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Philippinische Verlobte möchte mit Ihrem unehelichen Kind nach Deutschland, aber der Vater des Kindes untersagt das. (Gelesen: 17.015 mal)
Prince16
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Philippinische Verlobte möchte mit Ihrem unehelichen Kind nach Deutschland, aber der Vater des Kindes untersagt das.
19.02.2015 um 17:40:36
 
Hallo liebe Community, ich bräuchte mal hier Eure Hilfe.
Ich habe meine philippinische Freundin vor 2 Jahren auf den Philippinen kennengerlernt. Ich war schon mehrfach da und auch Sie hat glücklichweise Ihr Touristen Visum für 3 Monate bekommen. Sie hat einen 5 jährigen Sohn der eigentlich mit Ihr zu Besuch kommen sollte. Der leibliche Vater ( Amerikaner ), lebt auf den Philippinen und hat beide Pässe des Kindes ( den amerikanischen und den philippinischen ). Nach langen hin und her hat er die Pässe nicht herausgegeben, so das Ihr Sohn nicht mit zu Besuch kommen konnte.

Wir haben eine wunderschöne Zeit trotzdem in Deutschland verbracht und haben jetzt vor den nächsten Schritt zu gehen. Wir möchten das Verlobten Visa beantragen für Ihren dauerhaften Aufenthalt in Deutschland. Natürllich dann mit Ihrem 5 jährigen Sohn. Erwähnt sei hier das beide nie verheiratet waren, das Kind also unehelich ist.
Wir befürchten jetzt nur das uns der leibliche Vater wieder einen Strich durch die Rechnung macht, da er ja auch in Besitz beide Pässe ist. Wir haben schon alles versucht mit Ihm zu reden, aber für ihn kommt es übverhaupt nicht in Frage, das meine Verlobte mit Ihrem Kind zu mir nach Deutschland zieht.

Wir wissen leider nicht mehr weiter und ich würde Euch bitten mir einen Rat zu geben, was wir tun können. Das Kind ist unehelich und 5 Jahre und sollte doch ohne Wenn und Aber der Mutter zugesprochen werden, oder ?

Liebe Grüsse

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« Zuletzt geändert: 19.02.2015 um 17:52:42 von Prince16 »  
 
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Saxonicus
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Antwort #1 - 19.02.2015 um 19:07:30
 
Prince16 schrieb am 19.02.2015 um 17:40:36:
Wir möchten das Verlobten Visa beantragen für Ihren dauerhaften Aufenthalt in Deutschland. 

Ein "Verlobtenvisum" gibt es nicht.

Entweder Ihr heiratet auf den Philippinen und sie beantragt das Visum zur Familienzusammenführung zu Dir

oder

Du erledigst beim Standesamt alle Voraussetzungen für die Eheschließung und sie beantragt ein Visum zur Eheschließung in Deutschland.

Um ihren Sohn mit nach Deutschland bringen zu können, ist neben einen gesicherten Lebensunterhalt (für das Kind) auch ein alleiniges Sorgerecht oder die Zustimmung seines Vaters erforderlich.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 19.02.2015 um 21:41:29
 
Hallo,

möglicherweise ist erst einmal zu klären, welche Rechte der biologische Vater überhaupt hat und ob er in der Geburtsurkunde als Vater aufgeführt ist. Ist er?

Wenn ich bei einem ersten Überblick richtig geschaut habe, kann die Mutter mittels Nachweises über das alleinige Personensorgerecht die Blockade des biologischen Vaters u.U. aushebeln, möglicherweise unter Bezugnahme auf  "Family Code Art 176", der möglicherweise das Sorgerecht für nichteheliche Kinder auf die Kindesmutter überträgt?
Ich verfüge aber leider über kein belastbares Wissen diesbezüglich, es gibt aber bei dieser Thematik Wissende in diesem Board.

Wahrscheinlich wird sich hier auch noch jemand melden, der Belastbares zu Deinem Problem äußern kann. Bis dahin kannst Du ja schon etwas vorarbeiten, z.B. mittels "Google" mit dem Suchbegriff "Sorgerecht+Philippinen" u.ä.

