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Philippinische Verlobte möchte mit Ihrem unehelichen Kind nach Deutschland, aber der Vater des Kindes untersagt das. (Gelesen: 17.034 mal)
reinhard
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Antwort #30 - 20.02.2015 um 16:19:28
 
Natürlich darf Deine Verlobte nach Deutschland kommen.

Aber der Vater lebt dort, also muss das Kind natürlich auch dort bleiben. Entführungen sind nun mal verboten. Nur wenn beide Eltern nach Deutschland kommen, kann das Kind natürlich mit. Aber der Vater darf nicht einfach mit dem Kind in die USA umziehen.
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Antwort #31 - 20.02.2015 um 16:29:37
 
@Reinhard:
Wie kommst da darauf das es hier um Entführung geht ?
Meine Verlobte möchte mit mir und Ihrem Sohn ein neues Leben anfangen und deshalb zu mir nach Deutschland ziehen. Sie hat das Recht mit Ihrem Kind dorhin zu gehen wo sie möchte, solange der Lebensunterhalt des Kindes gesichert ist.
Es wäre schön wenn der leibliche Vater zustimmt, und man sich freundschaftlich einigt aber wenn der Vater sich sturr stellt, dann ist es Ihr gutes Recht auch andere Schritte einzuleiten. Nochmal: Der Vater hat keinen Anspruch auf das Kind, da nichtehelich.Genaus so wie es in Deustchland auch geregelt ist. Steht auch so im philippinischen Gesetz...das heisst wir verfolgen hier nur das Recht das die Mutter auf Ihr Kind hat.

Nach deiner Aussage nach dürften ja Paare die sich trennen, nie einzeln in ein anderes Land auswandern, wenn Kinder im Spiel sind.
Und das kann ich klar widerlegen, dafür gibt es genug Beispiele...gerade bei nichtehelichen Kinder.

Grüsse


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Antwort #32 - 20.02.2015 um 16:32:06
 
Muleta schrieb am 20.02.2015 um 15:30:50:
s. oben. Außerdem müsstest Du davon ausgehen, dass der Umzug nach US-Recht eine Straftat wäre. Auch für Dich wären die USA dann als Reiseziel (auch Transit) wohl erledigt. 

Und genau das meinte ich auch, im Bezug auf zukünftige Reise- oder Bürokratieanliegen des TS und der philippinischen Mutter. Sobald der Rechtskreis der USA greift, hat man sicherlich einiges an Problemen.

@ aras, das die Philipinen souverän sind ist mir schon bewusst Ärgerlich... wollte das auch nicht in Frage stellen.

Wollte nur anregen dass man die US-Rechtslage in diesem Fall prüft, um sicher zu sein. Vielleicht kann man ja perspektivsch auch rechtlich (in den USA?) die ganze Sache angehen, Klage gegen den Vater, alleiniges Sorgerecht feststellen lassen, weil er kümmert sich nicht um das Kind usw. ggf. kann/muss man Unterhaltsansprüche einklagen (Sicherung LU) uswusf. Hier ware eine "Entführung"/ Kindesentzug sicher nicht hilfreich (falls dies ein Rechtsstreit in den USA wird).

Aber das berührt nicht das Forum hier, wenn das Kind auf legalem Wege nach D kann (als Bürger von Philippinen) wie beschrieben, dann sollte der TS das durchziehen. Alles Gute dabei.
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Antwort #33 - 20.02.2015 um 16:35:38
 
Zitat:
Es gilt hier philippinisches Recht, das heisst nicht das Amerikanische Recht.

Das denkst du...liegst aber falsch. Das Kind hat nach deinen eigenen Angaben einen US Pass, damit ist es US Bürger! Und damit gilt automatisch eben auch US Recht! Da der Vater in der Geburtsurkunde steht ist er nach US REcht Sorgeberechtigt und damit wird es schwierig!

Zitat:
Wenn meine Verlobte mit Ihrem Kind ( noch mal unehelich !!! ),zu mir nach Deutschland ziehen möchte, ist das doch keine Straftat..sondern ihr gutes Recht.

