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Philippinische Verlobte möchte mit Ihrem unehelichen Kind nach Deutschland, aber der Vater des Kindes untersagt das. (Gelesen: 17.028 mal)
T.P.2013
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Antwort #45 - 21.02.2015 um 00:58:41
 
Aras schrieb am 20.02.2015 um 16:36:30:


Hallo,

der Gesamtsachverhalt, der diesem Urteil zugrunde lag, ist aber schon etwas anders gelagert, als der, der hier besprochen wird. Hier findet u.a. eben keine Ausreise  (Kindesentziehung) aus den USA statt, bei der auch faktisch eine gemeinsame Personensorge dort vorlag, sondern eine Ausreise aus den Philippinen (nach phil. Gesetzen nicht strafbar) nach Deutschland.
Also rein aus dem Rechtskreis PHL und DEU, auch wenn US-amerik. Recht tangiert ist.
In solch komplexen Sachverhalten m.E. ein sehr wichtiges Detail.

Prince16 schrieb am 20.02.2015 um 16:57:34:
... Also heisst das für mich das ich die Zukunft mit meiner Verlobten und Ihrem Sohn zusammen in Deutschland aufgeben muss oder meine Verlobte zieht ohne ihr eigenes Kind zu mir nach Deutschland, obwohl Sie das Sorgerecht hat nach phil. Gesetz.hat.


Das heißt es nur, wenn Du es so willst.
Wenn Du es nicht wollen solltest, besorgt Deine Frau für ihr Kind einen neuen philippinischen Reisepass, besorgt sich das entsprechende Dokument über das alleinige Sorgerecht (wie das auf den Philippinen auch immer geregelt ist, also Bestätigung phil. Gericht, zuständiges Amt für derartige Angelegenheiten oder per eidesstattlicher Erklärung vor Notar) und stellt den Visumantrag an der Deutschen Botschaft in Manila.
Die Reise nach DEU, falls die dann irgendwann anliegt, natürlich dann auch nicht über die USA, sondern möglichst direkt nach z.B. Frankfurt über bspw. Peking o.ä.

Das Ganze sollte dann nicht an die große Glocke ggü. dem biol. Vater gehängt werden, um seine zeitlichen Einflussmöglichkeiten zu begrenzen.
Zu verlieren hättet ihr bei dieser Vorgehensweise erst einmal wenig bis nichts.
Falls, und dies mit einem großen "FALLS", es während des Antragsprozesses oder sogar erst nach Einreise in DEU zu Problemen welcher Art auch kommen sollte, würde ich persönlich mich auch erst dann damit auseinandersetzen wollen.

Just my 2 cents.

Gruß


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hge2001
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Antwort #46 - 23.02.2015 um 09:07:07
 
T.P.2013 schrieb am 21.02.2015 um 00:58:41:
Wenn Du es nicht wollen solltest, besorgt Deine Frau für ihr Kind einen neuen philippinischen Reisepass, besorgt sich das entsprechende Dokument über das alleinige Sorgerecht (wie das auf den Philippinen auch immer geregelt ist, also Bestätigung phil. Gericht, zuständiges Amt für derartige Angelegenheiten oder per eidesstattlicher Erklärung vor Notar) und stellt den Visumantrag an der Deutschen Botschaft in Manila.


Wenn die Mutter nicht verheiratet war, ist keine Bescheinigung fürs Sorgerecht nötig. Das geht aus dem Merkblatt der Botschaft hervor:

Zitat:
Sorgerechtsbeschluss (für Minderjährige bei denen die Ehe der Eltern aufgelöst/annuliert wurde);

http://www.manila.diplo.de/contentblob/2636870/Daten/3441481/MB_FamzusF_Mai13.pd...

Klar, Merkblatt ist kein Gesetz und der Fall, dass das Kind gleichzeitig noch den US-Pass hat, wird dort nicht berücksichtigt sein.

