Es sieht so aus, als hätte der amerikanische Vater auch nach amerikanischem Recht in diesem Fall KEIN Sorgerecht - da er nämlich nicht in den USA lebt und auch zur Zeit der Zeugung und der Geburt des Kindes nicht dort gelebt hat.
"The lines spoken by government’s counsel directly reveal the foreign
individuals who have heretofore been obscured by an unswerving focus on
the unwed American parents. In so doing, two unmarried mixed status
couples are uncovered—that of the American man and the foreign woman
and the American woman and the foreign man—along with the presumed
interaction between them: what the statute assumes and the Court ratifies is
that the mother, whether American or foreign, will retain custody. The decision
made by Congress and the Court is the same every time, for every
situation in which the parents are unmarried, even where the father may have
legitimated his child—the unwed mother, regardless of the unwed father,
America or foreign, will retain custody over her child. "
in:
http://harvardjlg.com/wp-content/uploads/2013/09/Antognini.pdf Seite 453
Die Mutter hätte demnach in diesem Fall das alleinige Sorgerecht - unabhängig davon, ob der Vater in der Geburtsurkunde eingetragen ist oder nicht.
Der Umzug nach Deutschland mit Kind wäre also auch nach amerikanischem Recht keine Kindesentführung.
Und weiter: Offenbar hat die unverheiratete Mutter immer schon dann automatisch das alleinige Sorgerecht, wenn das Kind nicht in den USA geboren ist, und zwar selbst dann, wenn der amerikanische Vater in den USA lebt. Es spielt also keine Rolle, was das Sorgerecht der einzelnen US-Bundestaaten für uneheliche Kinder regelt.
Wie die philippinischen Behörden reagieren, wenn der Vater versucht, die Ausreise zu unterbinden, ist natürlich eine andere Frage.
Ich würde anstelle der Mutter versuchen, bei der amerikanischen Botschaft in Manila einen neuen Pass für das Kind zu bekommen - und den Vater gleich wegen Passunterdrückung anzeigen mit der Begründung, dass er nicht das Sorgerecht hat.