Deine Verlobt kann machen was Sie will. Wenn ihr die DBM ein Visum gibt, kann Sie zu dir ziehen. Das Kind eben nicht, weil es ein US Bürger ist und die Mutter nach US Recht eben kein alleiniges Sorgerecht hat. Der Vater könnte gerichtliche Schritte einleiten...sich der Ausreise widersetzen usw

Zitat:
Und warum sollten für mich US Reisen ein Tabu sein? Weder ich noch meine Verlobte begehen hier eine Straftat, sondern folgen nur dem Gesetz und philippinschen Recht auf Zuspruch der Mutter für Ihr Kind.

Nach US Recht begeht ihr beide Kidnapping..nach US Recht ein absolutes Kapitalverbrechen.


Zitat:
Das US Recht ist hier hinfällig, da er Vater auf den Phillppinen lebt und der Sohn auf den Philippinen geboren ist.
Es wäre was anderes wenn die beiden verheiratet gewesen wären.

Nein, ist es nicht! Da ein US Bürger beteiligt ist und das Kind in USA registriert ist (sonst hätte es keinen Pass) gilt hier eben auch US Recht!
Kenne genau solch einen Fall mit einer Thai und einem US Bürger...nicht verheiratet & Kind...dann Heirat mit Deutschem.
Diese Geschichte zog sich 3 Jahre durch die Gerichte und ging letztendlich durch Aufgabe des Deutschen (mangels Geld) aus

Also so einfach wird das nicht, wenn der Mann nicht mitspielt! Versuche lieber ihn dazu zu motivieren, alles andere wird schwierig und kostet jede Menge Geld und Nerven. Weil es auch später in Deutschland nicht zu ende ist, selbst wenn es das Kind nach Deutschland schafft
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Antwort #34 - 20.02.2015 um 16:36:30
 
*Seufz* und nach US-Gesetz sieht es wie aus?

Genau. Da ist er Sorgerechtsberechtigter nach US-Gesetz. Euch kommt nur zu Gute, dass diese derzeit auf den Philippinen leben und darum philippinisches Recht zum Zuge kommt.

Ansonsten:
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-celle-schickt-entfuehrte-achtjaehrige-...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #35 - 20.02.2015 um 16:42:42
 
deerhunter schrieb am 20.02.2015 um 16:35:38:
Deine Verlobt kann machen was Sie will. Wenn ihr die DBM ein Visum gibt, kann Sie zu dir ziehen. Das Kind eben nicht, weil es ein US Bürger ist und die Mutter nach US Recht eben kein alleiniges Sorgerecht hat. Der Vater könnte gerichtliche Schritte einleiten...sich der Ausreise widersetzen usw


nein, weil das US-Recht auf den Philippinen genauso wenig (umsetzbar) greift wie in Deutschland. Sie könnte das machen - nur wäre das nach US-Recht eben ggf. eine Straftat. Und deshalb sollte die Familie niemals mehr einen Fuß auf US-Boden setzen. Denn auf US-Territorium werden die USA selbstverständlich US-Gesetze anwenden - und da braucht dann niemand mit philippinischem Sorgerecht zu argumentieren, denn das wird dort niemanden interessieren.
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Antwort #36 - 20.02.2015 um 16:55:03
 
@Muleta
Du bist rechtlich garantiert weit mehr belesen als ich, deshalb will ich dir auch nicht widersprechen...gebe allerdings zu bedenken.
1. die Phills sind zwar unabhängig von den USA, aber immer noch sehr USA hörig! Keine Philippinische Behörde wird sich gegen die USA wenden, wenn es zum Einspruch des Vaters kommt. Man lässt dann eher den eigenen Bürger, der dort nicht viel zählt, über die Klinge springen. Dazu kommt die sehr hohe Korruption vor Ort, die der Vater sehr schnell und einfach für sich nutzen kann, wenn er weiß wie es läuft! Ich kenne es dort, bin ebenfalls mit einer Pinay verheiratet  Zunge
2. Wird dich auch die DBM vermutlich bedeckt halten mit einem Visum, wenn bekannt wird das es hier einen Rechtsstreit mit einem US Bürger gibt und dieses Kind ebenfalls US Bürger ist! So schätze ich die Botschaft und auch das AA ein

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Antwort #37 - 20.02.2015 um 16:57:34
 
weinend weinend weinend
Im Grunde sehe ich das das Forum sich nicht einig ist.....welches Gesetz in diesem Fall greift.