Aber man kann eben nur rauskriegen, ob das Kind eine Chance hat ein Visum zu bekommen, wenn der Antrag gestellt wird. Und so wie ich Muleta verstehe, sind die Chancen nicht gering, oder zumindest einklagbar.
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tiggger
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Antwort #47 - 23.02.2015 um 12:30:44
 
T.P.2013 schrieb am 21.02.2015 um 00:58:41:
Die Reise nach DEU, falls die dann irgendwann anliegt, natürlich dann auch nicht über die USA, sondern möglichst direkt nach z.B. Frankfurt über bspw. Peking o.ä.

Reicht denn das? Könnte nicht theoretisch (und auch praktisch) in den USA ein Verfahren zum Kindesentzug angestrengt werden und dann die Mutter über ein Auslieferungsabkommen in die USA verfrachtet werden?
Oder ist das hier offensichtlich ausgeschlossen?
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Antwort #48 - 23.02.2015 um 12:51:51
 
Internationales Privatrecht heisst nicht zufällig Kollisionsrecht.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #49 - 23.02.2015 um 14:36:32
 
tiggger schrieb am 23.02.2015 um 12:30:44:
Reicht denn das? Könnte nicht theoretisch (und auch praktisch) in den USA ein Verfahren zum Kindesentzug angestrengt werden und dann die Mutter über ein Auslieferungsabkommen in die USA verfrachtet werden?
Oder ist das hier offensichtlich ausgeschlossen?


Hallo,

ausgeschlossen ist im Zusammenhang mit den USA und deren Willen, eigenem Recht weltweit Gültigkeit zu verschaffen, sicherlich wenig.
Aber selbst, wenn eine Entscheidung eines Richters erwirkt und ein internationaler Haftbefehl ausgestellt werden sollte, dauert dies erstens seine Zeit.
Zum Zweiten habe ich als möglichen Transitflughafen nicht von ungefähr "Peking" genannt, da dort der Wille, ggf. den Wünschen der USA nachzukommen, möglicherweise weniger stark ausgeprägt ist.
Aber es ist richtig - ein Restrisiko bleibt immer, wenn der Kindesvater tatsächlich alle Hebel in Bewegung setzt.

Gruß
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tiggger
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Antwort #50 - 23.02.2015 um 15:18:48
 
T.P.2013 schrieb am 23.02.2015 um 14:36:32:
Aber selbst, wenn eine Entscheidung eines Richters erwirkt und ein internationaler Haftbefehl ausgestellt werden sollte, dauert dies erstens seine Zeit.

Ich meinte Auslieferung aus Deutschland. Da nützt doch das es etwas Zeit dauert gar nichts, oder wie war Dein Post gemeint? Mit Pech sitzt man dann seine 15 (oder wie viel auch immer) Jahre ab?
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Antwort #51 - 23.02.2015 um 15:46:06
 
Hallo,

diese Hürden sind dann aber schon sehr hoch.
Und solange nur die USA es als Kindesentziehung ansieht, nicht jedoch dieser Straftatbestand auch nach deutschem Recht verwirklicht ist, gibt es keine Auslieferung.
Und angesichts der geschilderten Umstände und der Informationen, scheint mir nach philippinischem und deutschem Recht eben der Tatbestand einer Kindesentziehung nicht gegeben.

Gruß
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Antwort #52 - 23.02.2015 um 23:11:35
 
Mal ein Einwurf von mir,
das Handeln des Vaters duerfte auch von der Intensitaet seiner Beziehung zu den Kindern abhaengen?

Reiner Zahlvater oder kuemmert er sich um die Kinder (Besuche etc.); vermute der Vater leitet seine Aufenthaltserlaubnis auf den Phillipinen von den Kindern ab und moechte sein Aufenthaltsrecht nicht verlieren bzw. hat Angst dies ohne seine Kinder zu verlieren.

