wenn ich das derzeit richtig überblicke, dann liegt in der Konstellation folgendes vor:
- nach phil. Sachrecht: alleiniges Sorgerecht der Mutter
- nach dt. Sachrecht: alleiniges Sorgerecht der Mutter
- nach US-Sachrecht (wobei man da noch über den "passenden" Bundesstaat streiten könnte): gemeinsames Sorgerecht.
Ergo: die Rechtsordnungen der beteiligten Länder sind sich nicht einig. Frage ist also, welche von denen "gilt"?
Für Deutschland (bzw. deutsche Behörden) klärt das Art. 21 EGBGB: solange das Kind auf den Phil lebt, gilt demnach phil. Sorgerecht. Falls das Kind mal in Deutschland leben sollte, würde deutsches Sorgerecht gelten. Immer unter der Voraussetzung, dass das ausländische Recht den Verweis auch annimmt (wovon ich hier mal ausgehe).
Für die Philippinen hab ich keine Ahnung, aber ich würde mal annehmen, dass auch bei Auslandsbezug dort im eigenen Land das eigene Sachrecht gilt.
Hakelig sind insofern die Amerikaner - die tun sich nämlich grundsätzlich etwas schwer mit dem Gedanken, dass für ihre eigenen Staatsbürger US-Sachrecht nicht gelten sollte (sondern irgendein "komisches" ausländisches Recht); daher wird die die Sorgerechtsregelung der Philippinen vermutlich nicht die Bohne interessieren (und das deutsche EGBGB erst recht nicht) - das Kind ist Ami, also werden vermutlich stumpf US-Gesetze angewendet. S. auch
http://singleparents.about.com/od/legalissues/a/custody_laws.htm