Also heisst das für mich das ich die Zukunft mit meiner Verlobten und Ihrem Sohn zusammen in Deutschland aufgeben muss oder meine Verlobte zieht ohne ihr eigenes Kind zu mir nach Deutschland, obwohl Sie das Sorgerecht hat nach phil. Gesetz.hat.



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Muleta
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Antwort #38 - 20.02.2015 um 17:06:12
 
deerhunter schrieb am 20.02.2015 um 16:55:03:
gebe allerdings zu bedenken.


jaja, dass das in der Praxis dann nochmal ganz anders läuft, als es rechtlich eigentlich laufen müsste, das ist sowieso klar. Nur würde man voraussichtlich die DBM in einem Gerichtsverfahren zur Erteilung eines Visums zwingen können - wenn man soweit gehen will und man alle notwendigen Papiere dafür tatsächlich zusammen bekommt.

Prince16 schrieb am 20.02.2015 um 16:57:34:
Im Grunde sehe ich das das Forum sich nicht einig ist.....welches Gesetz in diesem Fall greift.


das ist ein Missverständnis auf Deiner Seite: Du scheinst der Vorstellung anzuhängen, es müsse ein Gesetz oder eine Rechtsordnung gelten und zwar in allen beteiligten Ländern. Sozusagen eine Art "Weltgesetz" mit dem die "eine" zuständige Rechtsordnung festgelegt wird und man sich dann daran orientieren kann. Das ist aber nicht so, das gibt es nicht. Vielmehr kann jedes beteiligte Land sein eigenes (Rechts-)Süppchen kochen und zumindest innerhalb seiner Staatsgrenzen eben auch für einzig relevant ansehen. Du wirst also damit leben müssen, dass die Rechtsordnungen der beteiligten Länder (Phil, USA und ggf. DEU) zu unterschiedlichen Ergebnissen in der Beurteilung derselben Fragestellung kommen. Und mangels einer übergeordneten "Weltzuständigkeitsordnung" wird auch niemand auf diesem Planeten diese Rechtskonflikte für dich auflösen können - Du musst mit ihnen leben.

Und wenn das bedeutet, dass Du dich an phil. und deutsches Recht hältst, aber gegen US-Recht verstößt, dann kannst Du das natürlich tun. Nur solltest Du dann eben besser einen großen Bogen um die USA machen.
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Antwort #39 - 20.02.2015 um 17:06:23
 
Man hat dir doch alles gesagt...es greifen Philippinisches / Deutsches und US Recht....also liegt es jetzt an Euch zu entscheiden, was ihr machen wollt!
Ein hohes Risiko wird es immer sein und es kann sehr viel Ärger bringen. Also versucht den Vater umzustimmen. Das ist das einzige was die Geschichte einfacher macht

Zitat:
Nur würde man voraussichtlich die DBM in einem Gerichtsverfahren zur Erteilung eines Visums zwingen können - wenn man soweit gehen will und man alle notwendigen Papiere dafür tatsächlich zusammen bekommt.

Das würde vermutlich funktionieren, wenn auch langwierig und teuer  Zunge Aber könnte durch die Philippinischen Behörden relativ simpel mt einem Ausreiseverbot kontakariert werden, wenn sich der Papa etwas anstrengt und ein wenig Geld investiert  Laut lachend
Off loading am Airport durch die Immigration ist ein Volkssport in den Phills  Griesgrämig
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Antwort #40 - 20.02.2015 um 19:37:36
 
Es sieht so aus, als hätte der amerikanische Vater auch nach amerikanischem Recht in diesem Fall KEIN Sorgerecht - da er nämlich nicht in den USA lebt und auch zur Zeit der Zeugung und der Geburt des Kindes nicht dort gelebt hat.

