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Ausländer heiraten Ausländer (Gelesen: 1.719 mal)
Themen Beschreibung: Frage nach dem Visum für meine Verlobte
antonomag
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: mexikanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausländer heiraten Ausländer
21.01.2015 um 00:07:45
 
Hallo,

ich bin Mexikaner und habe ein Stipendium des DAAD für meine Promotion hier in Leipzig. Ich bin erst im Oktober angekommen und habe schon meinen Aufenthaltstitel bekommen. Ich möchte meine mexikanische Freundin heiraten und sie hierher bringen. Kann sie ein Visum bekommen? Wo ist es am besten zu heiraten, in Mexiko oder hier in Deutschland? Ich habe auch irgendwo gelesen, dass meine Frreundin erst nach zwei Jahren das Visum bekommen kann, wenn wir heiraten, nachdem ich den Aufenthaltstitel bekommen habe. Das hat mich wirklich super traurig gemacht. Stimmt das?

Tausend Dank im Voraus

Lg

Antonio
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ninnschen
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i4a rocks!


Beiträge: 351

Irgendwo, Niedersachsen, Germany
Irgendwo
Niedersachsen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländer heiraten Ausländer
Antwort #1 - 21.01.2015 um 08:42:27
 
Hallo Antonio,

wenn du dir den § 30 AufenthG mal anschaust, wirst du sehen, dass du als die Person, die in Deutschland ist, von den Buchstaben a-g eines erfüllen musst:

a) eine Niederlassungserlaubnis besitzt, nein
b)
eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU besitzt, nein
c)
eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 oder § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 besitzt, nein
d)
seit zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt und die Aufenthaltserlaubnis nicht mit einer Nebenbestimmung nach § 8 Abs. 2 versehen oder die spätere Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nicht auf Grund einer Rechtsnorm ausgeschlossen ist, zwei Jahre hast du nicht und wenn du die zwei Jahre hast, könnte es sein, dass selbst dann deine Freundin nicht herkommen kann, weil deine AE (§ 16?) eine NE ausschließt
e)
eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die Ehe bei deren Erteilung bereits bestand und die Dauer seines Aufenthalts im Bundesgebiet voraussichtlich über ein Jahr betragen wird, ihr seid nicht vor deiner Einreise verheiratet gewesen, also nein
f)
eine Aufenthaltserlaubnis nach § 38a besitzt und die eheliche Lebensgemeinschaft bereits in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union bestand, in dem der Ausländer die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten innehat, oder nein
g)
eine Blaue Karte EU besitzt. nein

So, wie ich das aus deiner Schilderung lese, erfüllst du keines davon.

Sie kann sich aber ja als Mexikanerin 90 Tage im Halbjahr visumfrei in Deutschland aufhalten, aber sie wird wohl keine AE bekommen.

Heiraten könnt ihr in Mexico oder Deutschland, wobei ich mir aber vorstellen kann, dass es für euch einfacher sein wird in Mexico zu heiraten. Die Heiratsurkunde aus Mexico kannst du dann beglaubigt übersetzen lassen und bei deinem zuständigen Standesamt vorlegen, damit die schauen, ob die Ehe in der BRD gültig ist Smiley
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Aras
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 21.01.2015 um 09:02:37
 
Wenn die Urkunde apostilliert ist, dann kann man ja nur die Rechtsgültigkeit feststellen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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