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Philippinische Verlobte möchte mit Ihrem unehelichen Kind nach Deutschland, aber der Vater des Kindes untersagt das. (Gelesen: 17.041 mal)
Aras
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Antwort #15 - 20.02.2015 um 12:05:24
 
Und gibt es ein philippinisches Sorgerechtsregister? Oder ein US-amerikanisches?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #16 - 20.02.2015 um 12:09:27
 
Art. 176. Illegitimate children shall use the surname and shall be under the parental authority of their mother,
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Aras
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Antwort #17 - 20.02.2015 um 13:49:51
 
Das haben wir ja schon geklärt. Aber irgendwo wird doch bestimmt sowas dokumentiert.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #18 - 20.02.2015 um 13:53:52
 
Das Problem ist aber, dass dieses Kind auch US Staatsbürger ist und die Amerikaner diese Sorgerechtsgeschichte etwas andes sehen! Nach US Recht gelten beide Personen die in der Geburtsurkunde stehen automatisch als gemeinsam Sorgeberechtigt! Es sei denn ein US Gericht verfügt anders  Smiley
Somit könnte es massive Probleme geben. Das müsste genau geprüft werden, bevor man sich der Entführung eines US Bürgers schuldig macht  Augenrollen! Es wird damit vermutlich auch ein Visumproblem geben, wenn man angibt das dieses Kind ebenfalls US Bürger ist. Da wird die DBM kaum mitspielen ohne Genehmigung vom Vater

http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/oberoesterreich/FBI-entfuehrt-Kind-aus-Oe...
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« Zuletzt geändert: 20.02.2015 um 14:04:11 von deerhunter »  
 
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Antwort #19 - 20.02.2015 um 14:08:17
 
deerhunter schrieb am 20.02.2015 um 13:53:52:
Da wird die DBM kaum mitspielen ohne Genehmigung vom Vater


für die deutsche Botschaft gilt Art. 21 EGBGB und danach hat sie irgendwelches US-Recht derzeit zu ignorieren. Rechtlich problematisch wären allenfalls Transitaufenthalte.

Und der Fall in Österreich dürfte kaum verallgemeinerbar sein - für sowas muss man auch als Ami die richtigen Kontakte zu US-Behörden haben (und das nötige Kleingeld).
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Antwort #20 - 20.02.2015 um 14:14:55
 
US Botschaft Manila zu Beantragung eines neuen Passes für minderjährigen US-Bürger;
http://manila.usembassy.gov/passports/renew_for_a_child.html

Wenn gemeinsames Sorgerecht :
Neuer Pass fürs Kind, BEIDE Eltern persönlich anwesend oder einer mit Notariel beglaubigter Zustimmung des anderen

Bei alleinigem sorgerecht: Mit nachweis über alleiniges Sorgerecht durch:
Geburtsurkunde mit nur einem Namen/ Gerichtsurteil:
Gerichtsentscheid über Sorgerecht.
(with sole legal custody)
MUST:

Appear in person with the minor
Sign Form DS-11 in front of a Consular Officer/Acceptance Agent
Submit primary evidence of sole authority to apply for the child with one of the following:
Minor's certified U.S. or foreign birth certificate listing only the applying parent
Consular Report of Birth Abroad (Form FS-240) or Certification of Birth Abroad (Form DS-1350) listing only the applying parent
Court order granting sole custody to the applying parent (unless child's travel is restricted by that order)
Adoption decree (if applying parents is sole adopting parent)
Court order specifically permitting applying parent's or guardian's travel with the child
Judicial declaration of incompetence of non-applying parent
Death certificate of non-applying parent. If the death occured in the Philippines, please provide the NSO issued death certificate.


Ich wäre vorsichtig, würde nach Lesen des Text das genau klären, wie das Sorgerecht offiziell nach US-Recht geregelt ist.. +
Nicht das es mal Probleme bei Einreise für den Ts, die Filipina gibt. Entführung US-Bürger ist sicher kein Kavaliersdelikt...

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Antwort #21 - 20.02.2015 um 15:01:27
 

Wirkungen des Eltern-Kind-Verhältnisses.


Das Rechtsverhältnis zwischen einem Kind und seinen Eltern unterliegt dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

....und da heisst es :
Art. 176. Illegitimate children shall use the surname and shall be under the parental authority of their mother.

Ich finde das philippinische Recht sagt doch eindeutig, das bei nichtehelichen Kindern das Kind der Mutter zugesprochen wird, egal ob beide Namen der Eltern in der Geburtsurkunde eingetragen sind.

Um es mal auf den Punkt zu bringen...der Vater des Kindes darf doch meiner Verlobten gar nicht untersagen mit Ihrem Kind zu mir nach Deutschland zu ziehen.
Richtig ?!


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Antwort #22 - 20.02.2015 um 15:10:00
 
Es gibt drei Rechtskreise:

- philippinisches
- us-amerikanisches
- deutsches

Du musst also schauen, wie das in den drei Rechtskreisen geregelt ist und nicht nur das für dich einfachste wählen.

Seoman305 schrieb am 20.02.2015 um 14:14:55:
Entführung US-Bürger ist sicher kein Kavaliersdelikt... 


US-Bürger? Das ist egal. Es geht hier um die Ausreise einer Person aus den Philippinen, die nebenbei bemerkt seit 1946 von den USA unabhängig ist. Wenn die Mutter nach philippinischem das alleinige Sorgerecht hat, dann ist es nicht möglich nach philippinischem Recht strafrechtlich eine Entführung fest zu stellen.

