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Unehelicher Vater will seine Kinder nach Deutschland bringen (Gelesen: 1.954 mal)
klausdieter
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Unehelicher Vater will seine Kinder nach Deutschland bringen
11.02.2015 um 07:52:12
 
Ich bin biologischer also unehelicher Vater von zwei Kindern. 10 und 7 Jahre alt.

Beide wurden in Thailand geboren.

Beide haben eine deutsche Geburtsurkunde und einen deutschen Pass. Auch thai Geburtsurkunde und Thai Pass. In Thailand hat Mama 100% Sorgerecht.

Imigration bescheinigt mir dass ich seit Jahren fuer die Kinder sorge. Sorgerecht hab ich keines. Nur bezahlen darf ich.

Die Kinder tragen meinen Namen, Vaterschaft ist anerkannt und Gemeinsame Elterliche Sorge gem. 1626a BGB wurde an der Botschaft BKK gemacht.

Jetzt will Mama sich von mir trennen  hä? . Sie will dass die Kinder bei mir bleiben und nach Deutschland ziehen zwecks Schulausbildung. Gern mit Abschluss.

Ich war auch schon in Deutschland mit der Tochter um eine Schule zu finden, die Ausreise war problemlos. Grundschule will Tochter gern nehmen. Ich wollte dass sie das Schuljahr in Thailand beendet und dann ..

beide Kinder nach Deutschland bringen. Aber mir fehlt das thailaendische Sorgerecht. Mama hat in thailand 100 %. Wir waren nicht beim thail. Familiengericht. Auf der anderen Seite jedoch habe ich das deutsche gemeinsame Sorgerecht nach 1626.

1. kann mir in Deutschland kidnapping unterstellt werden ? Mama schreibt mir gern dass es keines ist, die Kinder wollen ja zu mir, aber ist das rechtsgueltig ? 

2. wen kann ich fragen ? Hier in Thailand war ich schon bei mehreren Rechtsanwaelten, die mir widerspruechliche Antworten geben.

3. Streit mit Mama gibt es nicht. Aber was ist, wenn die nach 3 Jahren auf einmal ihre Kinder sehen will ?

4. Die Tochter will unbedingt nach Deutschland.

5. Was muss ich alles beachten ? ? ?
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Muleta
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Antwort #1 - 11.02.2015 um 08:17:47
 
1.) Wenn die gemeinsam Sorgeberechtigten (Deutschland) bzw. Alleinsorgeberechtigte (Thailand), ein Kind an einen anderen Ort schicken, dann ist das keine Entführung. Könnte auch ein Internat sein oder was auch immer. Eine notarielle Erklärung des Kindesmutter wäre da ggf. sinnvoll.
2.) -
3.) Wenn die Kinder in Deutschland wären, gälte Art. 21 EGBGB. Die Eltern müssten sich also einigen. Im Zweifel bleibt das Kind dort, wo es gerade ist.
4.) -
5.) http://dejure.org/gesetze/BGB/1629.html . Du solltest für den Fall der Fälle darauf vorbereitet sein, dir das alleinige Sorgerecht in Teilbereichen zusprechen zu lassen. Das dürfte insbes. für die Gesundheitsfürsorge gelten.
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klausdieter
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Antwort #2 - 07.07.2016 um 09:37:39
 
- bin inzwischen seit  1 Jahr mit den beiden Kindern in Deutschland und stelle fest:

zu 1. - Die Anmeldebehörde in Trier und in Bremerhaven haben beide hochnotpeinlich das " gemeinsame Sorgerecht " geprüft. Die Orginalunterlagen von der deutschen Botschaft mussten vorgelegt werden. Die Behörde in Bremerhaven hat dringend geraten, ein alleinige Sorgerecht einzuklagen.

zu 2. - keine Ahnung

zu 3. - a. Dem Arzt in D ist aufgefallen, dass mir alle Impfungen der Kinder nicht bekannt sind. Mutter weis auf Anfrage nichts, die Kinder wurden z.T. automatisch in der Schule geimpft, angeblich keine Unterlagen.
b. die Krankenkasse hat problemlos die Kinder bei mir versichert.
c. ob die ärztliche Versorgung in D besser ist wage ich zu bezweifeln.
d. Mama ist inzwischen abgetaucht.

4. Tochter hat inzwischen Deutschland kennen gelernt, ihr ist es egal ob Deutschland oder Thailand.  hä?
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Obst88
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Antwort #3 - 07.07.2016 um 10:02:04
 
klausdieter schrieb am 07.07.2016 um 09:37:39:
c. ob die ärztliche Versorgung in D besser ist wage ich zu bezweifeln.


Ich war einmal in Bangkok im privaten Krankenhaus und einmal in der tiefsten Provinz. In Bangkok war alles hochmodern und sauberer als in Deutschland, aber das Provinzkrankenhaus war dann schon ein kleiner (eigentlich großer) Schock. Da ist die ärztliche Versorgung in Deutschland mit Sicherheit durchgängig besser.
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