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Anfrage (Gelesen: 1.025 mal)
Themen Beschreibung: Studieren,Strafe, Abschiebung,Heiraten und Befristung der einreise sperre
bra
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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21.01.2015 um 00:03:53
 
Herzliche Grüße an Alle ,
Ich bin im 2010 nach Deutschland eingereist zwecks Studium und dann hatte ich Abschiebungsbescheid im Mai 2013 von der Ausländerbehörde-Berlin wegen 1 Jahr Bewährung (Körperverletzung),da waren ich und meine Freundin dafür einig gewesen dass wir heiraten und hat meine Anwältin eine Klage gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde zwecks Eheschließung gestellt.Wir haben unsere benötigte Papiere abgegeben sowie Kennenlernen-Geschichte und gemeinsame Fotos ,die klage wurde dann abgelehnt weil wir immer noch auf die Befreiung des Kammergerichts warten müssten und dann erst vom Kammergericht die Befreiung bekommen 1 Woche nach der Erfolgreichen Abschiebung im Oktober 2013 nach Tunesien . Meine Verlobte hat schon einen Termin für die Eheschließung beim Standesamt im März 2014 vereinbart und dann hat meine ehemalige  Anwältin  im Mai bei der Verwaltungsgericht -Berlin meine unbefristete Einreise sperre zu 3 Jahre ausgesetzt und sie war mit der Richterin und der Ausländerbehörde dafür einig dass die sperre noch gemindert werden könnte solange ich mit meiner Verlobte verheiratet bin . Meine Verlobte hat mich leider nach kurzen Zeit verlassen  Ärgerlich deswegen habe ich nach reiflichen Überlegung meine Ex(deutschen angehörigen ) geheiratet im Oktober 2014 . Von daher wollte ich gerne wissen ob wir einen Anwalt brauchen um einen neuen Antrag für die Befristung der einreise sperre bei der Ausländerbehörde zu stellen ? ob es eine große Chance gibt mit unsere Eheschließung die sperre komplett aufzuheben damit ich schnell wie möglich einen Visum bei der deutschen Botschaft in Tunis beantragen könnte?

Wo meine ehemalige Anwältin meine unbefristete einreise sperre zu 3 Jahre befristet hatte wurde auf mich keine Abschiebekosten zugekommen oder genannt wurden  !ALSO würde ich eine Rechnung der Abschiebkosten bekommen   wenn die Ausländerbehörde jetzt eine neue Befristungsentscheidung trifft zweks meine zukünftigen Antrag  auf Minderung begründet mit der Eheschließung ?

Weil ich meine Ex geheiratet habe und nicht meine Verlobte die beim Gericht und Ausländerbehörde bekannt ist könnte es dann zu einer Ehegattenbefragung ausführen ?

Ich habe meine Situation  zum Auswärtiges-Amt erklärt und hatte gestern die Antwort bekommen und die wäre :

"Sie möchten gerne nach Deutschland zu Ihrer Frau nachziehen und möchten wissen ,wie sie mit der Einreisesperre umgehen sollen ,die momentan noch gegen sie besteht. Zunächst sollten sie einen Visumantrag bei der deutschen Botschaft Tunis stellen.Um die Befristung oder Aufhebung der Einreisesperre müssen sie sich nicht sorgen.Dies wird die Botschaft oder die Ausländerbehörde am zukünftigen Wohnort für Sie erledigen. "
2Wenn sie die Befristung gerne selbst in die Wege leiten möchten ,wenden sie sich schriftlich an die Behörde , welche die Einreisesperre verfügt hat und bitten um Befristung. "

Wäre es nicht besser wenn ich selber den Antrag der Befristung  bei der Ausländerbehörde stellen und meine Frau als Empfangsvollmächtige für die Antwort angeben um die Postskosten und wege zu sparren und dann erst einen Visumantrag für Familienzusammenführung bei deutschen Botschaft Tunis stellen ?

Ich würde mich freuen auf Ihre Antworten schnell wie möglich zu hören  Smiley

Vielen Dank im voraus   Zwinkernd
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 21.01.2015 um 07:25:17
 
Da ein weiterer Thread zum gleichen Thema eröffnet wurde: geschlossen
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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