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Tadjikin heiraten 2.0 (Gelesen: 2.604 mal)
laboon
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Beiträge: 20

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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25.02.2015 um 14:47:03
 
Hallo.

Es geht um folgendes - ich habe vor eine Frau aus Tadschikistan zu heiraten und habe da bezüglich eine Frage:

Braucht sie eine Verpflichtungserklärung für das Heiratsvisum oder nicht? Auf der Seite der Botschaft wird keine erwähnt...

MfG Laboon
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 25.02.2015 um 14:48:37
 
Der Lebensunterhalt muss zwischen Einreise und Eheschließung gesichert sein, es ist keine VE notwendig, wenn sie eigene Mittel nachweisen könnte. Ansonsten bräuchte man eine.
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #2 - 25.02.2015 um 14:49:00
 
wenn in Deutschland geheiratet werden soll (sie also unverheiratet einreist), dann ist in der Regel eine VE erforderlich.
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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laboon
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i4a rocks!


Beiträge: 20

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 25.02.2015 um 15:06:29
 
Zitat:
Der Lebensunterhalt muss zwischen Einreise und Eheschließung gesichert sein, es ist keine VE notwendig, wenn sie eigene Mittel nachweisen könnte. Ansonsten bräuchte man eine.


Danke für die schnelle Antwort. Kann die VE auch von meiner Mutter gemacht werden, anstatt von mir? Und besteht die Gefahr, dass meine Mutter dann auch nach der Heirat für sie haften muss?
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #4 - 25.02.2015 um 16:47:56
 
laboon schrieb am 25.02.2015 um 15:06:29:
Kann die VE auch von meiner Mutter gemacht werden, anstatt von mir?

Sie kann von jeder Person gemacht werden, die dazu bereit und auf Grund ihres Einkommens/Vermögens dazu in der Lage ist.

Zitat:
Und besteht die Gefahr, dass meine Mutter dann auch nach der Heirat für sie haften muss? 

Nein, denn mit der Eheschließung erlischt diese VE, dann bist Du als Ehemann für den Lebensunterhalt Deiner Frau verantwortlich.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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