"The lines spoken by government’s counsel directly reveal the foreign
individuals who have heretofore been obscured by an unswerving focus on
the unwed American parents. In so doing, two unmarried mixed status
couples are uncovered—that of the American man and the foreign woman
and the American woman and the foreign man—along with the presumed
interaction between them: what the statute assumes and the Court ratifies is
that the mother, whether American or foreign, will retain custody. The decision
made by Congress and the Court is the same every time, for every
situation in which the parents are unmarried, even where the father may have
legitimated his child—the unwed mother, regardless of the unwed father,
America or foreign, will retain custody over her child. "

in: http://harvardjlg.com/wp-content/uploads/2013/09/Antognini.pdf  Seite 453

Die Mutter hätte demnach in diesem Fall das alleinige Sorgerecht - unabhängig davon, ob der Vater in der Geburtsurkunde eingetragen ist oder nicht.

Der Umzug nach Deutschland mit Kind wäre also auch nach amerikanischem Recht keine Kindesentführung.

Und weiter: Offenbar hat die unverheiratete Mutter immer schon dann automatisch das alleinige Sorgerecht, wenn das Kind nicht in den USA geboren ist, und zwar selbst dann, wenn der amerikanische Vater in den USA lebt. Es spielt also keine Rolle, was das Sorgerecht der einzelnen US-Bundestaaten für uneheliche Kinder regelt.

Wie die philippinischen Behörden reagieren, wenn der Vater versucht, die Ausreise zu unterbinden, ist natürlich eine andere Frage.

Ich würde anstelle der Mutter versuchen, bei der amerikanischen Botschaft in Manila einen neuen Pass für das Kind zu bekommen - und den Vater gleich wegen Passunterdrückung anzeigen mit der Begründung, dass er nicht das Sorgerecht hat.
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« Zuletzt geändert: 20.02.2015 um 19:51:19 von cabrio »  
 
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Antwort #41 - 20.02.2015 um 21:08:20
 
ich würde einen rechtstheoretischen Artikel, der sich primär mit dem Erwerb der Staatsbürgerschaft beschäftigt und in Sachen des Sorgerechts eher belegfrei bleibt, was Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung angeht, nicht als sonderlich überzeugend ansehen. Zumal aus dem Text nicht ansatzweise hervorgeht, warum das Sorgerecht vom Geburtsort abhängig sein soll (was verständlich ist, weil der Artikel sich ja im Kern um das Staatsangehörigkeitsrecht dreht, wo der Geburtsort in der Tat eine Rolle spielt).

Eine Darstellung der Grundzüge des US-Sorgerechts findet sich bei Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern: empirische ... von Karin Jurczyk, Sabine Walper, S. 104ff. Einsehbar über Google Books: https://books.google.de/books?id=dE6esXPx7qEC&lpg=PA365&ots=_BBhj_wHUK&dq=sorger...
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Antwort #42 - 20.02.2015 um 21:43:47
 
Muleta schrieb am 20.02.2015 um 21:08:20:
ich würde einen rechtstheoretischen Artikel, der sich primär mit dem Erwerb der Staatsbürgerschaft beschäftigt und in Sachen des Sorgerechts eher belegfrei bleibt, was Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung angeht, nicht als sonderlich überzeugend ansehen. Zumal aus dem Text nicht ansatzweise hervorgeht, warum das Sorgerecht vom Geburtsort abhängig sein soll (was verständlich ist, weil der Artikel sich ja im Kern um das Staatsangehörigkeitsrecht dreht, wo der Geburtsort in der Tat eine Rolle spielt).
[/url]


