AFRIKANER
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Rheinland-Pfalz Germany
Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kameruner
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Hessen und NRW. Du musst nicht in der Stadt wohnen, wo Du studierst. Nein, musst Du nicht! Aber, aber ein ganz normaler Mensch, der wirklich studieren will und behauptet, dass seine Uni in Hessen ist, kann auch nicht behaupten, dass er jeden Tag 4 Stunden hin und 4 Stunden zurück im Zug sitzen will. Also, bitte aufpassen: Die deutschen Behörden sind wirklich nicht kompliziert, aber doof sind sie auch nicht. Wenn die Stadt in NRW an die hessische Stadt grenzt, wo Du zu studieren behauptest, dann ist das auch vertretbar. Ich glaube mit 2 Stunden Zugfahrt (hin) und zwei Stunden zurück ist das vertretbar. Drei Stunden hin und drei Stunden zurück ginge auch, aber nur wenn Dein Semesterticket es Dir ermöglicht, kostenlos zu pendeln. Ab 4 Stunden hin ist das meiner Meinung nach nicht vertretbar. Die deutschen Sachbearbeiter sind Menschen, die in der Lage sind zu denken, und sie denken mit dem Kopf. Das heißt, wenn sie Deine Behauptungen "komisch" und "unlogisch" finden, wird es Dir sehr schwer fallen, sie zu überzeugen. Bitte nimm die Sachbearber ernst und sie werden Dich auch ernst nehmen.
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