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Erneutes FZF zum Kind !!! (Gelesen: 2.692 mal)
Muehlenweg
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21.02.2015 um 09:14:19
 
Guten morgen meine Lieben!

Also eigentlich wollten mein Mann (Ägypter ) und ich nur ein neues Besuchervisum beantragen, damit er regelmäßig unsere Kinder besuchen kann, aber die Dame in der Ausländerbehörde hat mir wenig Hoffnung gemacht, sollte ich keine Verpflichtungserklärung machen können. Dies ist finanziell leider nicht möglich.

Naja, somit haben mein Mann und ich uns nun doch entschieden das er wieder nach Deutschland kommen muss.

Wie in einem anderen Thread schon erklärt, sind wir mittlerweile 7 Jahre verheiratet und haben zwei gemeinsame Kinder. Mein Mann war von 2011 bis 2014 mit einem befristeten Aufenthaltstitel in Deutschland. Wir hatten diesen auch im September verlängert allerdings hatten wir uns dann getrennt und er ist, ohne den neuen Titel abzuholen im September 2014 wieder zurück nach Ägypten gegangen.

Jetzt möchten wir allerdings ein neues FZF geantragen und meine Frage lautet, ob Sie dieses ablehnen können, da er ja letztes Jahre seinen Titel nicht abgeholt hat.

Ich hatte ihn damals bei den ganzen Behörden abgemeldet usw.

Er hat sich in Deutschland nichts zu Schulden kommen lassen und auch in den 3 Jahren sein B1 sowie zusätzlich den Einbürgerungstest gemacht. Achja und auch fast durchgehend bis auf wenige Monate gearbeitet ( allerdings vom Jobcenter zusätzlich Aufstockung bekommen).

Vielen Dank und liebe Grüße
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Antwort #1 - 21.02.2015 um 10:53:08
 
Muehlenweg schrieb am 21.02.2015 um 09:14:19:
Jetzt möchten wir allerdings ein neues FZF geantragen und meine Frage lautet, ob Sie dieses ablehnen können, da er ja letztes Jahre seinen Titel nicht abgeholt hat.


nein, deswegen kann die neue FZF nicht abgelehnt werden

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Antwort #2 - 21.02.2015 um 11:24:40
 
Muehlenweg schrieb am 21.02.2015 um 09:14:19:
, sollte ich keine Verpflichtungserklärung machen können. Dies ist finanziell leider nicht möglich.


a) Die ABH entscheidet gar nicht über ein Beuchsvisa, sondern die zuständige AV. Die ABH wird nicht mal beteiligt.
b) Die VE muss nicht von dir kommen. Sie kann von jedermann beantragt werden, solange er eben bereit ist die finaziellen Risiken des Besuch deines Mannes zu tragen
c) Hat dein Mann gutes Einkommen oder Vermögen in Agypten benötigt er keine VE.
d) der Entscheidende Punkt ist die Rückkehrbereitschaft bei einem Schengenvisa? Wie ist er den im Hiematland verwurzelt?

erne schrieb am 21.02.2015 um 10:53:08:
nein, deswegen kann die neue FZF nicht abgelehnt werden


Trotzdem wäre IMHO eine FZF in diesem Fall kein selbstläufer. Der Mann hat die Kinder mit der Trennung verlassen und nun möchte er nach sechs Monaten plotzlich wieder zurück und seinen Erziehungsauftrag ausfüllen.

Die AV/ABH wird IMHO hier ggf. deutlich nachhaken. insbesondere da eine direkte Einwanderung in die Sozialsysteme droht, ggf wäre ein  Begleibrief angebracht. Und man sollte erklären können wie er in den letzten sechs Monaten seinen Erziehungsauftrag ausgefüllt hat. (Elektronische Kommunkation?). Hat er Unterhalt bezahlt?

Hat er versucht die Kinder zu besuchen? Insofern wäre ein abgelehnter Schengen-Antrag IMHO sogar hilfreich. Er könnte seinen Unzug nach DEU mit der fehlenden Besuchsmöglichkeit begründen.

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Antwort #3 - 21.02.2015 um 11:48:44
 
Danke für die Anworten. Also wir skypen jeden tag mit ihm und ich war mit den Kindern im Januar 3 Wochen bei ihm. Unterhalt kann er mit einem Gehalt von knapp 300 Euro monatlich in Ägypten nicht zahlen. Er ist ja damals nicht wegen einer Trennung nach Ägypten gegangen sondern weil er hier beruflich einfach nicht zurecht kam. Er wollte einfach nicht immer Unterstützung vom Staat bekommen aber was ist besser?  in Ägypten leben und seine Kinder unregelmäßig oder garnicht sehen oder eben in Deutschland sein und über Zeitarbeit wenigstens etwas arbeiten. Griesgrämig
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Antwort #4 - 21.02.2015 um 11:54:19
 
