dafeas schrieb am 22.02.2015 um 23:02:06:1.) Können wir einfach gemeinsam umziehen und uns bei der Ausländerbehörde sowie dem Einwohnermeldeamt vor Ort gemeinsam anmelden oder muss bei der deutschen Botschaft in der Schweiz ein Visum für die Familienzusammenführung zur Einreise nach Deutschland beantragt werden obwohl sie ein gültiges Schengenvisum aus der Schweiz besitzt?
hmm, spontan hätte ich gesagt, dass ja,
aufgrund von
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthv.htm#39allerdings steht da dann doch wörtlich
Zitat:6. er einen von einem anderen Schengen-Staat ausgestellten Aufenthaltstitel besitzt und auf Grund dieses
Aufenthaltstitels berechtigt ist, sich im Bundesgebiet aufzuhalten, sofern die Voraussetzungen eines
Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind; § 41 Abs. 3 findet Anwendung oder
Änderung: edit:
also strenggenommen geht das dann wohl doch nicht, wenn es nicht eine aktualisierung gibt
Schweiz ist ja Schengen (aber nicht EU), also Ja
dafeas schrieb am 22.02.2015 um 23:02:06:Ein Visumsantrag auf Familienzusammenführung wäre vermutlich nur möglich, wenn ich mich in Deutschland anmelde, bevor meine Frau umzieht (ich bin derzeit in D nicht gemeldet).
Ihr könnt gemeinsam umziehen, allerdings muss der Ort, an den Ihr zieht, bekannt sein (was er ja wohl ist)
dafeas schrieb am 22.02.2015 um 23:02:06:Beantragung des Aufenthaltstitels in Deutschland nachweisen müssen, dass wir über ein regelmässiges Einkommen verfügen (typischerweise Belege der letzten drei Gehaltsabrechnungen) und eine Krankenversicherung besitzen. Ist das so?
nein, da du Deutscher bist
dafeas schrieb am 22.02.2015 um 23:02:06:2b.) Können wir für die Anmeldung die Einkommensnachweise und die Krankenversicherungsnachweise der Schweiz vorlegen
könnt Ihr, ist aber unnötig
dafeas schrieb am 22.02.2015 um 23:02:06:3.) Welche Art Aufenthaltstitel kann meine Frau erhalten? Erhält sie automatisch eine Aufenthaltserlaubnis (befristet) oder besteht die Möglichkeit zu einer Niederlassungserlaubnis (unbefristet)?
auf Antrag (nicht automatisch) bekommt sie erstmal eine
AE (befristet), erst nach 3 Jahren Eheführung in D kann sie eine
NE bekommen
dafeas schrieb am 22.02.2015 um 23:02:06:4.) Meine Frau möchte sich langfristig in Deutschland einbürgern lassen
dann solltet Ihr bei der
EBH vorsprechen und Euch beraten lassen
grundsätzlich kann man frühere Aufenhtaltszeiten anrechnen lassen, aber eben nicht alles.