Es sehe anders aus, wenn die Personen in den USA leben würden. Dann könnte es Entführung sein. Von mir aus auch die "Entführung eines US-Bürgers".
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Antwort #23 - 20.02.2015 um 15:16:05
 
wenn ich das derzeit richtig überblicke, dann liegt in der Konstellation folgendes vor:

- nach phil. Sachrecht: alleiniges Sorgerecht der Mutter
- nach dt. Sachrecht: alleiniges Sorgerecht der Mutter
- nach US-Sachrecht (wobei man da noch über den "passenden" Bundesstaat streiten könnte): gemeinsames Sorgerecht.

Ergo: die Rechtsordnungen der beteiligten Länder sind sich nicht einig. Frage ist also, welche von denen "gilt"?

Für Deutschland (bzw. deutsche Behörden) klärt das Art. 21 EGBGB: solange das Kind auf den Phil lebt, gilt demnach phil. Sorgerecht. Falls das Kind mal in Deutschland leben sollte, würde deutsches Sorgerecht gelten. Immer unter der Voraussetzung, dass das ausländische Recht den Verweis auch annimmt (wovon ich hier mal ausgehe).

Für die Philippinen hab ich keine Ahnung, aber ich würde mal annehmen, dass auch bei Auslandsbezug dort im eigenen Land das eigene Sachrecht gilt.

Hakelig sind insofern die Amerikaner - die tun sich nämlich grundsätzlich etwas schwer mit dem Gedanken, dass für ihre eigenen Staatsbürger US-Sachrecht nicht gelten sollte (sondern irgendein "komisches" ausländisches Recht); daher wird die die Sorgerechtsregelung der Philippinen vermutlich nicht die Bohne interessieren (und das deutsche EGBGB erst recht nicht) - das Kind ist Ami, also werden vermutlich stumpf US-Gesetze angewendet. S. auch http://singleparents.about.com/od/legalissues/a/custody_laws.htm
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Antwort #24 - 20.02.2015 um 15:17:45
 
Genau so ist es....

Das Rechtsverhältnis zwischen einem Kind und seinen Eltern unterliegt dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

....und da heisst es :
Art. 176. Illegitimate children shall use the surname and shall be under the parental authority of their mother.

Ich suche mir nicht das einfachste heraus.....es gilt hier nur ein Rechtssytem und das wäre das Philippinische.

Die Frage ist, was können wir tun, damit auch der Vater versteht, das er zumindest rechtlich meine Verlobte nicht daran hintern kann mit Ihrem Sohn zu mir nach deutschland zu ziehen.

Gruss



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Antwort #25 - 20.02.2015 um 15:26:22
 
Ok, dann wird es so darauf hinauslaufen, dass sie ohne den US-amerikanischen Pass auch keinen Nachweis für die US-amerikanische Staatsangehörigkeit hat. Darum wird das darauf hinauslaufen, dass man für das Kind ein FZF-Visum beantragen werden muss. Also monatelange Urkundenüberprüfung etc. Und dann kann das Kind mit dem Visum im philippinischem Reisepass einreisen.
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Antwort #26 - 20.02.2015 um 15:30:02
 
auch wenn es Monate dauert..das ist es uns wert. Smiley

Und der Vater des Sohnes kann Sie nicht daran hindern, richtig ?
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Antwort #27 - 20.02.2015 um 15:30:50
 
Aras schrieb am 20.02.2015 um 15:26:22:
Urkundenüberprüfung etc


wobei dann damit gerechnet werden müsste, dass der US-amerikanische Kindesvater daran beteiligt wird und ohne dessen Kooperation auch eine Urkundenüberprüfung schwierig werden dürfte.

Prince16 schrieb am 20.02.2015 um 15:30:02:
Und der Vater des Sohnes kann Sie nicht daran hindern, richtig ?


s. oben. Außerdem müsstest Du davon ausgehen, dass der Umzug nach US-Recht eine Straftat wäre. Auch für Dich wären die USA dann als Reiseziel (auch Transit) wohl erledigt.
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Antwort #28 - 20.02.2015 um 15:55:08
 
Zitat:
Und der Vater des Sohnes kann Sie nicht daran hindern, richtig ?

So einfach ist es leider nicht, denn die USA werden nur eigenes Recht anerkennen. Und wie Muleta schon schrieb, wird bei einer UP eben auch der US Vater gehört werden. Wenn der dann nicht zustimmt wird es schwierig!

Zitat:
Genau so ist es....

Das Rechtsverhältnis zwischen einem Kind und seinen Eltern unterliegt dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Eben nicht bei einem US- Bürger....hier gibt es immer ein geteiltes Sorgerecht, wenn nicht ein US Gericht etwas anderes beschlossen hat
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Antwort #29 - 20.02.2015 um 16:15:35
 
Griesgrämig Griesgrämig Griesgrämig
Leider bin ich jetzt noch mehr verwirrt.
Weil sich hier viele Aussagen widersprechen.

Es gilt hier philippinisches Recht, das heisst nicht das Amerikanische Recht.

Wenn meine Verlobte mit Ihrem Kind ( noch mal unehelich !!! ),zu mir nach Deutschland ziehen möchte, ist das doch keine Straftat..sondern ihr gutes Recht. Und warum sollten für mich US Reisen ein Tabu sein? Weder ich noch meine Verlobte begehen hier eine Straftat, sondern folgen nur dem Gesetz und philippinschen Recht auf Zuspruch der Mutter für Ihr Kind.

Das US Recht ist hier hinfällig, da er Vater auf den Phillppinen lebt und der Sohn auf den Philippinen geboren ist.
Es wäre was anderes wenn die beiden verheiratet gewesen wären.

Liebe Grüsse
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