Schönen guten Tag,
ich möchte das Thema FreizügG/EU mit euch besprechen. Es geht um die Daueraufenthaltsbescheinigung für EU-Bürger nach 5 Jahren Aufenthalt in Deutschland.
zB. Fall meiner Frau, sie ist 2010 nach D zu mir gekommen, in dieser Zeit hat sie Arbeit gesucht, leider klappt davon nix, da es 2 Gründe dafür vorlagen, erster war dass Ungarer/Innen bräuchten eine Arbeitserlaubnis, zweiter Grund war, dass Uni-Abschluss meiner Frau entspricht nicht, was die AG in D sehen möchten.
Zusammenfassung 1 : in den ersten 2 Jahren war nicht wirklich erfolgreich mit einem Job. ( ganz kurzfristige Tätigkeiten )
Nach diesen 2 Jahren hat sie entschieden das Studium in D anzufangen, während des Studiums hatte sie eine Beschäftigung von ca 13 Monaten gehabt, ( Sozialversicherungsplichtig ), danach keine Arbeit mehr bis Heute.
Zusammenfassung 2 : in diesen ca 5 Jahren hat sie nur ca 2 Jahren gearbeitet.
Auf vielen Seiten habe ich gelesen, dass als Voraussetzung für die Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts ist, dass der EU-Bürger während der gesamten ersten 5 Jahren Freizügigkeitsberechtigt war.
Leistungen jeglicher Art wurden nie von uns bezogen.
Krankenversichert war sie immer seit 2010 mit mir oder durch AG als sie Tätig war.
Wovon wir bisher gelebt haben, war immer anders, Zeiten mit Unterstützung der Eltern, und gab Zeiten durch Arbeit, auch Zeiten wo beides durch Eltern und Job.
könnte bitte jemand uns die Sachlage erklären, ob meine Frau während dieser Zeit Freizügigkeitsberechtigt war.
Vielen Dank