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LU sichern ohne Job? (Gelesen: 1.175 mal)
DerSpieler
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i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag LU sichern ohne Job?
05.03.2015 um 21:26:04
 
Hallo,

habe nichts zu meiner Frage gefunden, daher dieser Thread. Ich lebe seit 13 Jahren in Deutschland (3 Studium + 10 Arbeit), besitze seit 6 Jahren ein "Daueraufenthalt-EG". Ich habe über Einbürgerung nachgedacht, aber da ist ein Haken: ich habe vor, meinen Job zu kündigen. Ich habe andere gute Einkommensquellen und brauche nicht mehr in Festanstellung zu arbeiten. Ist der Einbürgerungsgedanke damit endgültig begraben, oder gibt es andere Wege, Lebensunterhaltsicherung zu beweisen? Evtl. eine eigene Wohnung + Ersparnisse (ab welcher Summe?).

====

Also das Problem mit meinen Einkommensquellen ist, dass sie für ABH nicht verifizierbar sind. Dafür habe ich auch Verständnis - schließlich kann jeder kommen und behaupten, er gewinnt regelmäßig viel beim Poker.  Cool   Also bleibt mir nur den Weg mit Ersparnissen, wenn überhaupt. Will nur wissen, ob so was grundsätzlich möglich ist.

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« Zuletzt geändert: 05.03.2015 um 21:43:17 von Daddy »  
 
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 05.03.2015 um 22:04:10
 
Wie dem auch sei... Dann machst du das was auch andere Selbstständige oder Freiberufler machen:
Mit Steuerberater Gewinne und Verluste dokumentieren, Steuern zahlen, Steuererklärung machen etc. etc.

Nur wirst du nachweisen müssen, dass das prognostisch deinen Lebensunterhalt dauerhaft sichert. Und.... es ist ja nicht sittenwidrig, und so.... aber.... hat für mich persönlich einen faden Beigeschmack. Man outet sich ja als potentiell einer der seinen gesamten Besitz verspielen könnte.

Vielleicht erstmal den Job beibehalten und Einbürgerung durchführen und anschließend drüber nachdenken ob man sich mit Glückspiel selbstständig macht.



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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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tiggger
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i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 05.03.2015 um 22:36:19
 
DerSpieler schrieb am 05.03.2015 um 21:26:04:
er gewinnt regelmäßig viel beim Poker.

Immer auch an die Steuer denken. Sobald es kein Glücksspiel mehr ist müssen die Gewinne versteuert werden.
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DerSpieler
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i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 05.03.2015 um 22:53:26
 
Poker gilt als Glücksspiel. Daher wird es wohl schwer sein, prognostisch LU nachzuweisen. Ich will damit gar nicht anfangen. Sondern das gewonnene/verdiente/eingesparte Geld irgendwann als felsenfeste Sicherung des LU vorlegen.
Job nur als Alibi wegen Einbürgerung will ich nicht behalten. Die strategische Entscheidung ist gefallen - ich kündige. Will nur die Einbürgerung nicht ganz aus dem Auge verlieren, falls diese mit Ersparnissen machbar ist. Falls nicht, wäre gut es zu wissen - eine Unbekannte weniger in der Gleichung...
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