Guten Abend,
ein Freund von mir (Staatsangehörigkeit: Ägypten) wohnt/Studiert mit
AE in Schweden, er will seine Masterarbeit in Stuttgart machen. Er hat einen Vertrag unterschrieben und laut der Vertag, er bekommt eine Vergütung. eine gultige ZAV ist schon vorhanden. Die beabsichte Aufenthalt ist voraussichtlich mehr als 3 Monaten.
ist ein Visum für ihn vor der Einreise nach Deutschland von der
AV in schweden erförderlich oder darf er direkt bei der zuständigen AB in Deutschland einem entsprechendem
AE beantragen, da er schon ein
AE in anderem EU Staat besitzt?
Falls ein Visum erförderlich ist, wie Lange dauert die bearbeitung bzw. muss die AB mit der Entscheidung des Visums beteiligen oder darf die
AV allein entscheidet? in dem zweiten Fall ist die Bearbeitung m.E. 1-2 Wochen.
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Freundliche Grüße
Mo.