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Ehegattennachzug (Gelesen: 1.524 mal)
Tina_84
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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15.01.2015 um 12:07:55
 
Hallo Zusammen,

Ich bin momentan ein Jahr im Ausland und habe mich in Deutschland auch abgemeldet. Nun möchte ich mit meinem ausländischen Ehemann nach Deutschland zurückkommen.

Normalerweise muss man soweit ich weiß einen gewöhnlichen Wohnsitz vorweisen können, um als Deutsche einen ausländischen Ehegatten nach Deutschland holen zu können. Gibt es die Möglichkeit, dass ich mit ihm zusammen nach Deutschland komme, und mich dann anmelde? Eine Wohnung steht mir bereits zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Hilfe

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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 15.01.2015 um 12:12:54
 
Welche Staatsangehörigkeit hat Dein Mann? Die Beantwortung dieser Frage ist für das weitere Vorgehen wichtig.
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Tina_84
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 16.01.2015 um 08:01:28
 
Mein Mann ist Dominikaner
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ninnschen
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i4a rocks!


Beiträge: 351

Irgendwo, Niedersachsen, Germany
Irgendwo
Niedersachsen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 16.01.2015 um 09:02:10
 
Hallo Tina,

im Visumsverfahren deines Ehemannes würde ich den Mietvertrag als Nachweis für eine Wohnung und die damit verbundene Adresse für den Wohnsitz vorlegen. Das Visum gilt dann sozusagen für die Einreise zusammen mit dir als deutsche Ehefrau.

Wenn ihr dann in Deutschland seid, müsst ihr euch eben sofort anmelden um dann die AE für deinen Ehemann zu beantragen.
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Tina_84
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 20.01.2015 um 13:31:23
 
okay super, vielen Dank für die Info. Dann hoff ich, dass das alles ohne Probleme klappen wird.
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