morgane schrieb am 19.05.2015 um 00:58:42:Meine Freundin hatte heute ihren Termin in der Botschaft in Tehran. Termin ist etwas grosszügig ausgedrückt. Das ganze involvierte eine Wartezeit von 4 1/2 Stunden und war wohl traumatisierend genug, dass sie sich derzeit weigert nochmals Dokumente zur Botschaft zu schicken.
Also bitte. Heutzutage scheint jeder sofort "traumatisiert" zu sein. Genervt, aufgebracht, ok, aber traumatisiert...
Wäre schlecht, wenn ihr "Trauma" sie daran hindern würde, erforderliche Dokumente nachzuliefern. Dann folgt nämlich ggf. das nächste "Trauma" mit Ablehnung des Antrags...
Zitat:Mein Plan war von vornherein, die entsprechenden Dokumente per E-Mail und Fax nachzusenden. In wie weit ist eine Auslandsvertretung verpflichtet, solche Dokumente mit dem Antrag abzuheften?
Die Frage ist: Willst du, dass die entsprechenden Unterlagen "abgeheftet" oder akzeptiert werden?
"Abheften" werden sie sicherlich alles.
Was das Akzeptieren angeht:
E-Mail ist immer schlecht und dazu unverbindlich und ohne "Rechtskraft". Muss nicht ohne Absprache akzeptiert werden.
Post und FAX ist
grundsätzlich ok und muss natürlich auch durch die
AV zur Kenntnis genommen und entsprechend gewertet werden. Es gibt aber Feinheiten.
FAX bei z.B. Willenserklärungen, wenn keine Form vorgeschrieben ist, bspw. bei Widersprüchen zwecks Fristenwahrung, sind sicher akzeptabel.
Bei antragsbegründenden Unterlagen, meines Wissens nach, ohne Absprache jedoch nicht.
Hintergrund: Manipulationen an Dokumenten z.B. könnten bei Vorlage per FAX einfacher kaschiert werden, als auf Originaldokumenten. Insofern kann schon auch, soweit mir bekannt, auf Vorlage von Originalen bestanden werden, natürlich abhängig von der Art der Dokumente. Wenn man denn einen positiven Abschluss wünscht.
Falls ich irren sollte, werde ich hier bestimmt noch korrigiert werden.
Die Frage bleibt, ob es sinnvoll ist.
Denn wenn es zu den übersandten Dokumenten weitere Fragen oder Unklarheiten gäbe, könnten die vor Ort nicht geklärt werden. Also gewertet "as they are" und, falls nicht ausreichend, auch so bewertet mit entsprechenden Folgen für die Entscheidungsfindung.
Insofern ist es m.E. in Eurer Angelegenheit sinnvoller, die gewünschte Form einzuhalten und, wenn gewünscht, auch bei nachzuliefernden Unterlagen persönlich zu erscheinen. Du möchtest doch was von denen.
Ist doch eh der schnellere und kürzere Weg über den "Informatiosschalter", oder nicht?
Just my 2 cents.
Gruß