cheops schrieb am 24.01.2015 um 19:21:26:"Visumsantrag gestellt" ... und von A-D wurde "D" angekreuzt.... der Typ im Konsulat meinte, dass sie mit diesem Stempel aktuell keinen Zugang zu Schengen bekommen würde...
Hallo,
das ist, so formuliert, falsch.
Es ist nur so, dass damit die Beantragung einer
AE in DEU über diese Botschaft dokumentiert wird. Die Folge ist, dass Anträge auf Visa d. Typs "C" ("Besuchsvisa") dort oder an AVen anderer Schengenpartner genauer und sehr viel kritischer geprüft werden, weil der Generalverdacht besteht, dass mit einem beantragten C-Visum das ordentliche Verfahren für das D-Visum umgangen / abgekürzt werden soll / könnte.
Zitat:@nonjo: ??? all diese Unterlagen wollte bereits das Konsulat sehen... sonst hätten sie den Antrag gar nicht angenommen...
Ich bin zwar nicht nonjo, aber ich erlaube mir, Dir trotzdem zu antworten.
Einige dieser Unterlagen wollte die
AV sicher sehen. Viele davon aber wohl nicht, da völlig irrelevant.
Tatsächlich ist es so, dass Du besser fahren wirst, wenn Du bei Bewertung aller Ratschläge hier darauf hörst, was im Beitrag um 19.19.19 Uhr geschrieben wurde (und zwar nicht deshalb, weil die Zahl so schön ist). Bei einem, soweit hier herauszulesen ist, völligem Standard-08/15-Fall wie bei Dir kannst Du von einer problemlosen Abarbeitung seitens der Behörden ausgehen. Diese kann nunmal 4 Monate, abhängig von
AV und
ABH, dauern und stellt keine besonders lange Dauer dar.
Was Deine Frage bzgl. der "Beschleunigung" angeht - mir ist es bisher unbekannt, dass wegen eines Arbeitsangebots für einen Job mit geringfügigem Verdienst i.H.v. 800,00 EUR (ohne dies abwertend zu meinen) eine beschleunigte Abarbeitung gerichtlich zu erzwingen wäre. Aber ich lasse mich dahingehend gerne stichhaltig belehren, falls ich irre.
Was ich noch anmerken möchte: Weder eine erlaubte Eheschließung während eines Besuchsaufenthalts mit C-Visum, noch eine Eheschließung in Dänemark ist grundsätzlich ein Problem oder auch nur suspekt.
Und eine weitergehende Überprüfung des Backgrounds wg. eines Scheineheverdachts stellt auch eine Ausnahme dar und ist alles andere als der Regelfall.
Mein perönlicher Ratschlag wäre, sich etwas zu entspannen und die Dinge, so alles sich im zeitlich normalen Rahmen bewegt, auch auf sich zukommen zu lassen. Die
ABH hat Deine Kontaktdaten für den Fall der Fälle....
Gruß