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bei Trennung, muss ich Auszug der Frau melden? (Gelesen: 1.294 mal)
kasimir123
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Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: marokkanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag bei Trennung, muss ich Auszug der Frau melden?
18.02.2015 um 18:38:24
 
entschuldigt meine frage bin fast in der selben situaton
also wenn man durch die FZF enreist einen Termin bei der ABH fuer die AE  hatte dauert es zwei drei wochen bis man seinen Aufentheiltstittel erhaelt der dann eins zwei oder drei jahre sein wird 
wenn es dann zur trennung kommt und meine ex frau die deutsche staatsbuergerin ist auszieht bekommt die AHB ja erstmal nichts ueber ihren auszug mit
bin ich dann verpflichtet dieses zumelden oder ist es mir ueberlassen
weil ich jetzt noch mal fragen moechte wie es dann mit meinem verbleib aussehen wuerde mit dem Aufenthalt den ich bekommen haette und wenn ich eine neue Ehe eingehen moechte
kann jemand vielleicht noch was naeheres dazu sagen
vielen dank
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 18.02.2015 um 18:52:35
 
"fast" genauso ist trotzdem anders. Ein Admin wird Dir und Deiner Frage daher wohl demnächst einen eigenen Thread spendieren.

kasimir123 schrieb am 18.02.2015 um 18:38:24:
wenn es dann zur trennung kommt und meine ex frau die deutsche staatsbuergerin ist auszieht bekommt die AHB ja erstmal nichts ueber ihren auszug mit
bin ich dann verpflichtet dieses zumelden oder ist es mir ueberlassen 


Wenn eine Trennung erfolgt, dann geschieht dies meist durch einen Auszug eines Partners aus der Wohnung. Dieser Partner geht dann zur Meldestelle und meldet sich um; ggf. erfolgt dann schon eine Info an die ABH - hängt aber davon ab, wie die Arbeit zwischen ABH und Meldestelle geregelt ist. Und ansonsten bist Du im Normalfall nicht verpflichtet, die Trennung zu melden.

kasimir123 schrieb am 18.02.2015 um 18:38:24:
wie es dann mit meinem verbleib aussehen wuerde mit dem Aufenthalt den ich bekommen haette und wenn ich eine neue Ehe eingehen moechte 


Die AE bleibt erstmal gültig. Allerdings müsste vor einer neuen Ehe ja noch eine Scheidung erfolgen - und jedenfalls in Deutschland ist dazu normalerweise ein Trennungsjahr erforderlich (vorher) und das Verfahren bis zur Rechtskraft u.U. langwierig.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 18.02.2015 um 18:56:54
 
kasimir123 schrieb am 18.02.2015 um 18:38:24:
....wenn es dann zur trennung kommt und meine ex frau die deutsche staatsbuergerin ist auszieht bekommt die AHB ja erstmal nichts ueber ihren auszug mit 

Doch, weil das Einwohnermeldeamt die Ummeldung (den Auszug) Deiner Frau der ABH mitteilt.

kasimir123 schrieb am 18.02.2015 um 18:38:24:
weil ich jetzt noch mal fragen moechte wie es dann mit meinem verbleib aussehen wuerde mit dem Aufenthalt den ich bekommen haette und wenn ich eine neue Ehe eingehen moechte 

Dazu müsstest du erst einmal geschieden sein.

Der Zweck Deines Aufenthalts ist die Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft mit Deiner Angetrauten. Wenn diese eheliche Lebensgemeinschaft infolge Trennung nicht mehr stattfindet, ist der Aufenthaltszweck nicht mehr gegeben und somit erlischt auch Dein Aufenthaltstitel.

Es liegt nun an der ABH, ob sie Deine Aufenthaltserlaubnis storniert, befristet, sie auslaufen lässt oder Dir ggf. eine AE auf einer anderen Grundlage erteilt.
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #3 - 18.02.2015 um 19:38:45
 
Saxonicus schrieb am 18.02.2015 um 18:56:54:
Einwohnermeldeamt die Ummeldung (den Auszug) Deiner Frau der ABH mitteilt.


wobei halt beim Auszug des deutschen Ehepartners eigentlich keine Information ensteht, die eine Meldestelle an die ABH (unaufgefordert) weitergeben dürfte. Aber das ist halt häufig nur Theorie.
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