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Nach Heirat in Hongkong wie kann es weitergehen mit FZF (Gelesen: 7.244 mal)
HansK
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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22.01.2015 um 13:54:20
 
Hallo an Alle,

meine Frau, Philippina und ich, Deutscher, haben vor 2 Wochen in Hongkong geheiratet.
Sie lebt auf den Philippinen, Hausfrau und Mutter von 2 Kindern die zur Schule gehen. Ich bin selbständig, zur Zeit in Berlin tätig komme aber aus NRW.

Ich überlege nun was der beste Weg für die Familienzusammenführung sein könnte. Ich denke mal hier sind wirklich Experten ..... da in anderen Foren doch sehr unterschiedliche Antworten zu einem Thema komme.

Die erste Frage nun: Wenn wir die FZF im Rahmen eines Visantrages bei der deutschen Botschaft Manila machen, erfolgt dann auch eine Dokumentenprüfung meiner Frau? Ich habe da unterschiedliche Sachen gelesen...mal ja..mal nein da davon ausgegangen wird die Dokus seien geprüft wegen der Apostille des High Courts in HKG.

Zweite Frage: A1 Nachweis. Ist dieses Übel schon gestorben oder oder? Sie kann wegen der Kinder bestimmt nicht an einem Kurs teilnehmen. Daher lernen wir beide seit mehr als 2 Jahren deutsch...

Dritte Frage: Ich habe ja auch die Möglichkeit in ein anderes EU Land zu gehen. Wegen Wohnsitz in NRW bietet sich BE,NL an, auch Tschechien oder Polen würde sich anbieten wegen Langzeitvertrag in Berlin. Hat jemand da Erfahrungen mit diesen Ländern.

Vierte und letzte Frage: Wie sieht es mit einem Besuchsvisum aus? Ich weiss Rückkehrbereitschaft muss gegeben sein, aber reichen da die Kinder als Grund?
Gibt es eventuell andere Wege die ich nicht kenne?

Erst einmal Danke im voraus....... HansK

Daddys' Änderung:
Der Schwerpunkt deiner Frage liegt sicherlich im Bereich Ehe & Familie, auch wenn etwas EU- und SchengenR durch die Fragestellung berührt ist. Daher hab' ich den Thread hierher verschoben... Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 22.01.2015 um 14:35:29 von Daddy »  
 
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reinhard
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Antwort #1 - 22.01.2015 um 14:12:49
 
Der normale Weg ist: FZF-Visum beantragen (Formular: Antrag auf Aufenthaltserlaubnis). Die Behörden entscheiden, ob eine Dokumentenprüfung notwendig ist.

Das A1-Zertifikat muss eingereicht werden. Wenn sie seit zwei Jahren lernt, dürfte das kein Problem sein.

Besuchsvisum kann sie ausprobieren. Aber wenn sie hier leben will, sollte sie sich auf das FZF-Visum konzentrieren und erst mal die A1-Prüfung angehen.
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Antwort #2 - 22.01.2015 um 14:19:13
 
HansK schrieb am 22.01.2015 um 13:54:20:
Wenn wir die FZF im Rahmen eines Visantrages bei der deutschen Botschaft Manila machen, erfolgt dann auch eine Dokumentenprüfung meiner Frau? 


Davon würde ich ausgehen, denn deine Frau wird ja auf den Philippinen geboren worden sein.

HansK schrieb am 22.01.2015 um 13:54:20:
A1 Nachweis. Ist dieses Übel schon gestorben oder oder?


Kommt drauf an, ob die Kinder deutsch sind oder nicht. Wenn sie die FZF zu dir als Ehemann beantragt, dann muss sie A1-Kenntnisse nachweisen.
Sie muss auch keinen separaten Kurs machen, lediglich einen Test bei einem GI. Lernen kann sie jederzeit privat und nach zwei Jahren deutsch lernen müsste sie doch das A1-Testat bekommen.

HansK schrieb am 22.01.2015 um 13:54:20:
Wie sieht es mit einem Besuchsvisum aus? Ich weiss Rückkehrbereitschaft muss gegeben sein, aber reichen da die Kinder als Grund?


