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Namensänderung bei Einbürgerung (Gelesen: 3.797 mal)
lxryua
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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26.01.2015 um 09:26:49
 
Guten Morgen,

ich hoffe, dass ihr mir bei meinem Problem weiterhelfen könntet.

Vor 6 Monaten habe ich einen Einbürgerungsantrag gestellt und muss nun noch auf die Zusicherung warten, um eine Entlassung aus meiner alten Staatsbürgerschaft zu beantragen.

Jedoch möchte ich meinen ungeliebten Vornamen (es gibt ihn auch auf deutsch) "verenglischen". Dieser wird seit vielen Jahren von allen aus meinem Umfeld verwendet.

Zudem will ich meinen Nachnamen ändern, da ich diesen immer buchstabieren muss und dieser aufgrund seiner komplizierten Schreibweise zum Nachteil ist. Ehrlicherweise habe ich seit meiner tiefsten Kindheit ein Problem mit ihm.
Vor vier Jahren erhielt ich über die Botschaft einen neuen Pass, dabei wurde die russische Schreibweise zur ukrainischen geändert. Diesbezüglich gab es nirgends Probleme, außer Gezicke "du kannst doch wirklich nicht die Schreibweise deines Opas annehmen" bei dem für Einbürgerungen zuständigen MA der ABH  Laut lachend

Wenn ich keinen ähnlichen wählen darf, dann sollte die Annahme des Nachnamens meiner Mutter (einfach und weltweit problemlos aussprechbar) doch kein Problem darstellen?


Ich studiere an einer internationalen Uni und werde in Zukunft in verschiedenen Ländern tätig sein. Menschen mit einfachen, angenehm klingenden oder mit leicht zu merkenden Namen haben bekanntlich bessere Karrierechancen, da Zungenbrecher nicht zu merken sind...

Wie soll ich nun vorgehen? Kann ich nach der Entlassungsbescheinigung bei der ABH meinen Namen ändern? In der Ukraine ist dieser Prozess problemlos möglich. Ich würde einfach einen neuen Pass mit neuem Namen ausgestellt bekommen.
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Odysseus
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... grinsend grüßt der
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Antwort #1 - 26.01.2015 um 12:00:55
 
Der Vorname kann "eingedeutscht" werden - also deutsche Version, nicht Übersetzung!! -
Die englische Variante könnte aus meiner unmaßgeblichen Sicht - bin kein Standesbeamter - möglich sein, wenn die in Deutschland gebräuchlich ist (Alle Kevins und Mandys in diesem Lande wissen, was ich meine)
Guggemal ins Hinweisblatt.

Der Familienname muss dem Grunde nach erhalten bleiben, also aus Sznaidar kann Schneider gemacht werden.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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Aras
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Antwort #2 - 26.01.2015 um 12:06:41
 
Der Witz ist doch, dass man jeden in Deutschland verbreiteten Namen nutzen kann. Man muss nur ne Anfrage ans Einwohnermeldeamt stellen und nachfragen wieviele Träger dieses Namens gibt.

So ist auch schon Mohammed nach der Einbürgerung möglich  Zunge
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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lxryua
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 26.01.2015 um 16:27:06
 
Odysseus schrieb am 26.01.2015 um 12:00:55:
Der Vorname kann "eingedeutscht" werden - also deutsche Version, nicht Übersetzung!! -


Lt. Wikipedia ist mein Vorname griechisch. Wird aber gerne als "deutsch" bezeichnet, obwohl dieser hauptsächlich nur in Russland, der Ukraine usw sowie in Skandinavien verbreitet ist...

Odysseus schrieb am 26.01.2015 um 12:00:55:
Die englische Variante könnte aus meiner unmaßgeblichen Sicht - bin kein Standesbeamter - möglich sein, wenn die in Deutschland gebräuchlich ist 


Ich heiße nicht Kevin etc.  Laut lachend Die englische Variante haben zumeist in Deutschland englischsprachige Migranten. Diese hört sich wesentlich angenehmer an...

