sehr geehrte Damen und Herrn,
Bitte verzeihen Sie mein schlechtes Deutsch.
ich habe ein paar Frage ueber Einbuergerungsprozess.
ich habe mit meiner Frau geheiratet seit dem 12.02.2013. Ein Jahr
AE bis 20.08.14 habe ich bekommen.
Da ich vorher seit 8 jahre in D gelebt bin, habe ich am 08.08.2014 EB beantragt.
Nach der Beantragung habe ich bis Heute immer Fiktionbescheinigung von
ABH bekommen .
Ich habe gefragt,warum ich immer Fiktionsbescheinigung bekommt habe.
Der Beamter sagte, der musste mit seinem Leiter ueber meine Gelegenheit besprechen(1te Fiktionsbesch.)
die alle Unterlagen vorliegen mussten,waren noch nicht da.(2te Fiktionsbesch.)
die haben noch nicht entschieden(3te Fiktionsbesch.)
Jetzt ist meine Frage.Sind solche Fiktionsbescheinigungen die Hindernise meines Einbuergerungsprozess ?
D.H. der Sachbearbeiter muss erst die Meinung von
ABH beruecksichtigen. Bis ich richtig ein
AE zur Hand gehabt?
Ich habe es gehoert, die beide Prozess sollen parallel sein.
mit freundlichen gruessen