Da würde ich nicht drauf wetten. Es ist gerade auf den Philippinen durchaus üblich, dass die Kinder nicht bei der leiblichen Mutter aufwachsen - so hat neulich erst jemand hier ausführlich berichtet - und da könnte man auf die Idee kommen, dass sie die Kinder "zwischenparkt" und später nachholen will.

Wenn das nicht deine leiblichen Kinder sind und eine Einreise der Kinder nach Deutschland geplant ist, dann muss der LU für diese Kinder sichergestellt sein, da die Kinder nicht zu dir, sondern zu der ausländischen Mutter einreisen. Dann sind je nach Alter möglicherweise auch noch Sprachkenntnisse nachzuweisen. Wie alt sind denn die Kinder und ist denn geplant, dass sie auch hierherkommen?
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 22.01.2015 um 14:31:04
 
Ist mit den Dokumenten aus HK schon alles erledigt:
- Apostille aus HK(für den Gebrauch im deutschen Rechtswesen, d.h. auch für die FZF)
- Und falls man die Heiratsurkunde irgendwann mal auf den Philippinen verwenden möchte: Legalisation durch die philippinische Botschaft in HK
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HansK
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Antwort #4 - 22.01.2015 um 14:41:06
 
Danke erst mal,

ist mit den Dokumenten aus HKG erledigt..? Bedeutet KEINE Dokumentenprüfung?
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Antwort #5 - 22.01.2015 um 14:44:07
 
HansK schrieb am 22.01.2015 um 14:41:06:
ist mit den Dokumenten aus HKG erledigt..? Bedeutet KEINE Dokumentenprüfung?


Sie muss den Antrag auf FZF auf den Philippinen stellen, und da solltest du davon ausgehen, dass die Geburtsurkunde deiner Frau inhaltlich überprüft wird. Wenn die Kinder miteinreisen sollen, dann auch die der Kinder.
Entscheiden wird es letztlich die AV und die zuständige ABH.
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Alacrity
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Antwort #6 - 22.01.2015 um 14:54:42
 
FZF nur deiner Ehefrau zu dir oder sollen die Kinder auch mit?

1.: Die Heiratsurkunde wird sicher nicht geprüft, die hat eine Apostille, aber vielleicht will man die Geburtsurkunden prüfen.

2.: A1 Zertifikat oder offensichtliche Sprachkenntnisse beim Interview von mindestens B1

3.: Du kannst wegen der Freizügigkeit jederzeit in ein anderes EU-Land umziehen. Deine Frau bekommt dann problemlos ein einfaches Einreisevisum und kann dort mit dir leben. A1 usw. ist nicht nötig.

4.: Solange du in Deutschland wohnen bleibst hängt das Besuchsvisum an der Rückkerhwilligkeit.
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tiggger
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Antwort #7 - 22.01.2015 um 15:34:59
 
HansK schrieb am 22.01.2015 um 14:41:06:
ist mit den Dokumenten aus HKG erledigt..? Bedeutet KEINE Dokumentenprüfung?

Nein, meine Frage bedeutet: Hast Du das schon gemacht?
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HansK
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Antwort #8 - 22.01.2015 um 15:47:05
 
Apostille ist in Arbeit und wir holen sie am Montag in HKG ab...sind zur Zeit in Thailand. Die Heiratsurkunde ist auch bei der Phil Botschaft . Anmeldung der Heirat erfolgte dort zur Weiterleitung an NSO und zum ändern des Cenomar.

So wie ich sehe ist wohl der Weg über ein anderes EU Land aufwändiger aber Behördenstressfreier.......
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reinhard
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Antwort #9 - 22.01.2015 um 15:53:34
 
Ja, selbst umziehen bedeutet ja, dass Du dort Job und Wohnung brauchst, sechs Monate dort lebst und dann beantragt sie ein Visum. Und mitnehmen nach Deutschland ist dann auch nicht ganz so einfach, Ihr lebt also danach dort und nicht hier.

