erst mal vielen Dank für Deine Antwort, Bayraqiano.
gestern war ich noch mal bei der
EBH. was sie genau verlangen ist
- Verlauf der Rentenversicherungszeiten von beiden Ehegatten mit Ankunft über die Höhe der zu erwartenden Altersversorgung!
Also, bei meiner Seite, da ich fast keine gezahlte Pflichtbeiträge bei der DRV habe, plane ich die Beiträge als Nachweiss zu zeigen, die ich in der Türkei bezhalt habe. Da es einen Abkommen gibt, hoffe ich, es wird ok sein.. Hat jemand vielleicht eine Erfahrung bei diesem Weg?
Allerdings, was mir verwirrt ist, hat die Dame bei der Behörde gesagt, dass monatlich ungefähr 420 Eur Rentenanspruch gewährt werden soll! Natürlich gibt es eine Korrelation zwischen wie höher die Beiträge man bezalt, desto höher der Anspruch ist aber ist es normal, dass man mit einer durchschnittlichen Arbeit in fünf Jahren so viel Anspruch für Rente haben kann?
Danke & Gruß