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Ehefähigkeitszeugnis (Gelesen: 3.435 mal)
Missy66
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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12.01.2015 um 12:52:32
 
Hallo Ihr Lieben,
heute habe ich bei meinem Standesamt angerufen, da ich beabsichtige im Sommer wieder zu heiraten. Mein Verlobter ist Tunesier. Habe nun einen Termin bekommen für nächste Woche wegen der Papiere, die wir benötigen fürs EFZ. Ich hatte das Gefühl, als ob ich mit der ABH telefonieren würde, ich wurde gefragt ob ich arbeite und wo ich geheiratet hatte zuvor und wann ich geboren wurde, damit sie schonmal prüfen könne und einen Anhaltspunkt hätte.
Bedeutet das jetzt, die gute Frau unterstellt uns eine Scheinehe? Ich muss mich jetzt also rechtfertigen warum ich wieder einen Ausländer, Muslim, heirate. Ich gehe nächste Woche mit einem unguten Gefühl dorthin und erwarte da auch einige Vorhaltungen. Ich hatte letztes Jahr schonmal dort angerufen und mit derselben Frau gesprochen und sie fing gleich mit einer ganzen Hasstirade auf die Muslims an. Ich dachte vielleicht habe ich es dieses Jahr mit einer anderen Person zu tun, aber dem war leider nicht so.

Meine Frage wäre, ob diese Frau mir nun das EFZ verweigern kann und wie kann ich dem entgegen treten nächste Woche?
Habt ihr vielleicht Tipps für mich? LG
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Runenwolf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 12.01.2015 um 16:17:03
 
Missy66 schrieb am 12.01.2015 um 12:52:32:
ich wurde gefragt ob ich arbeite und wo ich geheiratet hatte zuvor und wann ich geboren wurde, damit sie schonmal prüfen könne und einen Anhaltspunkt hätte. 


Die Fragen sind für mich ganz normal. Denn wenn die Einträge bei dem Standesamt geführt werden, bei dem du angerufen hast, können die schon mal Einsicht in die Personenstandsbücher nehmen.

Missy66 schrieb am 12.01.2015 um 12:52:32:
Meine Frage wäre, ob diese Frau mir nun das EFZ verweigern kann

Wenn die Voraussetzungen vorliegen, dass die Ehe geschlossen werden kann, dann kann sie es nicht verweigern. Im Rahmen der Prüfung kann möglicherweise auch eine Scheinehe geprüft werden.
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Missy66
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 12.01.2015 um 16:31:26
 
Danke dir für die Antwort. Ja, das dachte ich mir, darauf will die gute Frau hinaus. Vorehe mit einem Marokkaner, das kann nur eine Scheinehe sein. Ich hatte bereits im letzten Jahr schon danach gefragt, es war die gleiche Frau und dann hat sie mir 20 Minuten einen Vortrag gehalten über die schlechten Moslems, die nur wegen der Papiere heiraten und welcher junge hübsche Mann nimmt eine fette, alte, hässliche Frau. Ich hatte dazu noch gar nichts zu unseren Daten mitgeteilt. Ich war geschockt. Aber was kann man dagegen tun? Die Dame sitzt ja sicher am längeren Hebel.
Sie wird mich sicher nächste Woche mit Fragen bombadieren. Wie trete ich dem entgegen? Ich bin ratlos. Sollte sie uns das EFZ verweigern, dann werde ich ganz sicher einen Anwalt einschalten. Aber bisher ist ja noch nichts passiert. Wahrscheinlich wird sie mir das unterstellen aufgrund der Vorehe wieder einen von "denen" heiraten zu wollen. Ich fühle mich richtig schlecht. Muss ich mich rechtfertigen, wen ich heirate. Einen bösen "Moslem".
Wie kann ich nun vorgehen? Macht es Sinn Fotos und Flugtickets mitzunehmen?
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Aras
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Antwort #3 - 12.01.2015 um 16:39:07
 
Ich würde an deiner Stelle einfach nur stoisch die benötigten Papiere beibringen.

Fotos und Flugtickets gehen die nichts an. Das Standesamt ist nicht für aufenthaltsrechtliche Fragen zuständig.

Du kannst dich natürlich immer an die Fachaufsicht des Standesamtes wenden und dich beschweren.

Das Standesamt muss trauen, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Ob die Ehe aber schutzwürdig ist oder nicht, ist nicht im Kompetenzbereich des Standesamtes sondern wird bei der Bearbeitung des Visums durch die ABH und/oder AV überprüft.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Missy66
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 12.01.2015 um 16:42:10
 
Gelesen habe ich es aber schon im Netz, dass das Standesamt das EFZ verweigern kann, falls ein Scheineheverdacht besteht. Nur, wie wollen sie das beweisen? Ich war mit meinen Kindern da, fliege Ende März wieder hin, ich kenne seine Familie, haben tausende Fotos, Stempel im Reisepass, wir hatten dort ein Appartement gemietet. Wie kann ich den Verdacht ausräumen? Danke euch für eure Hilfe
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Aras
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Antwort #5 - 12.01.2015 um 16:54:19
 
Ich bin ja kein Standesbeamter, aber wenn du mir mit Fotos ankommen würdest, dann würde ich schon einen Verdacht äußern.

Also ich hab nochmal nachgeschaut, und der Standesbeamte kann bei fehlendem Ehewillen (=>Zweckehe => Scheinehe) dies in der Akte dokumentieren und dann dem OLG weiterleiten, die dann das bei der EFZ-Befreiung berücksichtigen.

Darum würde ich dem Standesbeamten, wenn er schon so komisch ist wie bei dir, keine Ansatzpunkte geben sondern eben nur stoisch die Dokumente geben. Wenn du mit der Beitrittserklärung zum Standesamt gehst, zeigst du ja dass ihr beide eine ernsthafte Eheschließung plant. Die Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Eheschließung muss aber der Standesbeamte begründen.
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Saxonicus
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Antwort #6 - 12.01.2015 um 17:02:50
 
Missy66 schrieb am 12.01.2015 um 16:42:10:
Gelesen habe ich es aber schon im Netz, dass das Standesamt das EFZ verweigern kann, falls ein Scheineheverdacht besteht. Nur, wie wollen sie das beweisen

Warum zerbrichst Du Dir darüber den Kopf, das sollte doch nicht Deine Sorge sein und wenn es sich bei Dir nicht um eine Scheinehe handelt, kann Dir das doch gleichgültig sein was die da prüfen oder beweisen wollen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Missy66
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 12.01.2015 um 17:06:14
 
Wir brauchen ja keine EFZ Befreiung, wir heiraten ja in Tunesien, da brauchen wir das EFZ. Das muss dort vorgelegt werden bzw in eine EF Bescheinigung umgewandelt werden. Ist ja eigentlich nur eine Überprüfung, ob einer der Verlobten noch verheiratet ist etc. Das sind wir ja nicht.

Ja das ist wohl wahr, warum mache ich mir einen Kopf? Vielleicht weil mir das sehr nahe geht beleidigt zu werden, obwohl diese Frau mich gar nicht persönlich kennt, aber alle in einen Topf wirft. Diese ständigen Vorurteile und dass man sich rechtfertigen muss. Ich darf einen Deutschen heiraten, aber keinen Ausländer, weil die ja alle nur hier rüber wollen. Ich würde lügen, wenn ich behaupten würde, das geht mir am Allerwertesten vorbei.
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Mick
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Antwort #8 - 12.01.2015 um 17:27:32
 
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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