Achso, ich werde bei der Antragsabgabe bei der Botschaft in Kairo dabei sein und ich werde sicherlich wie beim ersten fzf einen Brief der Ausländerbehörde bekommen, indem sie mich einladen und mich befragen werden. Dort werde ich natürlich die Sachlage erklären. Vielleicht sollte ich schon vorher nochmal zur Ausländerbehörde gehen.
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Antwort #5 - 21.02.2015 um 12:53:32
 
Muehlenweg schrieb am 21.02.2015 um 11:48:44:
Er ist ja damals nicht wegen einer Trennung nach Ägypten gegangen sondern weil er hier beruflich einfach nicht zurecht kam. Er wollte einfach nicht immer Unterstützung vom Staat bekommen aber was ist besser?in Ägypten leben und seine Kinder unregelmäßig oder garnicht sehen oder eben in Deutschland sein und über Zeitarbeit wenigstens etwas arbeiten. Griesgrämig

Genau das ist das Einzige, was zum Antrag gehört, um die Frage nach dem Warum des Hin und Her zu erklären. Für den Fall ungläubigen Staunens ist ein Skype-Verbindungsprotokoll ausgedruckt auch nicht die allerschlechteste Idee.

Alles andere ist bei deutschen Kindern schlicht unwichtig.

Wenn Du ohnehin bei der Antragstellung dabei sein willst, kannst Du auch vorher mal bei Deiner ABH vorbeischauen und nett fragen, was sie von der Sache halten. Und ob sie nicht - sie haben die Ausländerakte ja da und der ganze Fall ist nichts Neues für sie - so nett sein könnten und Dir eine Vorabzustimmung zur Visumerteilung mitgeben würden?
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Antwort #6 - 21.02.2015 um 19:02:27
 
Vielen Dank. Ich werde mal nächste Woche zur Ausländerbehörde gehen und nochmal genau den Sachverhalt beim zuständigen Sachbearbeiter erklären. Der Termin in Kairo ist ja erst Ende April.
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Antwort #7 - 25.02.2015 um 14:16:20
 
Hallo zusammen!  Also ich war heute nochmal bei der Ausländerbehörde und habe die Sachlage geschildert. Leider wusste die Mitarbeiterin nicht wirklich was sie für Unterlagen bei einer Vorabzustimmung braucht. Ich erklärte ihr natürlich, das sich an den kompletten Lebensumstände hier in Deutschland nichts geändert habe usw. Naja, ich soll dann nächste Woche nochmal vorbei schauen, wenn der andere Mitarbeiter wieder da ist und diesen fragen, ob eine Vorabzustimmung überhaupt möglich ist.

Meine Frage ist nun, was ist denn der unterschied zwischen dem normalen Visumantrag zur Fzf in Kairo ohne dieser Vorabzustimmung und wenn ich diese Vorabzustimmung habe? Das letzte mal hat das Visum etwa 6 Wochen gedauert? Würde es damit schneller gehen oder macht es keinen Unterschied?  Dankeeeeee
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Antwort #8 - 25.02.2015 um 16:55:36
 
Muehlenweg schrieb am 25.02.2015 um 14:16:20:
Meine Frage ist nun, was ist denn der unterschied zwischen dem normalen Visumantrag zur Fzf in Kairo ohne dieser Vorabzustimmung und wenn ich diese Vorabzustimmung habe? Das letzte mal hat das Visum etwa 6 Wochen gedauert? Würde es damit schneller gehen oder macht es keinen Unterschied?Dankeeeeee 

Damit es schneller gehen (sollte) und die AV keine erneuten Anfragen an die ABH stellen muss, holt man sich ja eben diese "Vorabzustimmung der ABH".
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Antwort #9 - 25.02.2015 um 21:05:47
 
Muehlenweg schrieb am 25.02.2015 um 14:16:20:
was ist denn der unterschied zwischen dem normalen Visumantrag zur Fzf in Kairo ohne dieser Vorabzustimmung und wenn ich diese Vorabzustimmung habe?

Sofern keine Dokumentenprüfungen oder Sicherheitsüberprüfungen erforderlich sind, ist die Bearbeitungsdauer der AV im Grunde genau dieselbe wie bei einem Schengenvisum. Also wenige Tage.

Was das nationale Visumverfahren so in die Länge zieht, ist der erforderliche Versand eines Unterlagensatzes über diplomatischen Kurier (und damit zwei Verteilerstellen) an die ABH + deren Bearbeitungszeit.
Nachdem sich die ABH entschieden hat, wird die (ggf. Nicht-)Zustimmung elektronisch an die AV versandt.

Liegt diese Zustimmung bei Antragsabgabe aber bereits vor, wurde also vorab (=vor der Antragstellung) zugestimmt - siehe oben ...
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