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vorgezogene unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 1.967 mal)
Nina24
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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24.01.2015 um 19:30:26
 
Hallo, ich hätte eine Frage. Mein Mann lebt seit 3 Jahren in Deutschland. Er ist im Februar 2012 mit einem Sprachvisum nach Deutschland zu mir gekommen und im November 2012 haben wir geheirater. Er hat zur Zeit eine befristete Aufenthaltserlaubnis die wohl im November 2015 in eine unbefristete umgewandelt werden müsste. Nun zu unserer Frage: gibt es eine Möglichkeit diese schon früher zu bekommen? Er arbeitet seit 1,5 jahren bei einer Zeitarbeitsfirma und wird dieses Jahr einen Festvertrag bekommen. Dieser wird aber nur unbefristet wenn er eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat... Für Antworten wären wir sehr dankbar
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Eins
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Eins, Zimbabwe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 24.01.2015 um 19:43:08
 
Voraussetzung für die NE sind 3 Jahre in Deutschland und 2 Jahre gelebter Ehe. Aus meiner sicht sind diese im Februar erfüllt und ihr könnt dann die NE beantragen.
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Nina24
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 24.01.2015 um 19:53:34
 
Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort. Kannst du mir vlt sagen wo ich die Gesetzesgrundlage finde? Habe im Internet immer nur etwas von 3 Jahren gelesen aber nichts was zu unserem Fall passt.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 24.01.2015 um 19:55:57
 
Das sind die Voraussetzungen für die Einbürgerung nach § 9 StAG. Für eine NE müsste es drei Jahre mit einer familiären AE sein.

Ihr könntet jedenfalls versuchen, ab Zeitpunkt der Eheschließung die drei Jahre zu zählen (sofern die ABH da mitmacht). Oder Dein Mann lässt sich einbürgern wenn das will, die Voraussetzungen dazu erfüllt und u.A. auch bereit wäre, auf seine türkische Staatsangehörigkeit zu verzichten.
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Nina24
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 24.01.2015 um 20:01:25
 
Hallo, vielen dank für die Antwort. Also rechnerisch konnte er ja dann die NE erst im November bekommen da die familiäre Ae erst mit der Heirat erteilt wurde.vorher hatte er ja nur das Sprachvisum..Der Festvertrag wird wohl aber schon im Juni kommen.
Konnte er denn schon die Einbürgerung beantragen? ich dachte das geht auch erst nach 5 oder 7 Jahren?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 24.01.2015 um 20:06:18
 
Nina24 schrieb am 24.01.2015 um 20:01:25:
ich dachte das geht auch erst nach 5 oder 7 Jahren? 


ne, für Deutschverheiratete gilt Antwort #1 hinsichtlich der Aufenthaltszeiten. Mit Entlassung aus der TR-StAng kann das Verfahren aber tatsächlich mehrere Monate dauern, beantragen kann er die Einbürgerung aber jetzt schon (wenn die restlichen Voraussetzungen vorliegen, vgl. http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/regel.htm).
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Nina24
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 24.01.2015 um 20:22:16
 
Also die Voraussetzungen hätte er ja dann erfüllt. Sind ein B1 zertifikat und ein erfolgreich absolvierter Integrationkurs mit entsprechendem Zertifikat vom BAMF ausreichend oder müsste er trotzdem einen Sprachtest und Einbürgerungstest machen?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 24.01.2015 um 21:09:08
 
Sprachtest nein; Einbürgerungstest i.d.R nein wenn er den Test "Leben in Deutschland" mit 17 richtigen Anworten von 33 bestanden hat.
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Nina24
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 24.01.2015 um 21:14:51
 
Ja hat mit 27 punkten bestanden.super vielen dank für die hilfe. Die dame von der Ausländerbehörde hat uns direkt abgewimmelt. Mein mann wird dann Montag gleich anrufen.
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