khanrana schrieb am 19.02.2015 um 10:54:47:Wie du bereits erwähntest, erhalten wir leider keinen Online Termin bei der Botschaft in Islamabad. Ich habe in diesem Zusammenhang leider nicht verstanden, welches Antragsformular wir ausfüllen müssen um es zur Botschaft zu faxen?
Falls der hier lebende Mann wirklich anerkannt hat, also eine
AE nach § 25, Abs. 1 oder § 25, Abs. 2 (1. Alternative)
AufenthG und damit einen blauen Pass erhält, gilt die 3-Monatsfrist ab dem BAMF-Bescheid. Nur in diesen drei Monaten ist der Familienanachzug (Ehepartner, minderjährige Kinder) ohne die üblichen Bedingungen möglich, d.h. ohne LU-Sicherung, ohne Wohnungsnachweis, ohne A1-Zertifikat.
Um die Drei-Monats-Frist einzuhalten, hat er zwei Möglichkeiten:
1) sie bucht innerhalb dieser drei Monate einen Termin.
2) er geht zur Ausländerbehörde und beantragt die Zustimmung zur
FZF oder die
Vorabzustimmung.
Zu 2) egal wie die
ABH entscheidet, die Frist ist gewahrt, egal wie lange es später dauert. Er sollte also durch einen Brief mit einer Zeile schon mal die Frist wahren, um diesen Punkt zu erledigen.
Wie lange dauert denn das ganze Prozedere bis die Frau und die Kinder ihr Visum erhalten? Nach Angaben der Botschaft liegt die Bearbeitungszeit ja bei 6 Monaten. [/quote]