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Polnische Aufenthaltskarte. (Gelesen: 3.551 mal)
edmund otto
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20.01.2015 um 09:45:13
 
Hallo,

ich bin deutscher Staatsbürger und habe einen in Polen registrierten Wohnsitz. Meine chinesische Frau reist nun mit einem Schengenvisum ein und wir beantragen eine Aufenthaltskarte für meine Frau.
Kann ich mit meiner Frau mit dieser Aufenthaltskarte auch nach Deutschland reisen und sich dort mit mir aufhalten. Oder brauch Sie dazu noch eine deutsche Aufenthaltskarte.
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Aras
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Antwort #1 - 20.01.2015 um 09:56:18
 
Ja, deine Frau kriegt die abgeleitete Freizügigkeit durch dich. Sie kann also generell ohne dich 90 Tage in einem 180 Tage Zeitraum im EU-Gebiet reisen. Mit dir kann sie unbegrenzt in jedem EU-Land verweilen. Nur muss dann halt eine neue Aufenthaltskarte im neuen Zielland beantragt werden, falls ein Daueraufenthalt begründet wird.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 20.01.2015 um 09:57:08
 
Sie kann mit der Aufenthaltskarte zu Besuchszwecken kommen. Für einen dauerhaften Aufehtalt bräuchte sie eine dt. Aufenthaltskarte, die nach Rechtsprechung des EuGH zu den sog. Rückkehrerfällen aber nur dann erteilt werden kann, wenn Du von Deinem Freizügigkeitsrecht in Polen mit einer gewissen Nachhaltigkeit Gebrauch gemacht hast. Ansonsten muss sie eine dt. AE nach dem AufenthG beantragen und auch das A1-Zertifikat vorweisen.

Aras schrieb am 20.01.2015 um 09:56:18:
unbegrenzt in jedem EU-Land 

Der TS hat nach Deutschland gefragt, und das gilt das nicht unbedingt.
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Aras
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Antwort #3 - 20.01.2015 um 10:20:29
 
Mir war meine Wortwahl durchaus bewusst. Deutschland ist auch ein EU-Land und mit der erworbenen Freizügigkeit, würde sie, wie du es schon schriebst, bei Daueraufenthalt in Deutschland eine deutsche Aufenthaltskarte beantragen müssen.

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Bayraqiano
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Antwort #4 - 20.01.2015 um 10:36:32
 
Aras schrieb am 20.01.2015 um 10:20:29:
Mir war meine Wortwahl durchaus bewusst.


Dann muss Du schon differenzierter schreiben, zwischen den anderen Unionsländern und Deutschland besteht im Freizügigkeitsrecht nämlich ein gewisser Unterschied. Ohne nachhaltig ausgeübte Freizügigkeit kann man nämlich nicht sagen, dass sie sich auch in D unbegrenzt aufhalten darf.
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edmund otto
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Antwort #5 - 20.01.2015 um 14:03:31
 
Danke erstmal für die Antworten. Aber was versteht man eigentlich unter Nachhaltigkeit. Und wer kontrolliert eigentlich diese 90 Tage.
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Antwort #6 - 20.01.2015 um 14:15:34
 
edmund otto schrieb am 20.01.2015 um 14:03:31:
Aber was versteht man eigentlich unter Nachhaltigkeit.

Es muss jedenfalls erkennbar sein, dass Du Dich in Polen für eine gewisse Dauer niedergelassen hast und auch entsprechend Art. 7 RL 2004/38/EG dort freizügigkeitsberechtigt bist. Was hast Du eigentlich außer dem Wohnsitz dort so gemacht?

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edmund otto
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Antwort #7 - 20.01.2015 um 14:47:51
 
Zitat:
Es muss jedenfalls erkennbar sein, dass Du Dich in Polen für eine gewisse Dauer niedergelassen hast und auch entsprechend Art. 7 RL 2004/38/EG dort freizügigkeitsberechtigt bist. Was hast Du eigentlich außer dem Wohnsitz dort so gemacht?


Also ich bin Rentner. Arbeite aber noch im Internet als Trader. Seiut August 2014 polizeilich gemeldet und seit November inder Ausländerbehörde von Wroclaw registriert. Laut Aussage der Sacbarbeiterin bin ich berechtigt. Entsprechende Papiere habe vorgelegt und wurden auch anerkannt.
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Antwort #8 - 20.01.2015 um 15:26:56
 
Du eierst hier rum wie eine Kuh auf Glatteis... Lebst du dauerhaft in Polen?

Du kannst uns anschwindeln, dich selber belügen oder einfach versuchen gewisse Umstände zu verschweigen oder beschönigen.
So wie ich deine Aussagen lese, deine übervorsichtige Ausdrucksweise zur Kenntnis nehme und unter Berücksichtigung deiner früheren Posts zum Freizügigkeitsrecht und dem Erfordernis des A1 Sprachnachweises resp. wie man diesen durch Umzug in einen anderen EU- Staat umgehen kann, schließe ich einfach auf eine (freizügigkeitsrechtliche) Scheinanmeldung in Polen.

Dass die Polen hierbei mitspielen und uU nicht weiter hinterfragen, deine Frau somit eine polnische Aufenthaltskarte als Angehörige eines EU- Staatsangehörigen bekommt mag die eine Seite sein.
Aber dann solltest du zu irgendeinem anderen, späteren Zeitpunkt nicht irritiert oder verwundert sein, wenn
- deine Frau ggf. eine Anzeige am Hals hat, da sie länger als die erlaubten 90 in 180 Tagen in Deutschland war,
- du ggf. beihilfemäßig auch "bearbeitet" wirst und
- ein Antrag auf eine deutsche Aufenthaltskarte aufgrund fehlendem nachhaltigem Aufenthalt in Polen abgelehnt wird

Aber du magst meine Annahme gerne durch widerlegende Fakten korrigieren, denn sonst nehme ich einen geplanten Missbrauch der freizügkeitsrechtlichen Vorgaben an, welcher hier nicht unterstützt wird und schließe diesen Thread!

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edmund otto
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Antwort #9 - 21.01.2015 um 06:05:51
 
Hallo,

der Thread kann von mir aus geschlossen werden. Ich hatte eine einfache Frage gestellt und dies von sehr freundlichen Teilnehmern ausreichend beantwortet worden, dass es keine weiteren Antworten bedarf. Der letzte Post ist für mich an Arroganz nicht zu überbieten.
Man sollte Posts immer genau durchlesen und nicht etwas emotional hineininterpretieren. Um das A! zu umgehen gibt es wahrlich ganz andere Wege. Die sehr einfach und billiger wären. Und das ich hier in diesem Forum Ünterstüzung anfrage ist der größte Schwachsinn. Cool
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Daddy
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Antwort #10 - 21.01.2015 um 07:33:23
 
Nerv getroffen... Zwinkernd

geschlossen

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