chris11 schrieb am 23.01.2015 um 01:14:55:Hallo
Meine Frau(Thai),meine Tochter(deutsch) und ich(deutsch) müssen nach Deutschland zurückkehren, weil meine Firma für die Ich in Thailand arbeite fast Bankrott ist und seit Monaten kein Gehalt mehr bezahlt hat.
Meine Frau hat bei der deutschen Botschaft in Bangkok ein Visum,Nachzug zum deutschen Kind, beantragt.
Hallo,
genau das ist der richtige Ansatz, Nachzug der ausländischen Mutter zum deutschen, gemeinsamen Kind.
Zitat:Nun hat mich die Botschaft angerufen und mir gesagt das die AB eine Nachricht geschickt hat, das der Lebensunterhalt meiner Frau nicht gesichert sei und das keiner aus unserer Familie in Deutschland gemeldet ist.Außerdem hat die "nette"Dame der AB bei meinen Eltern angerufen und ihnen gesagt,wenn sie zustimmen müssen sie alle Kosten für meine Frau,unsere Tochter und auch für mich über nehmen.
Wir werden für die erste Zeit ersteinmal bei meinen Eltern wohnen.
Das ist Quatsch.
Deine Ehefrau kann zum gemeinsamen deutschen Kind nachziehen, ohne dass der
LU gesichert oder gar eine
VE abgegeben sein muss.
Also haben Deine Eltern damit absolut nichts zu tun.
Was die Anmeldung angeht: Ihr lebt ja noch in Thailand, eine Anmeldung bei der örtl. Meldebehörde geht ja auch erst bei tatsächlichem Einzug. Mit der Mitteilung, Euren Aufenthalt auf Dauer nach DEU zu verlagern und vorerst im Haus Deiner Eltern unterzukommen, ist die zuständige
ABH bestimmt und fertig ist die Laube.
Das alles wissen aber die Sachbearbeiter der
AV, wohl im Gegensatz zu der ABH-Mitarbeiterin, sehr wohl.
Zitat:Ich habe jetzt erst einmal einen Brief an die Botschaft geschickt, zur Weiterleitung an die AB, in der ich die Gründe für unseren Rückzug nach Deutschland dargestellt habe.
Unnötig und nicht relevant.
Relevant ist, dass Ihr verheiratet seid und ein gemeinsames, deutsches Kind habt und Euren Lebensmittelpunkt dauerhaft nach DEU verlegt.
Zitat:Wenn die AB das Visum für meine Frau ablehnt, was kann ich dann tun. Ich möchte nicht meine Frau und unsere Tochter trennen.
Vielen Dank im voraus
Chris
Das werden sie nicht. Keine Chance.
Fragen dazu: Kind hat deutschen Reisepass? Geburtsurkunde ist thailändisch?
-> möglicherweise werden thailändische Urkunden einem einfachen Prüfungsverfahren seitens der
AV unterzogen, s. Merkblatt:
http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1862892/Daten/1227250/Merkblatt_Tha...Also einfach den Antrag bei der Botschaft einreichen, ich erwarte keine Schwierigkeiten.
Gruß