Einfacher ist natürlich das ganz normale Verfahren, zumal das ja ein paar Zehntausend Menschen jedes Jahr machen und alle Behörde Routine haben.
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Antwort #10 - 22.01.2015 um 19:55:47
 
HansK schrieb am 22.01.2015 um 13:54:20:
Die erste Frage nun: Wenn wir die FZF im Rahmen eines Visantrages bei der deutschen Botschaft Manila machen, erfolgt dann auch eine Dokumentenprüfung meiner Frau? Ich habe da unterschiedliche Sachen gelesen...mal ja..mal nein da davon ausgegangen wird die Dokus seien geprüft wegen der Apostille des High Courts in HKG.



Bei Heirat in HKG ist die Erfahrung in Manila :

Wurde ihre Geburtsurkunde spät registriert, wird meist eine Urkundenprüfung (UP) gemacht. Wurde die Geburtsurkunde 'normal" registriert, wird meist keine UP gemacht.

In diesem Fall, wenn noch 2 Kinder da sind, ist aber die Wahrscheinlichkeit hoch, dass eine UP gemacht wird. Denn die Botschaft möchte wissen, ob es keine Vorehe gibt und dass die 2 Kinder nicht "untergeschoben" sind.. was auch vorkommt.
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Antwort #11 - 22.01.2015 um 21:12:44
 
reinhard schrieb am 22.01.2015 um 15:53:34:
Ja, selbst umziehen bedeutet ja, dass Du dort Job und Wohnung brauchst, sechs Monate dort lebst und dann beantragt sie ein Visum. Und mitnehmen nach Deutschland ist dann auch nicht ganz so einfach, Ihr lebt also danach dort und nicht hier.

Falsch, die Frau kann sofort nachziehen, wenn er sich in einem anderen EU Land niederlaesst.
Mitnehmen zurueck nach Deutschland ginge nach 6 Monaten Aufenthalt dort (mitgenommene Freizuegigkeit).
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Anachi
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Antwort #12 - 22.01.2015 um 22:03:07
 
Zitat:
Dritte Frage: Ich habe ja auch die Möglichkeit in ein anderes EU Land zu gehen. Wegen Wohnsitz in NRW bietet sich BE,NL an, auch Tschechien oder Polen würde sich anbieten wegen Langzeitvertrag in Berlin. Hat jemand da Erfahrungen mit diesen Ländern.


Mal abgesehen vom Freizügigkeitsrecht und der Möglichkeit den Ehepartner ohne Sprachkenntnisse einreisen zu lassen, sollte man sich das dennoch gut überlegen. Insbesondere hinsichtlich Steuerpflicht, Krankenversicherung, Ummeldeformalitäten und sonstigen Rechten/Pflichten. Nicht zu vergessen ist dann auch eine evtl. Sprachbarriere - Kenntnisse in er Landessprache sind wirklich hilfreich Zwinkernd

Und sollten die Kinder mitkommen - es besteht Schulpflicht, sie müssten dann also auch erstmal niederl./franz./poln. etc. lernen um dann danach in Deutschland wieder auf Deutsch umzuschwenken?
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tiggger
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Antwort #13 - 23.01.2015 um 09:51:21
 
Anachi schrieb am 22.01.2015 um 22:03:07:
, sie müssten dann also auch erstmal niederl./franz./poln. etc. lernen um dann danach in Deutschland wieder auf Deutsch umzuschwenken?

Naja, es gibt ja immerhin noch ein Land in der EU in dem (sagen sie zumindest Smiley ) Deutsch gesprochen wird.
Da kann es aber auch sein, das man sich sein Recht erst erkämpfen muss. (Nicht jede EU Regel wird ja überall konform angewandt)
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Antwort #14 - 23.01.2015 um 10:42:06
 
tiggger schrieb am 23.01.2015 um 09:51:21:
Naja, es gibt ja immerhin noch ein Land in der EU in dem (sagen sie zumindest) Deutsch gesprochen wird.


Macht auch sehr viel Sinn   Augenrollen, vor allem, weil der TS schon geschrieben hat, dass sich Belgien, Niederlande, Polen oder Tschechien aufgrund eines geplanten Wohnsitzes in NRW und einem Arbeitsplatz in Berlin anbieten würden.

Österreich scheidet schon aufgrund der Entfernung zum Arbeitsplatz aus.
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