Grundsätzlich schon richtig. Aber - ohne das jetzt hier allzusehr auszuwalzen: Der Autor kritisiert mit seinen rechtstheoretischen Erwägungen in Bezug auf das Staatangehörigkeitsrecht ja gerade, dass sowohl der amerikanische Gesetzgeber als auch die Gerichte bis hin zum Obersten Gerichtshof nach wie vor davon ausgehen, dass bei im Ausland geborenen, unehelichen Kindern mit nur einem amerikanischen Elternteil automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, obwohl das für in den USA geborene Kinder schon seit längerem nicht mehr uneingeschränkt der Fall ist.  Insofern plädiert er für eine Anpassung der Gesetze in Fällen von im Ausland geborenen Kindern. Diese, von ihm gewünschte Anpassung ist aber bis 2013 (Erscheinungsdatum des Aufsatzes) nicht erfolgt. Also dürfte die Rechtslage unverändert sein. Im übrigen führt er ja auch reichlich Rechtsprechung an.

Wenn also sowohl das Gesetz als auch die Gerichte seit langem die Übertragung der amerikanischen Staatsangehörigkeit vom unehelichen Vater auf das im Ausland geborene Kind annehmen, OBWOHL sie gleichzeitig dem Vater das Sorgerecht verweigern, dann kann man wohl davon ausgehen, dass der Vater in diesem Fall kein Sorgerecht hat. Die Rechtslage dürfte im Übrigen auch den amerikanischen Botschaftsmitarbeitern bekannt sein, da solche Fälle ja nicht so selten sind - und sie dem Kind auch schon den amerikanischen Pass gegeben haben.

Ich schätze auch, dass es kaum gerichtliche Sorgerechtsentscheidungen in derartigen Fällen geben wird. Deshalb bleibt wohl nur, das implizit aus Entscheidungen in anderen Fällen abzuleiten.
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« Zuletzt geändert: 20.02.2015 um 21:54:58 von cabrio »  
 
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Antwort #43 - 20.02.2015 um 21:56:17
 
möglich - nur bleibt die Frage, wie der TS das verbindlich herausbekommen sollte: das Familienrecht ist Sache der Bundesstaaten und es ist doch gar nicht absehbar, ob der KiVa nicht im Nachhinein einen US-Richter in irgendeinem US-Bundesstaat findet, der sich (a) für zuständig hält und (b) das gewünschte Resultat liefert. Und wenn die KiMu jetzt zwecks neuen Passes zur US-Botschaft geht, dann wird die wohl prompt den KiVa informieren, der dann ggf. wirklich noch (vor der Ausreise) einen US-Sorgerechtsbeschluss erwirkt. Ist dem TS damit geholfen?
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Antwort #44 - 20.02.2015 um 22:23:57
 
Muleta schrieb am 20.02.2015 um 21:56:17:
Und wenn die KiMu jetzt zwecks neuen Passes zur US-Botschaft geht, dann wird die wohl prompt den KiVa informieren, der dann ggf. wirklich noch (vor der Ausreise) einen US-Sorgerechtsbeschluss erwirkt. Ist dem TS damit geholfen?


Guter Punkt. Hatte ich nicht bedacht. Dann wird sie wohl leider ein Visum für Deutschland für das Kind beantragen müssen. Es sei denn, man weiß, dass der Vater nicht über die Ressourcen verfügt, einen solchen Eilrechtsantrag von den Philippinen aus auf die Schnelle durchzusetzen.

Mmh, andererseits, fällt mir gerade ein, weiß der Vater ja offenbar schon von den Umzugsplänen der Mutter - und rückt ebendeshalb die Pässe des Kindes nicht wieder raus. Also könnte er einen Sorgerechtsbeschluss schon jetzt verfolgen. Denn ihm dürfte auch klar sein, dass die Mutter jedenfalls einen neuen philippinischen Pass für das Kind holen kann. Dann wäre es auch unschädlich, wenn die Mutter versucht, bei der Botschaft einen amerikanischen Pass zu bekommen.

Am besten wäre es natürlich, wenn sie den Vater davon überzeugen könnte, dass er keine Chance hat, den Umzug des Kindes zu verhindern...
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