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Unechtes Jahresvisum (Gelesen: 1.619 mal)
Budweiser
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Beiträge: 149

Tiraspol, Germany
Tiraspol
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Unechtes Jahresvisum
11.01.2015 um 03:51:29
 
Wir haben eine Bekannte aus der russ. Fed. die uns seit drei Jahren immer wieder besucht hat - wobei die Besucherin auch zwei bis drei Monate blieb - aber immer rechtzeitig ausgereist ist, also eine saubere Visahistorie hat.
Die Dame ist 58 Jahre alt und Rentnerin - bisher haben wir das immer mit Einladung und VE gemacht - es gab nie Probleme.
Nun wollen wir das ganze Bürokratiegedöns nicht immer wieder machen sondern für die Bekannte ein unechtes Jahresvisum mit der 90/180 Regelung beantragen:
1.) Wie geht das?
2.) Wie ist das mit der VE?
3.) Wie ist das mit der KV?
4.) Worauf müssen wir sonst noch achten?

Danke für Infos!!!

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reinhard
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Beiträge: 15.255

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 11.01.2015 um 11:53:05
 
Es funktioniert für Dich genauso: VE für ein Jahr, Einladung, Reise-KV für ein Jahr.

Und sie beantragt dann das Visum.
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petit_canard
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i4a macht süchtig.


Beiträge: 163

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Berlin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 05.02.2015 um 22:16:17
 
Guten Abend,

die Anfrage ist schon ein paar Tage her, dennoch: gerade in der Russ. Federation mit Visaerleichterungsabkommen und mit positiver Visahistorie sollte es kein Problem sein, mit entsprechender Einladung gleich ein Zwei- oder Dreijahresvisum zu beantragen. sh. auch
http://www.germania.diplo.de/Vertretung/russland/de/03-jeka/1-visa/2-schengenvis...

In der VE sollte Vermerk angebracht werden, dass sie für ein Zwei-/Dreijahresvisum gilt. Es genügt eine KV für die erste Reise plus eine schriftliche Erklärung, dass dem Antragsteller bewusst ist, dass er bei jeder Einreise für die komplette Aufenthaltsdauer versichert sein muss. In der Auslandsvertretung sollten entsprechende Vordrucke erhältlich sein.

viele Grüße
petit_canard
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Petersburger
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Beiträge: 6.423

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RUS
Russia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 06.02.2015 um 04:34:28
 
Die Vordrucke sind Geschichte - seit Inkrafttreten des Visakodex 2010 steht das im Schengen-Antragsformular.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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