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§19 Aufenthaltsgesetz (Gelesen: 1.271 mal)
Themen Beschreibung: Voraussetzungen
visitingacademics
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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20.01.2015 um 09:04:40
 
Guten Morgen, wir haben gerade einen aktuellen Fall eines Wissenschaftlers aus Syrien, der den §19 Niederlassungserlaubnis als "Wissenschaftler mit besonderen Fachkenntnissen" beantragen will (bislang §20). Alle Unterlagen sind fertig (incl. Stellungnahme der Hochschule) - da bekomme ich nach Vorabprüfung eine Email der Ausländerbehörde, dass alle Unterlagen ok sind, aber dass der Wissenschaftler eine Vollzeitstelle nachweisen muss. Ist dies wirklich so? Er hatte bislang und wird in Zukunft aber nur eine Teilzeitstelle haben. Ich finde es merkwürdig, weil ich bislang dachte, lediglich der Lebensunterhalt müsse gesichert sein. Vielen Dank für eine Einschätzung. Mit freundlichem Gruß Maria
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Aras
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Antwort #1 - 20.01.2015 um 09:15:41
 
Wieviel Stunden sind denn Vollzeit?
Wieviele Stunden soll er arbeiten?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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visitingacademics
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 20.01.2015 um 10:16:04
 
39,5 - aber Vollzeitstellen sind leider rar.
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Aras
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Antwort #3 - 20.01.2015 um 10:17:29
 
Und wieviele Stunden soll er pro Woche arbeiten?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Bayraqiano
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Antwort #4 - 20.01.2015 um 10:31:35
 
visitingacademics schrieb am 20.01.2015 um 09:04:40:
Ist dies wirklich so?


Steht zwar nicht im Gesetz, aber die NE 19 soll kann ohnehin nur in "besonderen Fällen" erteilt werden insofern kann das durchaus ein Kriterium für die Ermessensentscheidung sein. Fraglich ob das bei einer Ablehnung aber so gerichtlich haltbar ist.
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