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Umzug nach Deutschland (Gelesen: 3.800 mal)
Themen Beschreibung: Nachzug zum deutschen Kind
chris11
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Bangkok, Thailand
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Umzug nach Deutschland
23.01.2015 um 01:14:55
 
Hallo
Meine Frau(Thai),meine Tochter(deutsch) und ich(deutsch) müssen nach Deutschland zurückkehren, weil meine Firma für die Ich in Thailand arbeite fast Bankrott ist und seit Monaten kein Gehalt mehr bezahlt hat.
Meine Frau hat bei der deutschen Botschaft in Bangkok ein Visum,Nachzug zum deutschen Kind, beantragt.
Nun hat mich die Botschaft angerufen und mir gesagt das die AB eine Nachricht geschickt hat, das der Lebensunterhalt meiner Frau nicht gesichert sei und das keiner aus unserer Familie in Deutschland gemeldet ist.Außerdem hat die "nette"Dame der AB bei meinen Eltern angerufen und ihnen gesagt,wenn sie zustimmen müssen sie alle Kosten für meine Frau,unsere Tochter und auch für mich über nehmen.
Wir werden für die erste Zeit ersteinmal bei meinen Eltern wohnen.
Ich habe jetzt erst einmal einen Brief an die Botschaft geschickt, zur Weiterleitung an die AB, in der ich die Gründe für unseren Rückzug nach Deutschland dargestellt habe.
Wenn die AB das Visum für meine Frau ablehnt, was kann ich dann tun. Ich möchte nicht meine Frau und unsere Tochter trennen.
Vielen Dank im voraus
Chris
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 23.01.2015 um 02:00:41
 
chris11 schrieb am 23.01.2015 um 01:14:55:
Hallo
Meine Frau(Thai),meine Tochter(deutsch) und ich(deutsch) müssen nach Deutschland zurückkehren, weil meine Firma für die Ich in Thailand arbeite fast Bankrott ist und seit Monaten kein Gehalt mehr bezahlt hat.
Meine Frau hat bei der deutschen Botschaft in Bangkok ein Visum,Nachzug zum deutschen Kind, beantragt.


Hallo,

genau das ist der richtige Ansatz, Nachzug der ausländischen Mutter zum deutschen, gemeinsamen Kind.

Zitat:
Nun hat mich die Botschaft angerufen und mir gesagt das die AB eine Nachricht geschickt hat, das der Lebensunterhalt meiner Frau nicht gesichert sei und das keiner aus unserer Familie in Deutschland gemeldet ist.Außerdem hat die "nette"Dame der AB bei meinen Eltern angerufen und ihnen gesagt,wenn sie zustimmen müssen sie alle Kosten für meine Frau,unsere Tochter und auch für mich über nehmen.
Wir werden für die erste Zeit ersteinmal bei meinen Eltern wohnen.


Das ist Quatsch.
Deine Ehefrau kann zum gemeinsamen deutschen Kind nachziehen, ohne dass der LU gesichert oder gar eine VE abgegeben sein muss.
Also haben Deine Eltern damit absolut nichts zu tun.
Was die Anmeldung angeht: Ihr lebt ja noch in Thailand, eine Anmeldung bei der örtl. Meldebehörde geht ja auch erst bei tatsächlichem Einzug. Mit der Mitteilung, Euren Aufenthalt auf Dauer nach DEU zu verlagern und vorerst im Haus Deiner Eltern unterzukommen, ist die zuständige ABH bestimmt und fertig ist die Laube.
Das alles wissen aber die Sachbearbeiter der AV, wohl im Gegensatz zu der ABH-Mitarbeiterin, sehr wohl.

Zitat:
Ich habe jetzt erst einmal einen Brief an die Botschaft geschickt, zur Weiterleitung an die AB, in der ich die Gründe für unseren Rückzug nach Deutschland dargestellt habe.


Unnötig und nicht relevant.
Relevant ist, dass Ihr verheiratet seid und ein gemeinsames, deutsches Kind habt und Euren Lebensmittelpunkt dauerhaft nach DEU verlegt.

Zitat:
Wenn die AB das Visum für meine Frau ablehnt, was kann ich dann tun. Ich möchte nicht meine Frau und unsere Tochter trennen.
Vielen Dank im voraus
Chris


Das werden sie nicht. Keine Chance.

Fragen dazu: Kind hat deutschen Reisepass? Geburtsurkunde ist thailändisch?

-> möglicherweise werden thailändische Urkunden einem einfachen Prüfungsverfahren seitens der AV unterzogen, s. Merkblatt: http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1862892/Daten/1227250/Merkblatt_Tha...

Also einfach den Antrag bei der Botschaft einreichen, ich erwarte keine Schwierigkeiten.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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chris11
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 23.01.2015 um 03:06:12
 
Hallo
Veilen Dank für die Antwort
Wir hatten das Visum bereits beantragt und ich bekam nach 2 Wochen den Anruf der Botschaft.
.
Kind hat deutschen Reisepass und deutsche Geburtsurkunde. Thailändische Heiratsurkunde ist beglaubigt.
Chris
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 23.01.2015 um 09:38:53
 
Falls Du die Diskussion per Mail abwickelst: Du kannst den "Bürgerservice des Auswärtigen Amtes" (in Berlin) mit einbeziehen. Hast Du die Auskunft schriftlich? Tonband-Ansage ist natürlich schwer weiterzuleiten.

