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Niederlassungserlaubnis erloschen. Visumantrag zum 2.ten mal abgelehnt (Gelesen: 5.743 mal)
sivasli
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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16.03.2015 um 23:37:32
 
Hallo leute also ich bin 18.jahre alt, türkischer staatsbürger und bin in deutschland geboren und aufgewachen und habe 17 jahre in deutschland gelebt vo einem jahr sind wir mit meinen eltern in die türkei umgezogen ich musste damals mitgehen da ich damals noch minderjährig war also seit über einem jahr befinde ich mich momentan in der türkei. Da ich jetzt aber 18 bin wollte ich wieder zurück nach deutschland. Also ich hatte vor paar monaten des sogenannte wiederkehrervisum beim deutschen konsulat in istanbul beantragt. Damals war beim antrag mein lebensunterhalt nicht gesichert und des visum wurde aus diesem grund abgelehnt. Nun hatte ich vor Einer woche erneut einen antrag gemacht diesmal ist mein lebensunterhalt gesichert. Mein bruder der im deutschland lebt und deutscher staatsbürger ist hatte eine verpflichtungserklärung für mich gemacht und ich habe hier auch bei der firma axa 4 monatigen krankenversicherung für deutschland gemacht. Also alles war eigentlich ok nix fehlte. Nach 4-6 tagen kam dann ein brief vom konsulat dass mein visum abgelehnt wurde aus den gründen dass mein lebensunterhalt nicht gesichert ist und wohnsitznahme sowie ausreichender krankenversicherungsschutz sind nicht geklärt. Ich hatte aber alles abgegeben.  Wisst ihr vllt. Woran des liegen könnte? Und ich hatte übrigens mal gelesen dass die niederlassungserlaubnis nicht erlöscht wenn man über 15 jahre in deutschland gelebt hat und der lebensunterhalt gesichert ist. Also des trifft ja auf mich normalerweise zu. Somit brauche ich doch eigentlich kein visum oder nach deutschland.
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Antwort #1 - 17.03.2015 um 04:43:25
 
Wahrscheinlich lag es an der Axa Versicherung. Das ist keine ausreichende Krankenversicherung.

Als ihr in die Türkei ausgereist seid, habt ihr da alg 2 bezogen? Oder wie war euer Lebensunterhalt gesichert?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 17.03.2015 um 09:25:22
 
Also meine eltern hatten damals miete usw. Von der arge bezahlt bekommen. Aber hat des was mit mir zu tun? War ja damals minderjährig
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Antwort #3 - 17.03.2015 um 09:39:44
 
Tja dein Lebensunterhalt war bei verlassen Deutschlands nicht gesichert. Somit ist die Niederlassungserlaubnis erloschen. Egal ob minderjährig oder nicht.

Bezüglich deines Rechts auf Wiederkehr
Du solltest einfach eine Krankenversicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung abschließen und eine schriftliche Zusage von deinem Bruder einholen, in dem er erklärt dass du bei ihm leben wirst.

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Antwort #4 - 17.03.2015 um 10:18:38
 
Vielen dank für deine antwort. Würde die firma allianz reichen? Wenn ja wieviel monate muss man dafür machen. Also du meintest ja schriftliche zusage von bruder. Würde es ausreichn wenn er einfach handschriftlich auf ein blatt schreibt dass ich bei ihm bleiben werde mit unterschrift. Oder muss er was anderes dafür machen
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Antwort #5 - 17.03.2015 um 10:37:41
 
sivasli schrieb am 17.03.2015 um 10:18:38:
Vielen dank für deine antwort. Würde die firma allianz reichen?


Nur wenn es eine unbefristete Krankenvollversicherung ist und eben keine auf x-monate begrenzte Reisekrankenversicherung.

sivasli schrieb am 17.03.2015 um 10:18:38:
Würde es ausreichn wenn er einfach handschriftlich auf ein blatt schreibt dass ich bei ihm bleiben werde mit unterschrift. Oder muss er was anderes dafür machen


Solange es lesbar ist Zwinkernd. Am Besten sollte er dir einen Scan/eine Kopie vom Mietvertrag schicken, damit daraus der zur Verfügung stehende Wohnraum ersichtlich ist.