Gruß
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Antwort #3 - 20.02.2015 um 01:29:48
 
Wenn er kein Sorgerecht hat, dann kann man die Pässe auch als gestohlen melden und neue beantragen. Denn wenn die Mutter alleiniges Sorgerecht hat, dann reicht ihre eigene Unterschrift für die Beantragung der Pässe.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Muleta
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Antwort #4 - 20.02.2015 um 07:28:45
 
M.E. ist das "Problem" mit den Pässen ein rein technisches - es wäre leicht lösbar, wenn die notwendigen rechtlichen Probleme gelöst sind. Bei denen liegt die Problematik:

Die Mutter bräuchte insofern zumindest das Alleinvertretungsrecht bei der Visumsantragstellung ggü. der deutschen Botschaft, das Recht der alleinigen (neuen) Passbeantragung eines phil. Passes und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn das nicht so differenziert in den Phil. geregelt ist, dann heißt das -ganz grob gesprochen- das alleinige Sorgerecht. Ob das in Anbetracht von Art. 176 des Family Codes tatsächlich vorliegt, vermag ich nicht zu beurteilen. Wenn die Voraussetzungen soweit gegeben sind, dann steht entsprechenden Anträgen nichts mehr im Wege und der biologische Vater muss auch nicht zustimmen. BTW: der phil. Pass wurde dann nicht gestohlen, sondern vom biol. Vater unterdrückt.

Wesentlicher einfacher wäre das ganze Verfahren natürlich, wenn das Kind einen US-Pass besitzen würde. Denn dann bräuchte man für das Kind gar kein Visum und könnte sich das entsprechende Visumsverfahren an der deutschen Botschaft für das Kind erstmal schenken. Wenn der Vater den US-Pass aber nicht freiwillig rausrückt, dann wäre zu klären, wie die Amerikaner die Frage des Sorgerechts beurteilen, also, ob sie dem phil. Recht folgen (weil das Kind dort lebt) oder ob sie ggf. amerikanisches Recht anwenden würden (was dann evtl. anders aussähe).
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Prince16
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Antwort #5 - 20.02.2015 um 10:05:21
 
Hallo Zusammen, erstmal Danke für die Antworten.

@Saxonicus: Natürlich meinte ich das Visum zur Eheschliessung. Fiancee Visa auch genannt.
Der gesicherte Lebensunterhalt für das Kind ist gesichert.
Bei einem nichtehelichen Kind wird das Kind soweit ich weiss der Mutter zugesprochen, also brauchen wir auch nicht die Zustimmung des Vaters. Die Frage ist hat sie nicht schon automatisch das alleinige Sorgerecht als leibliche Mutter oder muss Sie das extra beantragen. Das der Sohn im Moment auch ab und zu seinen Vater sieht, ist eigentlich auch nur " Good Will " von der Mutter, Anspruch auf das Kind hat er aber rechtlich gesehen doch eiegntlich nicht oder ?

Liebe Grüsse

=====

@T.P. 2013:
Der Vater ist in der Geburtsurkunde aufgelistet, sowie auch die Mutter.
Trotzdem denke ich das die Mutter das alleinige Sorgerecht für das Kind hat, da ich gelesen habe, das das Kind bis zum Alter von 7 Jahren automatisch der Mutter zugesprochen wird bei nichtehelichen Kindern.

Daddys'
Änderung:
Folgepost (<<klick) angefügt... Bitte nutzt diese Möglichkeit, damit die Threads übersichtlich bleiben. Danke Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 20.02.2015 um 10:20:14 von Daddy »  
 
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Saxonicus
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Antwort #6 - 20.02.2015 um 10:15:12
 
Prince16 schrieb am 20.02.2015 um 10:05:21:
Saxonicus: Bei einem nichtehelichen Kind wird das Kind soweit ich weiss der Mutter zugesprochen, also brauchen wir auch nicht die Zustimmung des Vaters. Die Frage ist hat sie nicht schon automatisch das alleinige Sorgerecht als leibliche Mutter oder muss Sie das extra beantragen. Das der Sohn im Moment auch ab und zu seinen Vater sieht, ist eigentlich auch nur " Good Will " von der Mutter, Anspruch auf das Kind hat er aber rechtlich gesehen doch eiegntlich nicht oder ?

