die Möglichkeiten eines "normal" solventen Verpflichtungsgebers.
sivasli schrieb am 18.03.2015 um 23:59:53:Aber durch die verpflichtungserklärung von meinem bruder ist ja der lebensunterhalt jetz gesichert
das würde voraussetzen, dass er soviel verdient, dass Dein
LU auch wirklich gesichert ist. Zumindest im Falle einer PKV könnte man das bezweifeln - aber das kann man natürlich nur prüfen, wenn man wesentlich mehr Informationen hätte.
Im Übrigen ist auch noch denkbar, dass ein unbefristetes ARB-Recht fortbesteht - aber das würde sich wohl nur in einem Gerichtsverfahren wirklich prüfen lassen.