Versuch es auf jeden Fall per Mail, damit Du (richtige oder falsche) Auskünfte vorliegen hast und an "höhere Stellen" weiterleiten kannst.
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chris11
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 23.01.2015 um 10:32:58
 
Hallo
leider nicht, nur das was mir meine Eltern und der Beamte der Botschaft gesagt haben.
Chris


reinhard schrieb am 23.01.2015 um 09:38:53:
Falls Du die Diskussion per Mail abwickelst: Du kannst den "Bürgerservice des Auswärtigen Amtes" (in Berlin) mit einbeziehen. Hast Du die Auskunft schriftlich? Tonband-Ansage ist natürlich schwer weiterzuleiten.

Versuch es auf jeden Fall per Mail, damit Du (richtige oder falsche) Auskünfte vorliegen hast und an "höhere Stellen" weiterleiten kannst.

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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 23.01.2015 um 12:10:31
 
chris11 schrieb am 23.01.2015 um 01:14:55:
Nun hat mich die Botschaft angerufen und mir gesagt das die AB eine Nachricht geschickt hat, das der Lebensunterhalt meiner Frau nicht gesichert sei und das keiner aus unserer Familie in Deutschland gemeldet ist.Außerdem hat die "nette"Dame der AB bei meinen Eltern angerufen und ihnen gesagt,wenn sie zustimmen müssen sie alle Kosten für meine Frau,unsere Tochter und auch für mich über nehmen.

Ganz ruhig, was du wiedergegeben hast stimmt doch (fast) alles:
Euer LU ist nicht gesichert, keiner von euch ist in Deutschland gemeldet und falls deine Eltern zustimmen eine AE abzugeben, werden sie Kosten übernehmen müssen.

Aber da wird nicht gesagt, dass die ABH ihre Zustimmung oder die AV die Erteilung des Visums von irgendetwas davon abhängig macht.

Sag deinen Eltern, sie sollen sich auf keinen Fall zu irgendetwas verpflichten, höchstens bestätigen, dass ihr anfänglich bei ihnen einziehen dürft.

Du kannst eine E-Mail an die Visastelle schicken und nachfragen, ob du bei einem kürzlichen Anruf etwas falsch verstanden hast und schreiben, dass du weiterhin davon ausgehst, dass im Fall deiner Frau
1. die gemeinsame Einreise von Mutter und Kind möglich ist
2. gesicherter LU nicht Voraussetzung für die Erteilung des FZF Visums der Mutter ist.
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chris11
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 23.01.2015 um 12:29:36
 
Hallo
Danke fuer die Antwort.
Ist da ein ein Gesetz fuer zustaendig, was ich gegebenenfalls mit angeben kann?
Danke Chris
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erne
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Antwort #7 - 23.01.2015 um 13:07:07
 
chris11 schrieb am 23.01.2015 um 12:29:36:
Ist da ein ein Gesetz fuer zustaendig, was ich gegebenenfalls mit angeben kann?


aber ja

http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#28

Zitat:
Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen. Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden


"in der Regel" kannst du streichen, weil Ausnahmen von der Regel nicht greifen.


und welchen Quatsch die ABH erzählt hast, merkst du hier
chris11 schrieb am 23.01.2015 um 01:14:55:
gesagt,wenn sie zustimmen müssen sie alle Kosten für meine Frau,unsere Tochter und auch für mich über nehmen.

damit würde man Deutschen die Einreise nach D verweigern.
Absoluter Unding.
WEnn das Ernst gemeint war, braucht der ABHler *dringend* eine Nachschulung oder andere einfachere Aufgaben wie Bodenfegen.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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blubb


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Antwort #8 - 23.01.2015 um 13:33:33
 
So ist es.
Und was
Zitat:
1. die gemeinsame Einreise von Mutter und Kind möglich ist

angeht, könntest Du auf die AVWV zum AufenthG, Nr. 28.1.3., letzter Absatz, hinweisen. Falls überhaupt erforderlich.

Gruß
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chris11
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Antwort #9 - 23.01.2015 um 13:39:56
 
Hallo
Vielen Dank für die Antworten.
Dann hoffen wir mal das das Visum schnell bewilligt wird.
Chris
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chris11
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #10 - 20.02.2015 um 02:33:46
 
Hallo
leider habe ich noch keine positive Antwort der AV erhalten.Ich hatte schon einmal per E-mail nachgefragt und die Antwort bekommen, das noch keine Freigabe der AB erfolgt ist. Jetzt wollte ich einmal fragen ob es eine Möglichkeit gibt die Sache zu beschleunigen. Nächste Woche sind es 2 Monate, und auf der kleinen Zettel den die AV in den Pass meiner Frau getackert hat, steht das es bis zu 2 Monaten dauern kann.
Danke Chris
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Antwort #11 - 20.02.2015 um 04:19:49
 
chris11 schrieb am 20.02.2015 um 02:33:46:
bis zu 2 Monaten 

Steht das wirklich genau so da?

Es gibt keine zeitliche Obergrenze bis zur Entscheidung, kann also auch länger dauern. Und nationale Antragsverfahren laufen ziemlich oft mehr als zwei Monate.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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chris11
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Antwort #12 - 20.02.2015 um 09:35:02
 
Hello
Habe heute die Antwort von der AV bekommen das sie das Visum abholen kann.
Chris
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