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Schengenvisum aus Spanien und Heirat ? (Gelesen: 1.965 mal)
Themen Beschreibung: Schengenvisum
Madame-kuddi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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20.01.2015 um 09:35:50
 
Guten Morgen,

folgende Fragen habe ich, da mir nicht klar ist welcher Weg zu gehen ist.

Ich bin geschieden und möchte einen Mann heiraten. Nun gut, das ist ja eigentlich nicht soo kompliziert. Wenn da nicht folgende Sitution wäre.

Der Mann, Senegalese, noch verheiratet in Spanien, mit einer Spanierin, Schengenvisum im Rahmen der Familienzusammenführung vorhanden bis 2016. Leistungen zum Lebensunterhalt werden nicht bezogen.

Nach einer Scheidung in Spanien, verfällt ja nicht automatisch von heute auf morgen die Genehmigung zum Aufenthalt und Arbeiten in Spanien? Oder doch? Und kann er überhaupt nach der Scheidung noch in ein anderes europäisches Land fahren.  Z.B.Dänemark, Deutschland.

Wenn er sich scheiden lässt und wir heiraten in Spanien? Bekommt er automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, wenn diese in Spanien beantragt wird?   

Ich habe mal gehört, dass die Ausländerbehörde verlangt, dass aus dem Heimatland heraus, das Visum beantragt werden muss.
Nun ist er aber schon seit Jahren in Europa. Gibt es da eine andere Regelung?

Es wäre prima wenn jemand von euch dazu etwas wüsste.

Vielen Dank



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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.01.2015 um 10:06:28
 
Wenn er in Spanien einen Aufenthaltstitel hat, kann er alles von Spanien aus beantragen. Ob und wie das spanische Ausländerrecht mit einer Scheidung umgeht, solltest Du ihn fragen – er lebt dort, er sollte die dortigen Regelungen kennen.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 20.01.2015 um 10:46:20
 
reinhard schrieb am 20.01.2015 um 10:06:28:
– er lebt dort, er sollte die dortigen Regelungen kennen. 

....oder sich schlau machen. Hier kennt sich wahrscheinlich niemand so genau mit der spanischen Ausländergesetzgebung aus.

Vor allen dürfte es wohl davon abhängen, welchen Aufenthaltstitel er in Spanien innehat.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Madame-kuddi
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Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 20.01.2015 um 16:37:32
 
Mir geht es um die deutsche Gesetzgebung. Wenn ich das richtig verstehe, kann er nach einer Heirat mit mir in Spanien bei der deutschen Botschaft die Aufenthaltsgenehmigung im Rahmen der Familienzusammenführung beantragen und muss nicht in den Senegal. Und würde dann bei einer frischen Scheidung auch die Ehefähigkeitsbescheinigung wegfallen?
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 20.01.2015 um 17:52:54
 
Madame-kuddi schrieb am 20.01.2015 um 16:37:32:
Wenn ich das richtig verstehe, kann er nach einer Heirat mit mir in Spanien bei der deutschen Botschaft die Aufenthaltsgenehmigung im Rahmen der Familienzusammenführung beantragen und muss nicht in den Senegal.


solange er in Spanien eine AE hat und dort sein ständiger Wohnsitz ist: ja

Madame-kuddi schrieb am 20.01.2015 um 16:37:32:
Und würde dann bei einer frischen Scheidung auch die Ehefähigkeitsbescheinigung wegfallen? 

Ihr wollt doch in Spanien heiraten, fragt beim dortigen Standesamt nach. Das hat nichts mit deutschem Recht zu tun.


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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
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Antwort #5 - 20.01.2015 um 23:19:14
 
Damit er in Deutschland bleiben darf, wird er Deutschkenntnisse nachweisen muessen (A1 Niveau).
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