Wieso kommt er dann überhaupt in den Besitz der Pässe des Kindes ?
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Antwort #7 - 20.02.2015 um 10:21:00
 
@Aras:
Ich denke es ist kein Problem den Philippinischen Pass des Kindes als verloren zu melden und neu zu beantragen. Das kann die Mutter auch alleine.Die Frage ist eher wie sieht es bei nichtehelichen Kindern mit dem Sorgerecht aus. Unserer Meinung nach hat Sie das Sorgerecht.
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Antwort #8 - 20.02.2015 um 10:38:47
 
@I4a Team, Sorry bin noch neu hier, wie antworte ich denn am Besten auf die einzelnen User die mir geantwortet haben ?
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Antwort #9 - 20.02.2015 um 10:50:15
 
Prince16 schrieb am 20.02.2015 um 10:38:47:
Sorry bin noch neu hier

Kein Problem... du kannst ruhig mit einem Beitrag auf verschiedene Antworten zusammenfassend reagieren.

Ansonsten helfen dir hierbei sicherlich die obersten 3 (wichtigen) Theman hier... http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?board=info

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Antwort #10 - 20.02.2015 um 10:52:31
 
@Muleta:
Das Kind besitz einen auch einen amerkanischen Pass. Sowie auch einen Philippinischen. Die Frage ist eher inwieweit der Vater das Recht hat die Pässe zurückzuhalten.
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Antwort #11 - 20.02.2015 um 10:55:46
 
@Saxonicus:

Er wollte die Pässe haben um sich Kopien davon zu machen, was natürlich ein Hinterhalt war. Jetzt rückt er die Pässe des Kindes nicht wieder heraus.
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Antwort #12 - 20.02.2015 um 11:07:30
 
Saxonicus schrieb am 20.02.2015 um 10:15:12:
Wieso kommt er dann überhaupt in den Besitz der Pässe des Kindes ?


das ist doch sowas von egal... er hat sie und damit ist die Sachlage geklärt.

Prince16 schrieb am 20.02.2015 um 10:52:31:
Das Kind besitz einen auch einen amerkanischen Pass.


eben nicht: das Kind besitzt die Pässe nicht, sondern der Vater (ob zu Recht oder zu Unrecht sei dahingestellt). "Besitz" bedeutet tatsächlich darüber verfügen können. Wenn der biol. Vater den US-Pass nicht rausrücken will, dann ist ja zu prüfen, ob die Mutter bei der US-Botschaft einfach einen neuen Pass für das Kind beantragen könnte. Wenn das erfolgreich laufen würde, dann(!) würde das Kind wieder einen US-Pass besitzen.
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Antwort #13 - 20.02.2015 um 11:15:54
 
Wenn sie die Pässe als verloren/gestohlen/unterdrückt meldet und dann bei der US-Botschaft einen neuen Pass beantragt, dann werden die Botschaftsmitarbeiter sagen: "Hier haben Sie den Pass" oder "Bringen Sie uns Papier x und y mit".

Und wenn sie die Papiere x und y beibringen muss, dann ist das schonmal eine ganz konkrete Forderung. Wer weiß wer als Vater im US-amerikanischen Geburtsregister eingeschrieben ist? Oder wie das Sorgerecht geregelt ist?

Ansonsten müsste man Anwälte einschalten um das zu klären
http://www.manila.diplo.de/contentblob/167902/Daten/4174074/ddatei_rechtsanwaelt...
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Antwort #14 - 20.02.2015 um 11:54:13
 
Hallo Zusammen, ich glaube das Hauptproblem ist nicht die Pass Situation, sondern das Recht das leiblichen Vaters bei unehelichen Kindern.
Meine Verlobte kann ohne Probleme den philippinischen Pass für Ihren Sohn wieder beantragen. Der amerikanische Pass ist in dem Moment auch nicht wichtig.
Hier geht es mehr darum, ob der leibliche Vater verhindern kann das meine Verlobte mit ihrem Sohn zu mir nach Deustchland zieht.
Meiner Meinung nach, kann und darf er das nicht.
Die beiden haben ein nichteheliches Kind und waren nie verheiratet.

Liebe Grüsse


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