Aras schrieb am 20.02.2015 um 16:36:30:Hallo,
der Gesamtsachverhalt, der diesem Urteil zugrunde lag, ist aber schon etwas anders gelagert, als der, der hier besprochen wird. Hier findet u.a. eben keine Ausreise (Kindesentziehung) aus den USA statt, bei der auch faktisch eine gemeinsame Personensorge dort vorlag, sondern eine Ausreise aus den Philippinen (nach phil. Gesetzen nicht strafbar) nach Deutschland.
Also rein aus dem Rechtskreis PHL und DEU, auch wenn US-amerik. Recht tangiert ist.
In solch komplexen Sachverhalten m.E. ein sehr wichtiges Detail.
Prince16 schrieb am 20.02.2015 um 16:57:34:... Also heisst das für mich das ich die Zukunft mit meiner Verlobten und Ihrem Sohn zusammen in Deutschland aufgeben muss oder meine Verlobte zieht ohne ihr eigenes Kind zu mir nach Deutschland, obwohl Sie das Sorgerecht hat nach phil. Gesetz.hat.
Das heißt es nur, wenn Du es so willst.
Wenn Du es nicht wollen solltest, besorgt Deine Frau für ihr Kind einen neuen philippinischen Reisepass, besorgt sich das entsprechende Dokument über das alleinige Sorgerecht (wie das auf den Philippinen auch immer geregelt ist, also Bestätigung phil. Gericht, zuständiges Amt für derartige Angelegenheiten oder per eidesstattlicher Erklärung vor Notar) und stellt den Visumantrag an der Deutschen Botschaft in Manila.
Die Reise nach DEU, falls die dann irgendwann anliegt, natürlich dann auch nicht über die USA, sondern möglichst direkt nach z.B. Frankfurt über bspw. Peking o.ä.
Das Ganze sollte dann nicht an die große Glocke ggü. dem biol. Vater gehängt werden, um seine zeitlichen Einflussmöglichkeiten zu begrenzen.
Zu verlieren hättet ihr bei dieser Vorgehensweise erst einmal wenig bis nichts.
Falls, und dies mit einem großen "FALLS", es während des Antragsprozesses oder sogar erst nach Einreise in DEU zu Problemen welcher Art auch kommen sollte, würde ich persönlich mich auch erst dann damit auseinandersetzen wollen.
Just my 2 cents.
Gruß