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Niederlassungserlaubnis für Stieg Sohn,Hilfe!! (Gelesen: 1.424 mal)
Themen Beschreibung: Niederlassungserlaubnis
Aiza
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Indonesien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis für Stieg Sohn,Hilfe!!
23.02.2015 um 14:16:40
 
Hey liebe Community,

Zur meinen Situation, ich bin  seit 18 J.a. (1 Sept. 2009)nach Deutschland gekommen. Damals habe ich meine Sprachkurs und Studienkolleg besucht. Im moment beschäftige ich mich als Student. Mein DEUTSCHER Stiefvater und meine Mutter haben seit ca 22  Jahre verheiratet. Jedes Jahr muss ich meine Aufenthaltserlaubnis als ausländischer Student verlängern. Weil ich Verpflichtungserklärung von meinem deutschen Stiefvater habe, benötige ich kein bestimmte Summe auf meine Bankkonto dafür. Zisatzinfo : Der Stadt unterstütz mich mit Kindergeld.

Abgesehen von meiner Situation, ob es möglich wäre eine Niederlassungerlaubnis zu beantragen ?
Was benötige ich für eine Niederlassungerlaubnis?
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Aras
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Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 23.02.2015 um 14:21:44
 
Du brauchst eine Aufenthaltserlaubnis auf einer anderen Basis. Dein studentischer Aufenthaltstitel reicht nicht aus, um eine Niederlassungserlaubnis oder einen Daueraufenthalt zu bekommen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #2 - 23.02.2015 um 14:23:35
 
Aiza schrieb am 23.02.2015 um 14:16:40:
Was benötige ich für eine Niederlassungerlaubnis?


wirtschaftliche Unabhängigkeit - also ein ausreichend hohes und voraussichtlich dauerhaftes Einkommen. Und falls Du derzeit eine Studien-AE haben solltest (§ 16), dann geht es sowieso nicht - dafür bräuchtest Du dann erst eine andere AE.
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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Aiza
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Indonesien
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Antwort #3 - 23.02.2015 um 14:47:26
 
@ Aras und @ Muletta
Ich bedanke mich sehr auf eure schnelle Antwort.
Wegen dem ausreichenden hohen und voraussichtlich dauerhaften Einkommen habe ich verstanden. Aber ob es möglich wäre, dass ich niederlassungserlaubniss bekomme wegen meiner  Eltern Anteil?
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reinhard
Global Moderator
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Beiträge: 15.240

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 23.02.2015 um 14:55:41
 
Nein, bei einer Erwachsenen haben Eltern nichts damit zu tun.

Da Du erwachsen bist, musst Du die Bedingungen selbst erfüllen. Also: Studium erfolgreich abschließen, Arbeit (entsprechend dem Abschluss) suchen, Arbeit finden, fleißig sein - und alles klappt.
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Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
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Aiza
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Indonesien
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Antwort #5 - 23.02.2015 um 19:49:42
 
@Reinhard  ich bedanke mich vielmals für schnelle und motivierte Antwort! ich hoffe mal dass mit dem Studium klappen wird.
Vg,
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