Odysseus schrieb am 03.03.2015 um 15:18:33:Dann würde ich dem guten Mann erklären, dass er mal schön alle Unterlagen zusammentragen und mir zur nächsten Sprechstunde vorlegen soll. Ich müsse erstmal neu prüfen, ob die EB-Voraussetzungen weiterhin vorliegen.
klar, das ist unvermeidlich. Nur wenn er jetzt ruft "arbeitslos", dann müsste die Behörde prüfen, ob er das bzw. den in der Konsequenz erfolgenden Sozialleistungsbezug zu vertreten hat und das dauert auch. Und wenn er, was ihm zu wünschen wäre, relativ bald eine neue Stelle hat, dann wird die
EBH auch mit diesem Umstand wieder von vorn anfangen (und ggf. sogar wegen einem Job und Wohnsitz in anderem Bundesland nochmal an eine andere Behörde abgeben). Ist also irgendwie egal, ob nun links rum oder rechts rum, eine kurzfristige Einbürgerung ist unter diesen Umständen ohnehin nicht zu erwarten. Und daher würde ich den Sachbearbeiter in der
EBH wohl mit der derzeitigen misslichen Lage gar nicht weiter belasten. Aber sicher, man kann das auch anders sehen.
Nur eines sollte der
TS nicht tun: unter Verschweigen der Kündigung die EB-Urkunde aushändigen lassen - da sind wir uns wohl ganz sicher einig.