Odysseus schrieb am 26.01.2015 um 12:00:55:
Der Familienname muss dem Grunde nach erhalten bleiben, also aus Sznaidar kann Schneider gemacht werden. 


Meinen Familiennamen möchte ich nicht "eindeutschen". Ich möchte lediglich den Nachnamen meiner Mutter in ukrainischer Form annehmen.

Sie hat derzeit nicht vor sich einbürgern zu lassen, wird aber in einigen Monaten einen neuen ukrainischen Pass, der erneuert werden musste ohne die russische Variante erhalten.

Wieso sollte dies nicht möglich sein?

Aras schrieb am 26.01.2015 um 12:06:41:
Der Witz ist doch, dass man jeden in Deutschland verbreiteten Namen nutzen kann. Man muss nur ne Anfrage ans Einwohnermeldeamt stellen und nachfragen wieviele Träger dieses Namens gibt. 


Meinst du jetzt eine "normale" Namensänderung wie sie bei deutschen Staatsbürgern üblich ist?
Eine solche ist ja mit sehr hohen Kosten verbunden und ziemlich schwer durchzusetzen....

Oder gibt es für Neueingebürgerte einen "Sonderstatus"?
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Aras
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Antwort #4 - 26.01.2015 um 18:31:50
 
Nein, ich meine schon die Namenserklärung nach der Einbürgerung.

Was ist denn ein deutscher Name?

ein Name ist dann deutsch, wenn er häufig genug im deutschen Sprachraum auftritt. Also bspw. Nimmt man alle Namen von deutschen Staatsangehörigen und ermittelt die Häufigkeitsklasse und dann wenn es weniger als Häufigkeitsklasse von sagen wir mal 15 hat, dann ist es im aktiven Sprachgebrauch und somit ein deutscher Name.

darum kann auch einer mohammed heissen, weil es bestimmt ne Menge deutscher mohammeds gibt.

sag doch mal, welcher vorname dir vorschwebt?
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Antwort #5 - 27.01.2015 um 07:18:46
 
Hallo lxryua,

die nach einer Einbürgerung zulässigen Erklärungen zur Namensführung ergeben sich aus Art. 47 EGBGB. In der oben beigefügten Datei kann man gut die verschiedenen Möglichkeiten sehen.

Die Wahl eines völlig neuen Nachnamens sieht Art. 47 EGBGB nicht vor, lediglich die "Eindeutschung".

Deshalb:
lxryua schrieb am 26.01.2015 um 16:27:06:
Meinst du jetzt eine "normale" Namensänderung wie sie bei deutschen Staatsbürgern üblich ist?Eine solche ist ja mit sehr hohen Kosten verbunden und ziemlich schwer durchzusetzen....

Sofern die einen anderen Nachnamen haben möchtest, kommst du am Namensänderungsgesetz nicht vorbei.

lxryua schrieb am 26.01.2015 um 09:26:49:
Zudem will ich meinen Nachnamen ändern, da ich diesen immer buchstabieren muss und dieser aufgrund seiner komplizierten Schreibweise zum Nachteil ist. Ehrlicherweise habe ich seit meiner tiefsten Kindheit ein Problem mit ihm. 

Mit dieser Argumentation stehen die Chancen für eine Namensänderung gar nicht schlecht.

Schau mal in Nummer 36 der Verwaltungsvorschrift zum Namensänderungsgesetz, das könnte bei dir passen. Natürlich darf der gewünschte neue Name nicht auch schwer zu buchstabieren sein...

Gruß
Richter
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Antwort #6 - 27.01.2015 um 08:58:50
 
Andererseits - sofern die Variante "Namensänderung in der Ukraine" nicht mit zu hohem Aufwand verbunden ist, geht es natürlich auch über diesen Weg.

Anschließend ist dann bei der Einbürgerung viel weniger Aufwand um die gewünschte Namensänderung ...
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