Pro Person müssen 12m² Wohnraum zur Verfügung stehen. Kinder nur 10 m². Eine Unterschreitung um 10 % ist vertretbar. Wenn du und dein Bruder in einer Wohnung leben, dann braucht ihr 24 m² Wohnraum, wobei 22m² grade so noch akzeptabel wären.
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Antwort #6 - 18.03.2015 um 22:47:45
 
Ok vielen dank ich hätte noch eine frage also ich habe mal gelesen dass wenn man 15jahre in deutschland gelebt hat die niedeassungserlaubnis nicht erlöschz auch wenn man sich länger als 6 monate im ausland befand. Also des trifft ja normalerweise auf mich zu.
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Antwort #7 - 18.03.2015 um 22:52:38
 
Dein Lebensunterhalt war bei Abreise nicht gesichert. Ihr habt Sozialleistungen bezogen. Darum ist die Niederlassungserlaubnis erloschen.

http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__51.html
Zitat:
(2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat [...] erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsgrund nach [...] vorliegt.
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Antwort #8 - 18.03.2015 um 23:59:53
 
Aber durch die verpflichtungserklärung von meinem bruder ist ja der lebensunterhalt jetz gesichert
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Antwort #9 - 19.03.2015 um 00:05:47
 
Jetzt. Bei Ausreise nicht. Und darauf kommt es an.
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« Zuletzt geändert: 19.03.2015 um 00:17:26 von Aras »  
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Antwort #10 - 19.03.2015 um 07:02:15
 
Aras schrieb am 17.03.2015 um 09:39:44:
Du solltest einfach eine Krankenversicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung abschließen 


das geht nicht. Man kann sich nicht dort versichern, wenn man gar nicht in D lebt und auch kein Tatbestand für eine Versicherungspflicht oder eine freiwillige Versicherung erfüllt ist. Was evtl. gehen würde ist, eine Aufnahmezusage zu erhalten - aber auch da sehe ich eher dunkel, weil eine KV dazu nicht verpflichtet ist und man genauer prüfen müsste, ob der Weg in die GVK jetzt offen ist.

Da in Deutschland aber KV-Pflicht besteht, ist das Vorliegen einer KV überhaupt nicht entscheidend für das Visum: denn nach der Einreise kann und muss sowieso eine KV abgeschlossen werden. Die Frage für die ABH/AV ist insofern "nur": wieviel wird die Versicherung dann kosten? Und sofern keine Anhaltspunkte für eine GKV-Versicherung gegeben sind, ist dann eben von einer PKV im Basistarif auszugehen - und das sprengt dann regelmäßig die Möglichkeiten eines "normal" solventen Verpflichtungsgebers.

sivasli schrieb am 18.03.2015 um 23:59:53:
Aber durch die verpflichtungserklärung von meinem bruder ist ja der lebensunterhalt jetz gesichert


das würde voraussetzen, dass er soviel verdient, dass Dein LU auch wirklich gesichert ist. Zumindest im Falle einer PKV könnte man das bezweifeln - aber das kann man natürlich nur prüfen, wenn man wesentlich mehr Informationen hätte.

Im Übrigen ist auch noch denkbar, dass ein unbefristetes ARB-Recht fortbesteht - aber das würde sich wohl nur in einem Gerichtsverfahren wirklich prüfen lassen.
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Antwort #11 - 21.03.2015 um 10:05:38
 
Danke leute für eure antworten. Also ich hätte noch eine frage also als ablehngrung stand ja auch dass der lebensunterhslt nicht gesichert seie. Obwohl ich eine verpflichtungserklärung von meinem bruder dagelegt habe. Kann es sein dass die verpflichtungserklärung wegen der krankenversicherung ungültig war?
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Antwort #12 - 21.03.2015 um 11:16:10
 
sivasli schrieb am 21.03.2015 um 10:05:38:
Obwohl ich eine verpflichtungserklärung von meinem bruder dagelegt 


Welche Form hatte denn diese VE?
Formlos oder der offizielle von der ABH bestätigte Vordruck?
Wenn letzteres, was war angekreuzt (es gibt 4 Optionen, nachgewiesen, glaubhaft, nicht nachgewiesen, nicht glaubhaft)?

wenn gar nachgewiesen, wofür wurde die VE abgegeben und geprüft? Für ein Besuchsvisum oder tatsächlich für eine Einwanderung?

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Antwort #13 - 21.03.2015 um 13:41:43
 
War der offiziele von der abh. Also des ist so ein orangenes blatt. Das visum ist nicht für besuchsvisum sondern als einwanderung. Wie meinst du mit welche option war angekreutzt also sowas war nicht im blatt wo man diese optionen ankreuzen musste
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Antwort #14 - 21.03.2015 um 14:17:31
 
sivasli schrieb am 21.03.2015 um 13:41:43:
Wie meinst du mit welche option war angekreutzt also sowas war nicht im blatt wo man diese optionen ankreuzen musste 

Doch, das steht auf der 2. Seite rechts unten und wird von der ABH ausgefüllt und mit Unterschrift und Siegel bestätigt.
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