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Antwort #53 - 24.02.2015 um 06:58:18
 
Einbeck schrieb am 23.02.2015 um 23:11:35:
Reiner Zahlvater oder kuemmert er sich um die Kinder (Besuche etc.); vermute der Vater leitet seine Aufenthaltserlaubnis auf den Phillipinen von den Kindern ab und moechte sein Aufenthaltsrecht nicht verlieren bzw. hat Angst dies ohne seine Kinder zu verlieren.


Wäre möglich... aber auf den Philippinen gibt es auch noch andere Möglichkeiten, das Aufenthaltsrecht legal zu bewahren, die dann nur etwas umständlicher sind, aber eben nicht unmöglich.

Eine andere Frage wäre mE auch noch interessant:

Beim Antrag auf ein FZ-Visum müssten beim Kind beide Staatsangehörigkeiten angegeben werden.
Darf die Botschaft dann überhaupt ein Visum erteilen, obwohl für US-Bürger ja keine Visumspflicht zur Einreise besteht ? 

(Wenn jemand neben philipp. Staatsangehörigkeit auch nur verdachtsmässig die deutsche Staatsangehörigkeit hat bzw noch kein deutscher Pass vorliegt, hat die Botschaft in der Vergangenheit solch ein Visum  abgelehnt mit dem Hinweis, dass zunächst Staatsangehörigkeit zu klären ist bzw ein deutscher Pass einzuholen ist. Ob dies dann auch analog für US-Staatsangehörigkeit gilt ....?)

Die Botschaft könnte sich jedenfalls mit dem Hinweis, dass er als US-Bürger kein Einreisevisum benötigt solch eine Diskussion über Sorgerecht wie wir sie hier führen, ersparen... -Smiley




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Antwort #54 - 24.02.2015 um 08:30:38
 
hge2001 schrieb am 24.02.2015 um 06:58:18:
Darf die Botschaft dann überhaupt ein Visum erteilen, obwohl für US-Bürger ja keine Visumspflicht zur Einreise besteht ?


Natürlich. Die Visumsfreiheit bedeutet ja nicht, dass ein Visum nicht (trotzdem) erteilt werden darf.
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Antwort #55 - 24.02.2015 um 09:25:50
 
Das könnte gut sein, allein schon um dieser Problematik "Sorgerecht und Stress mit USA" zu entgehen.. Laut lachend  Lässt man diese Angaben weh (US Bürger) ist es "Falschangabe beimVisum" und bringt auch weitere Probleme
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Antwort #56 - 24.02.2015 um 10:32:51
 
deerhunter schrieb am 20.02.2015 um 16:35:38:
Das denkst du...liegst aber falsch. Das Kind hat nach deinen eigenen Angaben einen US Pass, damit ist es US Bürger! Und damit gilt automatisch eben auch US Recht! Da der Vater in der Geburtsurkunde steht ist er nach US REcht Sorgeberechtigt und damit wird es schwierig!


So einfach ist es m.E. nicht, denn die Vereinigten Staaten arbeiten nicht nach dem Recht der Staatsangehörigkeit, sondern in vielen Fällen - auch im Bereich Kindschaftsrecht - nach dem sogenannten Domizilrecht - d.h., es kommt das Recht am Domizil (Lebensmittelpunkt - Aufenthaltsort, dauerhaft) zum Tragen. Im geschilderten Fall wäre dies wohl philippinisches Recht.

Zitat:
Es kann demnach davon ausgegangen werden, dass aus amerikanischer Sicht eine Rück- oder Weiterverweisung des fremden Kollisionsrechts nicht zu beachten ist und nur das fremde Sachrecht zur Anwendung kommt, wenn ein amerikanischer Bürger sein Domizil in einem ausländischen Staat hat.


Auch wenn es nicht schmeckt, wäre der ehrliche Weg m.E. der beste Weg: Im amerikanischen Konsulat vorsprechen und die Problematik mit den einbehaltenen Pässen schildern. Dann ist es Sache der Konsularbeamten, den amerikanischen Staatsangehörigen (= das Kind) rechtlich zu unterstützen und ggf. neue Papiere auszustellen.

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