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Lange Bearbeitungszeit durch die ALB (Gelesen: 1.294 mal)
Dirk2
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i4a rocks!


Beiträge: 11

Seoul, South Korea
Seoul
South Korea
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Lange Bearbeitungszeit durch die ALB
10.01.2015 um 12:40:40
 
Hallo,
ich möchte dieses Jahr meine koreanische Freundin in Dänemark heiraten. Eigentlich sollte alles ganz einfach sein, die Botschaft in Seoul teilte mir mit, wir könnten sogar ohne Rückreise und FZF-Visum direkt die Aufenthaltserlaubnis beantragen, da für Korea eine Sonderregelung gilt (bitte korrigiert mich, wenn das nicht stimmt).

Nun habe ich schonmal bei der ALB kurz angefragt, die stellten Bearbeitungszeiten von mind. 10 Wochen in Aussicht. Mit voriger Reise nach Dänemark etc. wird es also in 3 Monaten nicht möglich sein, den Aufenthaltstitel zu bekommen. Was macht man da? Muß sie sich wieder abmelden, ausreisen etc.., und dann später wieder einreisen, wenn die AE bearbeitet ist? Oder kann man im voraus ein längeres Visum beantragen, obwohl man es eigentlich nicht braucht? Oder ist man während der Bearbeitung geduldet?

Eine zwischenzeitliche Rückreise würden wir wegen der Kosten eigentlich gerne vermeiden.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 10.01.2015 um 12:50:56
 
wenn der Antrag innerhalb der drei Monate ab Einreise bei der Ausländerbehörde gestellt wird - und rechtlich gilt da der Zeitpunkt der Einreise aus Dänemark - gilt der Aufenthalt bis zur Entscheidung als erlaubt (§ 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG); es kann auch eine entsprechende Fiktionsbescheinigung für 20 Euro ausgestellt werden. Eine Rückreise nach Korea ist nicht notwendig.
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Dirk2
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i4a rocks!


Beiträge: 11

Seoul, South Korea
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South Korea
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 10.01.2015 um 13:23:02
 
Danke für die schnelle Antwort, da fällt mir echt ein Stein vom Herzen.
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Daddy
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Beiträge: 1.960
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 20.01.2015 um 16:51:59
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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